Rechtsexperten kritisieren Mafia-Paragrafen

23. September 2009, 22:07

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk: Auslegung "beunruhigend" - SP-Justizsprecher Johannes Jarolim: Eigentlich sind Verbrechen wie sexuelle Ausbeutung oder Schlepperei gemeint

Wien (APA) - Anlässlich der Anklage gegen zehn Tierschützer wegen Bildung einer kriminellen Organisation hat der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk am Mittwochabend bei einer Veranstaltung im Presseclub Concordia scharfe Kritik an der Berufung der Justiz auf den sogenannten Mafia-Paragraf 278a StGB geübt. "Es spricht manches dafür, dass hier über das Ziel geschossen wurde", betonte er. Es wirke so, als ob Druck ausgeübt worden sei, um etwas Verfolgungswürdiges zu haben, um Beweise zu schaffen. "Es bleibt abzuwarten, wie gut halt jetzt die Strafjustiz funktioniert", meinte Funk weiter.

Auslegung "beunruhigend"

Auch die Sinnhaftigkeit der Paragrafen 278 und 278a zweifelte er an: "Was würde sich am Gefahrenpotenzial ändern, was wäre an Sicherheitsvorsorge weniger? - Eigentlich nichts", sprach er sich für eine "Entsorgung" der Bestimmungen aus. Aus Sicht einer möglichen Verfassungswidrigkeit spricht laut Funk nicht genug gegen die gesetzliche Regelung: Die Angriffspunkte würden sich nicht so weit verdichten lassen, dass dies greifbar wäre, betonte er. Die Auslegung im Falle der Tierschützer sei aus verfassungspolitischer Sicht aber sehr wohl "beunruhigend".

Vorbeugung und Strafe ungut gemischt

Kritik äußerte Funk auch im Hinblick auf die Gewaltentrennungsperspektive: Die Polizei könne durch den Paragrafen präventiv tätig werden, nicht nur kriminalistisch. Die Trennung von Vorbeugung und Strafe werde auf eine "ungute Art" vermischt. Es gebe eine Tendenz in Richtung Vorsorgegesetzgebung, bei der Regelungen für Fälle geschaffen würden, die irgendwann einmal eintreten könnten, meinte er. Dies zeige sich beim Strafprozess- und beim Polizeirecht, wo sich die Fülle an Ermächtigungen für die Exekutive deutlich vergrößert habe.

Weit gefasste Formulierung

Petra Velten, Vorstand des Strafrechtsinstituts an der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz, ist vor allem die weit gefasste Formulierung ein Dorn im Auge. Der Paragraf, der Vorbereitungshandlungen von kriminellen Organisationen strafbar machen solle, würde bei textgetreuer Interpretation selbst Fußballfan-Clubs zu verbrecherischen Vereinigungen machen. Die Bestimmung gebe als Parameter Gruppen-Charakteristika wie Arbeitsteilung, Hierarchien oder das Vorhandensein einer Infrastruktur vor. Diese gebe es praktisch bei jedem Verein, so Velten. Der Gesetzgeber habe bei der Schaffung des Paragrafen allerdings klar mafiöse Organisationen im Sinn gehabt. "Hier ist tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden", meinte sie zur Causa der Tierschützer.

Verbrechen wie sexuelle Ausbeutung oder Schlepperei gemeint

Auch SP-Justizsprecher Johannes Jarolim beurteilte die Auslegung als "höchst bedenklich". Im Gesetzestext werde beispielhaft angeführt, dass Verbrechen wie sexuelle Ausbeutung oder Schlepperei gemeint seien, betonte er. "Ich halte es für unverhältnismäßig und jedenfalls nicht dieser Bestimmung unterstellbar." Der Tierschutz sei ein gesellschaftlich anerkanntes Ziel, dem man auch mit an die Grenzen gehenden Maßnahmen zum Durchbruch verhelfen müsse, verglich der Politiker die Aktionen der angeklagten Aktivisten mit jenen der Organisation "Greenpeace".

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wird den Tierschützern die Bildung einer kriminellen Organisation, schwere Sachbeschädigung, vollendete und versuchte schwere Nötigung sowie Tierquälerei vorgeworfen. Auch von Widerstand gegen die Staatsgewalt ist die Rede. Die Angeklagten sollen seit 2006 Handelsketten "durch gefährliche Drohung mit Verletzungen am Vermögen zur Abstandnahme vom Handel mit Pelzen und Pelzprodukten bzw. zu entsprechender Änderung der Geschäftsstrategien" genötigt bzw. zu nötigen versucht haben. Unter den Angeklagten befindet sich der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Dieser organisierte die Veranstaltung im Presseclub Concordia. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 70
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Erwin Winner
22
17.10.2009, 11:02
Der § 278s trat am 1.1.2002 in Kraft.

