Opferanwälte: Polizei gab Schüsse bei guter Sicht ab

2. September 2009, 15:28

Polizisten waren in keiner Angriffs- oder Notwehrsituation, sagen die Vertreter der Angehörigen

Wien - Nach dem tödlichen Schuss auf einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher durch die Polizei in Krems haben sich am Mittwoch die Opferanwälte zu Wort gemeldet. Sie teilten in einer Stellungnahme mit, "dass die Tatrekonstruktion ergeben habe, dass der tödliche Schuss in den Rücken des 14-Jährigen bei guten Sichtverhältnissen ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation abgegeben wurde". Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg gibt es dazu keine Stellungnahme, wie deren Sprecher Friedrich Köhl gegenüber derStandard.at erklärte.

Die Vertreter der Angehörigen, die beiden Rechtsanwältinnen Eva Plaz und Nadja Lorenz, haben in dem Schreiben daraufhin gewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erklärungen abgegeben werden. "Es sind die verschiedenen von der StA (Staatsanwaltschaft, Anm.) beauftragten Gutachten abzuwarten. Die Angehörigen werden keine Interviews geben. Wir ersuchen, sie in Ruhe zu lassen", so die Opferanwältinnen weiter. Opferanwältin Eva Plaz betreute auch die Angehörigen von Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten.

14-Jähriger getötet - 17-Jähriger durch Schüsse verletzt

Am 5. August haben zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse. Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen waren.

Polizei will Angriff abgewehrt haben

Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der beiden Polizisten, hat nach der Tatrekonstruktion im Kremser Merkur-Markt betont, dass es in der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei. Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt. "Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend ihrer Ausbildungsrichtlinien", so der Anwalt der Polizisten.

Polizisten weiterhin im Dienst - 17-Jähriger in U-Haft

Während die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, wieder im Dienst stehen, bleibt der 17-jährige mutmaßliche Komplize des bei einem Einbruchsversuch Umgekommenen vorerst bis Ende September in U-Haft. (APA/red)

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Franz Würleitner
50
Die Angehörigen des Getöteten

sind zwar sicherlich im weitesten Sinne Opfer (der möglichen fahrlässigen Tötung ihres kriminellen Verwandten), aber unter den gegebenen Umständen ist das Wort "Opferanwälte" schon arg manipulativ. Man muss ja nicht jede Sprachverhunzung von der APA abschreiben; auch die "Presse" hat den Artikel schon korrigiert. Würde man auch die Anwälte der Hinterbliebenen eines bei einem Verkehrsunfall Getöteten (gleiches Delikt) als "Opferanwälte" bezeichnen ?

b.s.o.d.
10
zur prävention soll die polizei öfter schießen

Anonym94
00
was soll das?

ist das ein sarkastischer kommentar?

ansonsten kann das doch nicht Ihr ernst sein?

A.B. Artig
 
02

Ein oft strapazierter, dennoch gültiger Satz:
Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar. Und ebenso dem Rechtsstaat. Und auch den postern.

T-Minus1
14
gute Lichtverhältnisse und Flucht

wenn dem so ist, - dann wurden die Schüsse ohne zwingenden Grund abgegeben , - und was das heissen würde sollte denkunmöglich sein.

suboptimal
 
28
na servas ..... Laut ZIB 3 bringt es nicht einmal die lügende Staatsanwaltschaft

zusammen, sich einheitlich abzusprechen. Man darf gespannt sein, durch welche Türe die Polizisten morgen gekommen sein werden.

*rofl*

suboptimal
 
17
sers Rotstrichler, ich gestehe:

es war die ZIB 2.

Ändert aber nix an der Peinlichkeit, gell.

g'stieß
05
ich hatte das verpasst -

es ist ja atemberaubend, für wie blöd die sta die öffentlichkeit verkaufen will.

m+m
26
Polizisten weiterhin im Dienst - 17-Jähriger in U-Haft

das sagt doch schon alles wie es um unser rechtssystem bestellt ist
wenn mann dann noch einige ähnliche fälle (farbiger sportlehrer etc.) und die trinkgeldpraxis bei schwertransportbegleitungen dazunimmt dann denke ich mir wir sind in einer bananenrepublik
anscheinend ist die bevölkerung durch fast wöchentliche solcher meldungen bereits so abgehärtet, dass es keinen mehr wundert und das schon als ganz normal erkannt wird.

sturmwind
34
Könnte man mir bitte erklären,

woher die Wortwahl "Opferanwalt" stammt?

