Wegen gesetzwidriger Lohnkürzung - Bereits sechshundert Richter reichten Klage ein - Rückforderungsanspruche könnten bis zu siebzig Millionen Euro betragen
Ljubljana - Der slowenische Staat wird
laut einem Zeitungsbericht massenhaft von Richtern verklagt. Sie fordern eine
komplette Rückerstattung einer Lohnkürzung in der Höhe von 20 Prozent, die vor
mehr als einem Jahrzehnt ohne entsprechende gesetzliche Prozedur eingeführt war.
Rund 600 Richter sollen bisher die Klage eingereicht haben, die Zahl der Klagen
steige noch weiter. Die Rückforderungsansprüche könnten insgesamt bis zu 70 Mio.
Euro betragen, berichtete die Tageszeitung "Dnevnik" am Mittwoch.
In den vergangenen Monaten sei eine "Klagenlawine" von Staatsanwälten,
Volksstaatsanwälten und vor allem Richter ins Rollen gebracht worden. Sie
behaupten zwischen 1997 bis 2008 um 20 Prozent zu niedrigere Löhne erhalten zu
haben. Nun verklagen sie den Staat für Rückzahlungen in der Periode 2003 bis
2008, da älteren Forderungen bereits verjährt sind. Im Durchschnitt beträgt der
Forderungsbetrag rund 20.000 Euro, so "Dnevnik". Einige Klagen seien bereits
rechtskräftig gelöst sein.
Besorgter Justizminister
Sloweniens Justizminister Ales Zalar zeigte
sich laut "Dnevnik" besorgt über die Angelegenheit. Als ehemaliger Richter werde
er den Staat allerdings nicht verklagen: "Als Minister kann ich den Staat, den
ich vertrete, nicht verklagen. Das wäre nicht angebracht, deshalb plane ich eine
solche Klage auch nicht in der Zukunft," sagte er.
Die Geschichte des Lohnkonflikts reicht in das Jahr 1993 zurück, als der
zuständige Parlamentsausschuss mit einem Beschluss die Kürzung der Löhne für
Abgeordnete verabschiedete. Weil die Richterlöhne an die Abgeordnetenlöhne
gebunden waren, wurden sie automatisch um 20 Prozent gekürzt. Dabei wurde laut
der Zeitung "übersehen", dass für die Änderung der Richterlöhne
Gesetzesänderungen erforderlich wären.
Die Richter befinden sich seit der Einführung eines einheitlichen Lohnsystems
im öffentlichen Sektor im Jahr 2008 in Clinch mit der Regierung. Damals wurde
eine erfolgsabhängige Vergütung eingeführt, obwohl das Verfassungsgericht im
Jahr 2006 beschlossen hat, dass dies für Richter verfassungswidrig sei.
Die Richter reagierten im Juli 2008 mit einem unbefristeten Bummelstreik, der
nach zehn Monaten mit einem Kompromiss über Lohnerhöhung und der Abschaffung der
erfolgsabhängigen Vergütung beendet wurde. Die jüngste Verstimmung dürfte die
Folge der Ankündigung einer Justizreform sein.(APA)