Die gesetzgeberischen "Meisterleistungen" der schwarz-blauen Koalition sind unerreicht, wenn auch zT schon wieder vergessen (Unfallrentenbesteuerung, EU-widrige Pensionsreform, Kinderbetreuungsgeld-Pfusch mit Weisung der Ministerin, das Gesetz nicht zu exekutieren, weil es so ein Pfusch ist, etc etc).

Talavera
12
24.10.2009, 17:44

Ja, in der heute gültigen Version, die (zumindest als Nebenwirkung) sehr stark in Richtung Überwachungsstaat und Polizeiwillkür geht.

Papiertiger
01
21.10.2009, 09:46
nein §278a tratt am 1.3.1997 in kraft

sie irren sich! Der §278a trat bereits viel früher in Kraft:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... Suchworte=

détente
73
13.10.2009, 15:58
DA gäbe es für StA und SOKO genug Sinnvolles zu tun


http://derstandard.at/fs/125431... ach-Kurden

Papiertiger
48
9.10.2009, 12:46
die kritik in diesem fall ist durchaus berechtigt

ich wollte aber nur folgendes hervorheben:
zitat: "Der Paragraf, der Vorbereitungshandlungen von kriminellen Organisationen strafbar machen solle,..."

sprich für die strafbarkeit ist nicht begehung bzw der nachweis einer konkreten straftat notwendig. es reicht aus, wenn taten vorbereitet werden.

ich wollte das nur erwähnen, da oftmals hier fälschlich gegenteiliges geglaubt wurde.

Monterey
12
9.10.2009, 16:25
Mal sehen, wie weit die StA damit kommt

Ich frage mich, ob die 4 VGT-Angeklagten ein separates Verfahren von den anderen 6 verlangen sollten.

Gegen die 4 wird, ohne Konkrete taten zu nennem, ein nebuloses 278 a-Verfahren angestrebt, während bei zumindest einigen der übrigen 6 _angeblich_ zusätzlich wegen konkreter taten vorgegangen wird. Es kann nicht sein, dass im Gerichtsverfahren allfällige genannte Taten vor der U-Haft nicht einmal einander bekannter Personen als "Kulisse" für ein "tatenloses" Vorgehen nach Par. 278 a gegen die 4 dienen darf.

Alles so absurd, dass man nur den Kopf schütteln kann. Und B-O schaut bei jeder juristischen Schandtat wohlwollend zu.

Papiertiger
05
9.10.2009, 16:42
mein obiges posting ist bitte wertfrei zu verstehen

es geht mir in meinem posting um das verständnis des §278a in seiner derzeitigen fassung.

gerade dieser punkt, strafbarkeit wegen migliedschaft aber ohne andere einzeltat, ist ja gerade der kritikpunkt am §278a und am vorgehen des StA.

dieses vorbereitungsdelikt möglicht eine wesentliche einfachere ermittlung für den StA als andere delikte.

während bei der sachbeschädigung der StA zb den beschulditen die handlung tatsächlich nachweisen muss, reicht beim §278a aus, dass er die mitgliedschaft, die krim. organisation und bloß deren ausrichtung auf sachbeschädigungen nachweist.
der StA erspart sich quasi den konkreten nachweis der straftat wegen der er den beschuldigten wahrscheinlich ursprünlich fassen wollte.

Monterey
01
12.10.2009, 11:49

Wie ich schon oberhalb gesagt habe: Alles so absurd, dass man nur den Kopf schütteln kann.

Zenon
45
5.10.2009, 20:28
Sexuelle Ausbeutung oder Schlepperei gemeint

Warum steht dann im Gesetz nicht einfach drin, dass Brandstiftung nicht gemeint ist?

Hat der Gesetzgeber geirrt? Man könnte das Gesetz ja auch wieder ändern, wenn es wirklich anders gemeint war.

Narbonne
63
6.10.2009, 17:19
Von welcher Brandstiftung reden Sie?

Zenon
10
6.10.2009, 19:50

Nochwas:

http://derstandard.at/fs/124654... d=13717611

Natürlich ist fraglich, ob der VgT irgendetwas damit zu tun hat. Aber mit keiner Straftat sind im Gesetz Unschuldige gemeint, das ist keine Besonderheit des "Anti-Mafia-Paragraphen".