Wenn wir dann noch den Täteranwalt einführen, ersparen wir uns sicher unzählig Gerichtsverfahren.

Abu Simbel
 
12

opferinnenanwältinnen wenn dann!

LightCurves
27

nennans mich altmodisch, aber wer ein opfer von gewalt wird, ist ein opfer. oder nicht?

Jimmy Moon, angehender Pastor.
03

"Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg gibt es dazu keine Stellungnahme, wie deren Sprecher Friedrich Köhl gegenüber derStandard.at erklärte."

jawohl! in 5-10 jahren lesen wir dann im falter darüber... -.-

hansimglueck3
01
na

sicher gibts ein statement der StA .. es war dunkel.. es herschten keine guten lichtverhältnisse

g'stieß
01

in der zib2 hieß es, dass es kein statement gebe und dass es dunkel gewesen sei - ich kann das nur so interpretieren, dass die sta wissentlich verbale rauchbomben schmeißt, um die öffentlichkeit zu verwirren.

seed
06

dazu a bisserl österreichisches kulturgut:

http://www.youtube.com/watch?v=fkaYbUcqFU8

passt wie die faust aufs aug. ;)

B.Kiddo
01
Die richtige (u. zugleich) Antwort

Danke!

Jimmy Moon, angehender Pastor.
01

danke dafür!

seed
01

gerne!

übrigens: im 16. hab ich schon ein paar "R.I.P. FLO" graffitis/comments gesehen.

lg

FalscherProphet
00
Auch heute noch topaktuell.

Meoen
 
11
Jugendlich oder nicht

"[...] die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen [...]"

Was spielt es überhaupt für eine Rolle, ob die Einbrecher Jugendliche sind, oder nicht? Man kann genausogut von einem 14j-ährigen mit einem Schraubenzieher niedergestochen werden, wie von einem 40-jährigem. In beiden Fällen hat man ein Recht auf Notwehr.

Natürlich ist es umso tragischer, je jünger die getötete Person ist, rechtlich sollte das aber doch keinen Unterschied machen, oder irre ich da? (vorrausgesetzt, die Person ist nicht so jung, dass sie gar keine Gefahr darstellen kann, z.B. Säugling)

g'stieß
13
es gibt aber auch den notwehrexzess...

abgesehen davon, dass ein schuss in den rücken bei einem "gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden ... angriff" (§3 strafgesetzbuch) schon eine kunst ist.

Andreas Prucha
06

Soweit ich das verstanden habe (Bin kein Jurist), gibt es Richtlinien, die die Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs bei Kindern einschränkt. Ein Polizist darf bei einem flüchtenden Erwachsenen schiessen, wenn keine ungefährlicheren Mittel zur Verfügung stehen und der Schusswaffengebrauch angekündigt ist. Bei Kindern und Jugendlichen darf er das - soweit ich das verstanden habe - nicht. Bei einem Angriff (also Waffengebrauch zur Notwehr) schaut die Sache vermutlich anders aus. Und dahin geht ja auch die Verteidigungsstrategie der Polizisten. Die Frage ist nur, ob die Behauptung, sie seien angegriffen worden auch wirklich stimmt, oder ob es nur eine Schutzbehauptung ist.

teifl
14
Tatsache ist, ein junger Mensch ist unnötig gestorben!

Das zu verhindern wäre leicht gewesen!

Und das steht hier nicht einmal zur Debatte, weil in Österreich wies aussieht lauter kleine mörderNazis rumlaufen, die nach Rechtfertigungen suchen Einbrecher erschiessen zu dürfen!

Vielleicht sollte man in Zukunft auch dumme verantwortunglose Politiker, u.a. . . erschiessen, die machen in vielen Fällen einen weitaus grössern Schaden als 2 kleine Einbrecher. soviel zu den postings die sagen - "selber schuld, was gehn die einbrechen"


massa
10

Eh klar, die wollen sich einen Namen machen!

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