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Begriffe wie "Nachhaltiges Investment", "Ökologische Geldanlage", "Grünes Geld" oder "Ethisch-ökologisches Investment" beschreiben im herkömmlichen Sprachgebrauch Formen von Veranlagungen, bei denen ökologische, soziale bzw. ethische Komponenten bei der Auswahl und Realisierung des Investments berücksichtigt werden. Nachhaltige Veranlagungen werden so beispielsweise in Unternehmen investiert, die in ihrer Geschäftspolitik ökologische und/oder soziale Grundsätze verfolgen und deren Produkte und Dienstleistungen einen gesellschaftlichen Nutzen erwirken. Doch auch der verantwortungsvolle Gebrauch von Mitspracherechten, die mit Anteilspapieren verbunden sind, kann mit "nachhaltigem Investment" gemeint sein.

Grüne Geldanlagen ergänzen die drei "klassischen" Dimensionen von Anlageprodukten - Rentabilität, Sicherheit und Liquidität - um eine neue Dimension: die sozialen und ökologische Ausrichtung eines Finanzprodukts. Der/die AnlegerIn kann dadurch z.B. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien unterstützen, eine an langfristigem Umweltschutz orientierte wirtschaftliche Entwicklung fördern, Menschenrechtsverletzungen verhindern oder an einem sinnvollen Wertewandel und einer Steigerung der allgemeinen Lebensqualität mitwirken.

Um diese Ziele zu erreichen, werden unterschiedliche Ansätze angewandt, wie z.B. der "Best-in-Class-Ansatz", der besagt, dass stets die Anlageobjekte bevorzugt werden, welche die Nachhaltigkeitskriterien jeweils am besten erfüllen (z.B. innerhalb einer Branche werden die besten Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit ausgewählt). Dieser Ansatz fördert den Wettbewerb hin zu einer Stärkung der Natur- und Sozialverträglichkeit in Ländern und Unternehmen. Oder es werden Ausschluss-, Negativ - bzw. Positivkriterien angewandt - ein Beispiel für ein Auschlusskriterium wäre z.B. die Rüstungsindustrie. Häufig werden beide Ansätze für die Entwicklung eines nachhaltigen Investments genutzt. Eigens dafür spezialisierte Ratingagenturen bewerten die umwelt-, sozial- bzw. nachhaltigkeitsbezogene Performance.

Konkrete Anlageformen

Nachhaltige Anlageprodukte gibt es in folgenden Formen: Sparformen, Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Immobilien/Immobilienfonds, Unternehmensbeteiligungen/Direktbeteiligungen und Lebensversicherungen. Die Website "Grünes Geld" bietet dazu umfassende Informationen. Im aktuellen Monatsthema wird dazu ein kurzer Überblick über eben diese Anlageformen gegeben.

Die Rolle des Staates und öffentlicher Haushalte in Zeiten der Finanzkrise

Die aktuelle Finanzkrise führt vor Augen, dass die derzeitige Finanzmarktstruktur nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung führen kann. Dabei gibt es seit mehr als einem Jahrzehnt Warnungen vor einer tiefen Krise unseres auf Wachstum ausgelegten Wirtschafts- und Finanzsystems.
Die Deregulierung der Finanzmärkte seit Beginn der 70er und v.a. in den 80er und 90er Jahren war im Grunde der untaugliche Versuch, die Verlangsamung des industriellen Wachstums durch übermäßige Expansion der Finanzdienstleistungen zu kompensieren und trifft inzwischen auf breite internationale Kritik.

Grundsätzlich ist es an der Zeit, dass der Staat seine Verantwortung, die in der Vergangenheit zunehmend auf private Institutionen ausgelagert wurde, für das Funktionieren des "Gemeingutes" Finanzmarkt wieder deutlicher wahrnimmt bzw. geeignete Lösungen dafür sucht und schafft.
Demnach muss der Staat dafür sorgen, geeignete Rahmenbedingungen für ein an einer nachhaltigen Entwicklung orientiertes Finanzsystem herzustellen. Ziel muss es sein, Missständen, die dem Staat die Umsetzung dazu geeigneter Maßnahmen erschweren oder verunmöglichen (z.B. falsche Anreizsysteme), entgegenzuwirken und eine ethisch-ökologische Gesamtreform des Finanz- und Wirtschaftssystems herbeizuführen.

Welche Maßnahmen das konkret sein könnten, ist im aktuellen Monatsthema nachzulesen.
Eine vorbildliche Führung öffentlicher Haushalte ist unabdingbar, auch wenn diese gerade in Zeiten der Finanzkrise besonders angespannt sind.

ExpertInnengruppe der Bundesfinanzierungsagentur

Einen Schritt in eine solche Richtung setzte die österreichische Regierung mit der Beauftragung einer ExpertInnengruppe, die mit dem Ziel gegründet wurde, Richtlinien für künftige Veranlagungen des Bundes auszuarbeiten. Die von Universitätsprofessor Stefan Pichler (Institut für Bankwesen der WU Wien) geleitete Arbeitsgruppe setzt sich aus einem Konsortium unabhängiger und anerkannter Expertinnen und Experten zusammen und erarbeitet derzeit im Finanzministerium ein Instrumentarium zur Risikominimierung bei der Veranlagung von Steuergeld. Bis Ende September soll ein Ergebnis dieser Arbeit vorliegen.

Neben Willi Hemetsberger (Investmentbanker und Ex-Bank Austria-Vorstand), Martha Oberndorfer (Chefin der ÖBFA), Wolfgang Duchatczek (Vizegouverneur der OeNB) und Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur und oberster Anwalt der Republik) ist auch der "CSR"-Experte Christian Plas ("Denkstatt") als Vertreter der Plattform "Ethisch-ökologische Veranlagung in der Expertengruppe tätig.