Bundespräsident Köhler fertigte Begleitgesetze aus
Berlin/München - Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler
hat die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon ausgefertigt und damit
den Weg zur endgültigen Ratifizierung freigemacht. Die Gesetze, in denen die
Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundestag in EU-Fragen festgeschrieben
werden, würden am Donnerstag im Bundesgesetzblatt erscheinen und damit in Kraft
treten, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Am Freitag werde Köhler seine
Unterschrift unter die Ratifikationsurkunde setzen.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juni die ursprünglichen
Begleitgesetze als nicht ausreichend gewertet und eine Änderung zur Auflage für
die Zustimmung zum Lissabon-Vertrag gemacht. Den Reformvertrag an sich hatten
die Verfassungsrichter gebilligt.
Mit den nun in Kraft tretenden Begleitgesetzen werden die
Mitbestimmungsrechte der deutschen Parlamente erweitert. Die Regierung kann aber
auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende
Entscheidungen treffen, wenn sie dies für richtig hält. Sie ist dann aber den
Parlamenten rechenschaftspflichtig.
Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich erfreut darüber, dass mit der
Unterschrift des Bundespräsidenten der Weg zur Ratifikation des
EU-Reformvertrags von Lissabon geebnet ist. Nun könne Deutschland in der
nächsten Woche die Urkunden in Rom hinterlegen.
"Das ist ein großer Erfolg, den das Parlament und der Bundesrat jetzt noch
geschafft haben in einer Zeit, in der eigentlich schon Wahlkampf war", sagte die
Kanzlerin in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. "Ich habe sehr viel
Kraft in diesen Lissaboner Vertrag gelegt, und es ist ein gutes Ende der
deutschen Präsidentschaft, die wir vor einiger Zeit hatten in der Europäischen
Union."
Eine neue Klage gegen die Begleitgesetze wies das deutsche Verfassungsgericht
in Karlsruhe am Mittwoch zurück. Es nahm eine entsprechende
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Sprecherin des obersten
Gerichts erklärte, weitere Beschwerden gegen den Lissabon-Vertrag seien nicht
anhängig.
Der EU-Reformvertrag muss noch in Polen und Tschechien ratifiziert werden. In
Irland findet am 2. Oktober ein neue Volksabstimmung statt. In einer ersten
Abstimmung hatten die Iren den Vertrag abgelehnt und die EU damit in eine tiefe
Krise gestürzt. Der Reformvertrag kann nur in Kraft treten, wenn alle 27
EU-Staaten zugestimmt haben.
Damit die Neufassung der Begleitgesetze noch vor der Bundestagswahl am
kommenden Sonntag und dem Referendum in Irland am 2. Oktober verabschiedet
werden können, hatte der deutsche Bundestag eine Sondersitzung während der
parlamentarischen Sommerpause einberufen. Der Bundesrat (Länderkammer) billigte
das Gesetzeswerk dann am vergangenen Freitag.
Mit dem Lissabon-Vertrag sollen von 2014 an Mehrheitsentscheidungen der
EU-Staaten anstatt der bisher geltenden Einstimmigkeit eingeführt werden.
Außerdem soll die Außenpolitik der EU durch einen europäischen Außenminister
gestärkt werden. (APA/AP/Reuters)