Wien - Der Journalist Hubertus Czernin, 2006 gestorben, recherchierte Anfang 1998 über die Malkunst von Jan Vermeer. Er kam, wie im Standard vom 26. Februar jenes Jahres nachzulesen ist, zur Erkenntnis, dass die Restitution an Jaromir Czernin "zu Recht nicht erfolgt" sei. Denn: "Dem Kläger war es nie gelungen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass er in der Nazizeit den seit Anfang des 19. Jahrhunderts im Familienbesitz befindlichen Künstler in seinem Atelier wegen politischen Drucks an Hitler hatte veräußern müssen."

Czernin vertrat die Meinung, dass Jaromir Czernin die Geschichte des Verkaufs "nicht richtig dargestellt" hätte. Dies sei bereits Ende Jänner 1946 in einem an die US-Behörden gerichteten Memorandum, basierend auf Akten der Reichskanzlei, festgehalten worden.

Staatsrat Plattner, dem das Amt für Denkmalschutz unterstand, wollte Ende 1939 den Verkauf des Bildes an den Tabakindustriellen Philipp Reemtsma (um 1,8 Millionen Reichsmark) verhindern. Mit Erfolg. Am 25. Jänner 1940 bestätigte Plattner der Reichskanzlei "den Erhalt Ihres Drahterlasses (...), wonach der Führer wünscht, dass das Gemälde von Vermeer Das Atelier in der gräflichen Czernin'schen Galerie verbleibt" .

Die "nun schon wiederholt in die Nähe gerückte Gefahr der Abwanderung" des Meisterwerkes sei damit glücklicherweise abgewandt, eine Dauerlösung aber noch nicht erreicht: "Das begreifliche Bestreben des Grafen (...) nach finanzieller Verwertung" werde "nie" zur Ruhe kommen, "um so mehr, als ihm die Sorge für eine größere Familie obliegt" , so Plattner. Er schlug vor, "beim Führer die Widmung der Mittel zum Ankauf" dieses Werkes für die KHM-Gemäldegalerie zu erwirken: "Mir ist bekannt, dass der Eigentümer des Bildes einen staatlichen Ankauf sehr freudig begrüßen würde." (trenk, DER STANDARD/Printausgabe, 05./06.09.2009)