Neues BIFIE-Gesetz: Eltern müsse über Zusatzstudien informiert werden

22. September 2009 14:11

Nach Kritik an Zusatzerhebungen bei PISA und Bildungsstandards im Frühjahr - Neue Reifeprüfung und Bildungsstandards teurer als in ursprünglichen Angaben

Wien - Eltern müssen künftig über Zusatzerhebungen bei Bildungsstudien wie PISA, PIRLS, TIMSS oder den Bildungsstandards informiert werden. Sie müssen über Zweck, Zeitpunkt und Mitwirkungspflicht ihres Kindes an einer Zusatzerhebung, etwa mit Fragen zum Thema Gewalt an der Schule, schriftlich aufgeklärt werden. Das sieht eine Novelle des Gesetzes für das Bundesinstitut für Bildungsforschung (BIFIE) vor, die am Dienstag vom Ministerrat beschlossen wurde. In der Novelle werden auch die Kosten für die neue Reifeprüfung und die Bildungsstandards neu angegeben, die deutlich höher als in ursprünglichen Angaben liegen.

Nachdem es bei den Testungen zu den Bildungsstandards und beim PISA-Test im vergangenen Frühjahr Kritik von Eltern an Zusatzfragen, Befürchtungen hinsichtlich der Anonymität sowie Testboykott-Aufrufe gegeben hat, wird nun in der Novelle "die Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes" ausdrücklich verankert. Zugleich wird klargestellt, dass Schüler nur an Überprüfungen der Bildungsstandards, damit zusammenhängenden anonymen Zusatzerhebungen sowie an Bildungsvergleichsstudien wie PISA verpflichtend mitzuwirken haben. An anderen Erhebungen des BIFIE müssen die Schüler nur teilnehmen, wenn dies von der Unterrichtsministerin angeordnet wird. Ziel der Änderungen sei es, "das Vertrauen der Eltern in die Bildungsforschung zu stärken und höchste Transparenz zu gewährleisten", betont man seitens des Unterrichtsministeriums.

Mit der Novelle werden auch die Kernaufgaben des BIFIE um die Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluierung der neuen teilzentralen Reifeprüfung erweitert. Dafür sowie für die Umsetzung der geplanten Bildungsstandards wird das Basisbudget des BIFIE von 6,5 Mio. auf 13 Mio. Euro verdoppelt. Mit der Novelle werden auch die tatsächlichen Kosten dieser Bildungsreformprojekte klar, die deutlich höher liegen als in den bisherigen Gesetzen angegeben. Diese höheren Kosten sind laut Unterrichtsministerium einerseits durch zusätzliche Aufgaben, andererseits durch interne Umschichtungen von Mitteln, die unter anderem Titel bereits im Ressort geplant gewesen seien, entstanden.

Die Entwicklung und Umsetzung der neuen Reifeprüfung an AHS und berufsbildenden höheren Schulen (BHS) wird zwischen 2009 und 2014 demnach insgesamt 29 Mio. Euro kosten. Bisher hatte man für die AHS in den Jahren 2009 bis 2013 mit Kosten in Höhe von 13,7 Mio. Euro gerechnet, die Mehrkosten entstehen vor allem durch die Ausweitung der neuen Reifeprüfung auf die BHS.

Die Kosten der Bildungsstandards wurden im Schulunterrichtsgesetz ursprünglich auf 16,45 Mio. Euro für 2009 bis 2012 geschätzt. Nun sollen laut BIFIE-Gesetzesnovelle bis 2014 in Summe 42 Mio. Euro notwendig sein. Die Gründe für die Verteuerung liegen laut Erläuterungen in den Änderung des Überprüfungs-Designs, den nun vorliegenden präziseren Kostenschätzungen und dem erst jetzt erkennbaren Ausmaß an notwendigen begleitenden Unterstützungsmaßnahmen. (APA)

Gluck
23.09.2009 00:15

Das Bifie hat ja direkt einen Goldscheißer...

asinus
23.09.2009 00:05

Das Bundesministerium entwickelt langsam aber sicher eine sehr autoritäre Befehlsstruktur (Anordnung von Teilnahme an Tests usw.), das BIFIE ist sein Handlanger, und rechnen kann dort anscheinend auch niemand. G. Orwell, schau oba!

LL MM
26.09.2009 12:48

Ja, das BIFIE wird genau das rausfinden, was der Ministerin gerade in den Kram passt.

"Wes Brot ich ess, ......"

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.