Wien - "Von Kopf kann man eigentlich nicht mehr sprechen", berichtet ein Polizist, der im März den Toten gesehen hatte. Ein anderer Beamter erzählt, dass eine Mund-zu-Mund-Beatmung nicht möglich gewesen sei, "weil kein Mund mehr zu erkennen war". Und ein dritter Polizist erklärt dem Geschworenengericht den Begriff "Übertöten": "Wenn eine Person schon tot ist und noch weiter massiv Gewalt ausgeübt wird." Genauso habe das Opfer damals ausgesehen.

Der eher kleinere, schmächtige Mann war am 24. März gegen vier Uhr in der Früh in der Wiener Rotenturmstraße unterwegs gewesen. Plötzlich hatte es Tumult gegeben - angeblich soll es geheißen haben, einer Frau sei die Handtasche gestohlen worden.

Da kam eine Gruppe schwer Alkoholisierter dazu. Ein 23-Jähriger Hüne packte den Schmächtigen, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Als er am Boden lag, trat er gegen den Kopf und sprang laut Zeugen mehrmals "wie verrückt" auf das Gesicht. Danach war "der gesamte Gesichtsschädel zu Brei umgeformt", berichtet der Gerichtsmediziner. Die Todesursache? Das Opfer sei "erstickt an Blut, Knochensplittern und Zähnen".

Der 23-jährige Angeklagte sagt im Wiener Straflandesgericht zunächst nur was seiner Ansicht nach nicht war und was er nicht ist: "Ausg'holt und hingetreten ja, aber sicher nicht gesprungen", behauptet er. Er sei auch kein Skinhead, betont er. Allerdings hat er eine Glatze rasiert hat und hatte daheim drei Hakenkreuzfahnen, ein Hitlerbild aufgehängt und Naziliteratur herum stehen. Er sagt, er sei "rechts, aber kein Rassist" und eher ein Hooligan.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Eine Streetworkerin, die mit ihm gearbeitet hatte, berichtet, dass er während seiner Haftstrafen nie eine Therapie bekommen habe, obwohl darum wiederholt angesucht worden sei. "Er ist ein Gewalttäter, ja", sagt die Streetworkerin. Aber er hätte schon "viele, viele Jahre früher" Hilfe gebraucht.

Das Geschworenengericht entschied auf Mord und verurteilte den 23-Jährigen zu 20 Jahren Haft - und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat Bedenkzeit. (Roman David-Freihsl/DER STANDARD, Printausgabe, 12./13. September 2009)