Die Besonderheit ist eventuell die, dass sich damit anscheinend recht einfach eine relativ lange Untersuchungshaft rechtfertigen lässt.

Narbonne
02
7.10.2009, 15:09
Verstehe ich nicht.

Mit dieser Tat im Juli 2009 sollen ein medienwirksamer WEGA-Einsatzein im Mai 2008 und eine anschließende, mehrmonatige U-Haft "gerechtfertigt" werden?

Was Sie im Forum aufführen, ist Vernaderung niederträchtigster Art, wie wir, wie immer wieder von verschiedenen Postern angemerkt, sie sonst nur von Posternamen wie Papiertiger, Ergreiferprämie, DerStandardjurist u.a.m. kennen. Ihr Durchhaltevermögen und die total fehlende Bereitschaft, auf Gegenargumente zu hören, sind so auffallend wie Angst einjagend. Tiefste Besessenheit oder einfach gute Bezahlung?

Die "Bekennerseite" (Server in Florida?) war mir längere Zeit suspekt. Nie und nirgends wurde VGT oder Balluch im Zusammenhang mit dem Brand in Tirol gebracht. Nur Sie tun es. :-(

Zenon
00
7.10.2009, 21:25

Ich sage ja eben, dass es für einen unregelmäßigen Zeitungsleser wie mich erstaunlich ist, dass die Leute derart lange in Untersuchungshaft waren. Die Frage ist, ob das durch den Anti-Mafia-Paragraphen erst ermöglicht wurde. In weiterer Folge stellt sich also möglicherweise die Frage, ob dieser Paragraph Missbrauch begünstigt.

Zu ihrer zweiten Frage: nein, ich werde nicht für das Posten bezahlt. Wenn sie so wollen, bin ich also ein privat-besessener.

Dass ich als nicht Pelz kaufender Passant auf Mariahilferstraße mit Gruselbildern und Lärm belästigt werde, zehrt an meiner Sympathie für den Tierschutz. Darum gehören bei mir Tierschützer nicht automatisch zu den guten.

Narbonne
01
8.10.2009, 19:27

Sie drücken sich (bewußt?) auffallend unklar aus und behaupten dann, etwas ganz anderes gesagt oder gemeint zu haben. Das ist nicht meine Vorstellung von Diskussion.

Als Passant werden die in unregelmäßigen Zeitabständen vorkommenden Sprechchöre auf der Mariahilfer Straße Ihre zarten Ohren in beschränktem Umfang strapaziert haben. Sie müssen, wenn Sie aus Ihren eigenen Gründen die gruseligen Seiten der Realität unbedingt verdrängen wollen, sich die Bilder von Tierquälerei natürlich nicht anschauen.

Zenon
01
8.10.2009, 21:52

Hm. Vielleicht kann ich noch ein bisschen Klarheit schaffen.

Wenn es hypothetisch eine Tierschutzorganisation geben sollte, die versucht durch Brandstiftungen, gefährliche Drohungen oder ähnliches, Einfluss auf die freie Entscheidungen anderer zu nehmen, warum sollte diese mit dem "Anti-Mafia-Paragraphen" nicht gemeint sein?

Dass die Vorwürfe im gegenständlichen Fall möglicherweise frei erfunden sind, ist nicht Fehler des Gesetzes selbst. Wenn die Vorwürfe richtig sind, dann soll man wohl auch dagegen vorgehen. Warum soll man für Tierschützer eine Ausnahme machen?

Dass trotz langer Ermittlungen, U-Haft etc. immernoch nicht genug Beweise für eine Verurteilung vorliegen, ist der Skandal! Es waren möglicherweise Unschuldige in U-Haft.

Narbonne
23
9.10.2009, 15:05

Sie haben es mir mit Ihrer "Selbstanzeige" dankenswerterweise erspart, in diesem Zusammenhang selbst das Wort "Troll" als Charakterisierung in den Mund nehmen zu müssen. Für konstruierte bzw. vom Zaun gebrochene Diskussionen mit Unbekannten, die an solchen Diskussionen "Spaß haben" fehlen mir sowohl Interesse als auch Zeit. In diesem Fall ist mir außerdem das Thema dazu viel zu ernst.

Zenon
01
8.10.2009, 21:40

Vielleicht erscheinen Ihnen meine Postings deshalb unklar, weil ich keine klare Absicht damit verfolge. Ich möchte weder für noch gegen das Gesetz, die Tierschützer oder die Behörden argumentieren. Ich habe Spaß an Diskussionen. Ich sag einfach was ich mir dazu denke.

