Bewertungsportale für Arbeitgeber und Vorgesetzte werden immer mehr Thema, der "traffic" nimmt zu – ebenso Persönlichkeitsverstöße
Der Speisenplan ist ein recht ergiebiger Gesprächsstoff in Unternehmen - das ist so weit nicht unbekannt. Aber dass er unmittelbar in eine Geschäftsidee mündet, ist neu: Martin Poreda (33) googelte vor zwei Jahren, ob Henkel über eine Kantine verfügte, fand nichts und gründete daraufhin die Plattform für Arbeitgeberbewertung, kununu.com. So erzählt er jedenfalls den Gründungsmythos. Mittlerweile sind Anteile verkauft (die WAZ-Gruppe hält etwa 25 Prozent), im Juni gibt Kununu eine Million Zugriffe bekannt.
Das Geschäftsmodell ist ähnlich wie bei anderen Plattformen (kelzen.com, arbeitgebercheck.at, jobvoting.de, evaluba.com): User bewerten - meist nach strukturiertem Fragebogen - ihren Arbeitgeber, Vorgesetzten, eine Schulnote ist das Gesamtergebnis. Verdient wird an der verkauften Darstellung von Firmen (Employer-Branding). Im Durchschnitt hat Kununu zwei bis drei Bewertungen pro Arbeitgeber, was Poreda auch den Vorwurf mangelnder Repräsentativität einbringt.
Noch in den Kinderschuhen
Aber: Auch wenn Personalverantwortliche und Marketingberater die Aussagekraft als „derzeit noch gering" einstufen - dass das Thema ein kommendes ist und erst in den Kinderschuhen steckt, wird allgemein gesagt. „Das kommt erst so richtig - wie die Foren vor fünf, sechs Jahren, die hat damals auch noch niemand so richtig ernst genommen. Heute haben sich die Foren professionalisiert", sagt die Wiener Medienanwältin Maria Windhager: „Die Plattformen nehmen zu, die Persönlichkeitsverstöße auch. Die Betreiber sichern sich zunehmend ab." Kununu etwa arbeitet mit drei Anwaltskanzleien, hat von 45.000 Bewertungen 15.000 gesperrt, wie Poreda berichtet, und lässt nach Negativbewertung nur mehr Verbesserungsvorschläge zu, kein „Ausrotzen". Man wolle ja keine Hetzplattform sein, wird Kununu nicht müde zu versichern, ebenso wie Firmen keine Chance hätten, Lobbyingarbeit via Plattform zu betreiben.
Einige sehen aber die (künftige) Bedeutung und rufen Mitarbeiter aktiv auf, Bewertungen abzugeben. So etwa Martin Mayer, Eigentümer der Personalberatung Iventa. Er bezweifelt zwar auch (noch) die Objektivierbarkeit, warnt aber davor, solche Plattformen als Arbeitgeber zu ignorieren. Proaktive Maßnahmen hält er für angebracht. Mayer: „Ich glaube, dass das Thema kommt. Und auch wenn drei, vier Bewertungen für einen 400-Mitarbeiter-Betrieb nicht repräsentativ sind: Es lohnt sich hinzuschauen." Oft würden sich daraus ja auch Reflexionen ergeben, etwa ob mit Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen, richtig umgegangen werde.
Windhager warnt User, sich jedenfalls nicht bedenkenlos im Netz auszuschimpfen: „Es gelten medien- und strafrechtliche Tatbestände zum Ehrenbeleidigungsrecht." Auch wenn die Reform der Strafprozessordnung die Ausforschung derzeit erschwere: Medienanwälte sind bereits mit diesen Themen beschäftigt - zuletzt hat das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs im Juni Aufsehen erregt, das Lehrerbewertung im Internet (spickmich.de) als zulässig erklärt hat. Die namentlich genannte klagende Lehrerin wurde abgewiesen.
Profis und Amateure
Unternehmen gehen noch sehr unterschiedlich mit der Arbeitgebermarke im Netz um. Einige bloggen professionell, andere ignorieren, was über sie getippt und online gestellt wird, völlig. Ebenso Jobsuchende: Viele googlen, andere schauen, dass sie mit Mitarbeitern direkt ins Gespräch kommen. Einig sind sich PR-Leute im Sinne des Employer-Branding allerdings: Schnelle Potemkin'sche Dörfer aufbauen und Lobeshymnen initiieren klappt nicht. Glaubwürdigkeit sei ein zentraler Punkt, der spürbar sei. Die befassten Abteilungen (Personal, Kommunikation, Recht) zu einer strategischen Diskussion zu bringen wird empfohlen. Abgeraten wird davon, schlechte Bewertungen sofort mit rechtlichen Kanonen zu verfolgen. Windhager: „Ausschimpfen lassen ist manchmal ratsamer, als sofort loszuschlagen." (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 12./13.9.2009)