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Wien - Pfändungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig billiger und effizienter abgewickelt werden können. Der Ministerrat beschloss am Dienstag eine Gesetzesnovelle, die das so genannte Vollzugs- und Weggebührenrecht vereinfacht. Die Abwicklung von Exekutionen solle damit für alle Beteiligten kostengünstiger gestaltet werden, erklärte Vizekanzler Herbert Haupt (F) beim Pressefoyer.

Konkret soll die Verrechnung von Überstunden- und Fahrtkosten von Gerichtsvollziehern, die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sind, geändert werden. Dazu wird der betreibende Gläubiger laut Haupt künftig nur noch einmal im Verfahren eine pauschale Vollzugsgebühr bezahlen. Der Gerichtsvollzieher erhält seine Vergütung aus Amtsgeldern. "Dies führt nicht nur zu einer Vereinfachung für die Gläubiger, sondern auch zu einer Senkung des Verwaltungs- und Kontrollaufwandes der Gerichte", sagte Haupt. (APA)