Was ist öffentlich-rechtlich an Dominic Heinzl, dass er ab 2010 in ORF 1 statt ATV ordinieren darf?
Was ist öffentlich-rechtlich an Dominic Heinzl, dass er ab 2010 in ORF 1 statt ATV ordinieren darf? Wenn man öffentlich-rechtlich nicht mit staatlich oder untertänig verwechselt: einiges. Öffentlich-rechtlich heißt hinterfragen, auch respektlos. Was ist öffentlich-rechtlich an den Seitenblicken, die affirmative Societyberichterstattung im heimischen Fernsehen hoffähig im Wortsinn gemacht haben, als private Konkurrenz noch nicht so klarmachte, wie privat der ORF schon damals funkte? Und gekauft wirkende Promo-Storys wie in Heinzls ATV-Sendungen sollte sich auch die Redaktion der ORF-Seitenblicke sparen.
Was ist öffentlich-rechtlich an Werner Taibon, der schon für Gerhard Zeiler das ORF-Fernsehen programmierte, auf seinem Quotenhöhepunkt Ende der 1990er? Taibon kann das Handwerk, weiß, was man wo tut und was besser nicht, gerne auch im (eigenen) Sinne anspruchsvoller Zielgruppen. Was ist öffentlich-rechtlich an Gerhard Zeiler, den sich so viele ORFler zurückwünschen, vor allem als Inbegriff des TV-Profis? Der heutige Boss des größten europäischen Fernsehkonzerns, RTL, nannte sich übrigens gerade einen glühenden Verfechter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.
Was hat ein Ö3-Spaßvogel wie Peter L. Eppinger ab 14. September am Moderatorenpult von "Wien heute" verloren? Wenn sein Humor Intelligenz besitzt und Menschen in eine Infosendung zieht: einiges. Und behauptet der ORF nicht, Ö3 wäre öffentlich-rechtlich? Nur seinen werbebeklebten BMW könnte er als Info-Anchorman des ORF überdenken. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 5./6.9.2009)