Da ich den Fall nicht entscheiden muss, mache ich es mir natürlich leicht. Ich beurteile nicht das gesamte Bild sondern kritisiere unlogische Argumentation anderer. Das führt zwar nicht zu einem Urteil, verhindert aber vielleicht so manches falsche Vorurteil. Das ist vielleicht unfair, weil ich so nicht viel Angriffsfläche biete. Vielleicht fällt das sogar unter die Definition eines Trolls, aber ich kann ihnen versichern, dass ich nichts poste, was ich selbst für falsch halte

Narbonne
02
7.10.2009, 14:53
Nochwas:

Sie zitieren nur sehr selektiv aber andere Leser werden schlau genug sein, um den Artikel von Anfang bis Ende zu lesen.

Für wen schreiben Sie, Graf, Raiffeisen oder doch für die, in den Augen der OStA in rechtsstaatlich bedenklicher Art befangenen, Wiener Neustädter?

Hier

http://www.vgt.at/presse/ne... 91005m.php

werden Sie heute Abend die Gelegenheit haben, Ihre beschränkte Sichtweise ein wenig zu erweitern, indem Sie sich die Argumente der Tierschützer anhören. Ich nehme an (werde selbst nur Gasthörer sein), dass Sie, wenn Sie es wünschen (und ohne den Schutz der Anonymität den Mumm dazu haben), dort auch die Chance bekommen werden, weiter gegen die Tierschützer zu poltern.

Narbonne
01
7.10.2009, 14:39
Weiterer Auszug aus dem Wikipedia-Artikel (meine Abkürzungen nicht sinnverändernd):

" .. zur Aufklärung von Sachbeschädigungen an Filialen und Fahrzeugen der Firma Kleider Bauer gegr. Im weiteren Verlauf beschuldigte die StA österr. Tierrechtsaktivisten, eine krim. Org. gegründet zu haben, welche in ... 12 Jahren rund 200 Straftaten begangen haben soll. Die Strafverfolgungsmaßnahmen haben in Ö. und anderen Ländern Proteste ausgelöst. In den Aufzeichnungen ... finden sich für diese Sonderkommission auch die Namen SoKo Kleider und SoKo Bekleidung. Wegen ähnl. Vorgehensweise und Argumentation(sstrategie) der Behörden, vergleichbaren juristischen Umwegen und einer nahe liegenden polit. Verquickung bzw. Einflussnahme verwenden Kritiker in Anlehnung an den bekannten Polizei-/Justiz-Skandal auch den Namen: Operation Spring 2. "

Der Senfspritzer meint:
05
24.9.2009, 17:33
So sind´s, die Beamten

Da gibt es einige mit einem ganz besonderem Rechtsempfinden.
Falls diese meinen, ein bestimmtes Verhalten gehört verfolgt und bestraft, aber blöderweise gibt es keine Strafnorm, dann helfen diese Gerechtigkeitsfanatiker ein bißchen nach:
Durch absichtliche Fehlinterpretation, durch Erfindung einer Strafnorm oder sonst durch gesetzlose Rechtsanwendung.

Viel häufiger passiert dies übrigens im Verwaltungsstrafrecht. Nicht nur aus Dummheit.

al bert
59
24.9.2009, 16:30
Wer hört auf Universitätsprofessoren?

Ich finde es sehr bemerkenswert, dass ausnahmslos alle Universitätsprofessoren, die sich in dieser Causa zu Wort gemeldet haben, sich gegen §278a StGB und gegen seine Anwendung im Tierschutzfall aussprechen. Die Strafrechts-Professorinnen Velten aus Linz und Zerbes aus Wien haben dazu sogar Fachartikel publiziert. Die Professoren Funk, Fuchs, Maier, Hammer, Höpfel u.a. haben sich z.T. in ganz erstaunlicher Schärfe geäußert.
Hört irgendwer in Österreich auf die Fachmeinung an den Unis oder ist das nur Gerede im Elfenbeinturm und die Justiz bleibt unbeeindruckt?
Warum ist die politisch unabhängige Fachmeinung so eindeutig gegen §278a aber die rechtskonservativen Richter und das Justizministerium dafür?

FSK
68
30.9.2009, 00:11

was Velten sagt, dass da auch Fußballfanclubs drunter fallen ist einfach nur Unsinn.

Bodzenta
83
30.9.2009, 12:35
Profunde Analyse...

Was StA Mag. Handler sagt, ist ebenso unsinn, damit das auch gesagt wird.

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