Roboterbett kann sich in Rollstuhl verwandeln

22. September 2009 09:21
  • Artikelbild
    Foto: panasonic

    Der Rollstuhl ist unter der Matraze des Robotbetts "versteckt"

Rollendes Schlafmobiliar soll Kranken Leben erleichtern

Mit der Entwicklung eines Roboters, der sich von einem Bett in einen Rollstuhl "verwandeln" kann, unterstreicht Elektronikkonzern Panasonic einen Trend der japanischen Roboterindustrie: Roboter werden auf dem Umweg über die Pflege in den Alltag der Menschen eingeführt.

Weil Roboter zu Beginn sehr teuer sind, konzentrieren sich die Unternehmen daher auf Geräte in der Pflege, mit denen die Menschen länger selbstständig bleiben können. Denn staatliche Pflegeeinrichtungen haben einen wirklichen Vorteil von den bisherigen Fähigkeiten der Robotertechnik (Stichwort höhere Effizienz) und verfügen vor allem über mehr Geld als ein privater Haushalt.

Einständigeres Leben

Panasonics Robot-Bettrollstuhl zielt darauf ab, bettlägerigen Menschen ein eigenständigeres Leben ermöglichen und gleichzeitig der Pflegern die Arbeit erleichtern.

Und so funktioniert das rollende Schlafmobiliar: Die Matratze besteht aus mehreren Blöcken. In der Mitte ist eine Fläche ausgeschnitten, unter der der Rollstuhl steckt. Bei der Metamorphose des Betts in den Rollstuhl stellt sich das Rückteil auf, die Matratzenstücke neben der Sitzfläche klappen zur Seitenlehne hoch, ein Matratzenteil am Fußende klappt nach unten weg und ermöglicht so dem Fußteil und damit dem gesamten Rollstuhlmodul, seitlich aus dem Bettgestell auszuscheren.

Fernsehsteuerung inklusive

Darüber hinaus soll das Bett auch die Bettlägerigen im Liegen bewegen und so die Gefahr von wundgelegenen Stellen senken. Während der Fahrt unterstützt Robotertechnik den Fahrer. So soll das Gerät beim Umfahren von Hindernissen helfen können. Zusätzlich gibt es in einer Kuppel über dem Bett natürlich einen Fernseher, über den auch Haushaltsgeräte gesteuert werden können.(Martin Kölling aus Tokio/ DER STANDARD Printausgabe, 22. September 2009)

 

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.