Polizisten waren in keiner Angriffs- oder Notwehrsituation, sagen die Vertreter der Angehörigen
Wien - Nach dem tödlichen Schuss auf einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher durch die Polizei in Krems haben sich am Mittwoch die Opferanwälte zu Wort gemeldet. Sie teilten in einer Stellungnahme mit, "dass die Tatrekonstruktion ergeben habe, dass der tödliche Schuss in den Rücken des 14-Jährigen bei guten Sichtverhältnissen ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation abgegeben wurde". Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg gibt es dazu keine Stellungnahme, wie deren Sprecher Friedrich Köhl gegenüber derStandard.at erklärte.
Die Vertreter der Angehörigen, die beiden Rechtsanwältinnen Eva Plaz und Nadja Lorenz, haben in dem Schreiben daraufhin gewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erklärungen abgegeben werden. "Es sind die verschiedenen von der StA (Staatsanwaltschaft, Anm.) beauftragten Gutachten abzuwarten. Die Angehörigen werden keine Interviews geben. Wir ersuchen, sie in Ruhe zu lassen", so die Opferanwältinnen weiter. Opferanwältin Eva Plaz betreute auch die Angehörigen von Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten.
14-Jähriger getötet - 17-Jähriger durch Schüsse verletzt
Am 5. August haben zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse. Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen waren.
Polizei will Angriff abgewehrt haben
Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der beiden Polizisten, hat nach der Tatrekonstruktion im Kremser Merkur-Markt betont, dass es in der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei. Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt. "Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend ihrer Ausbildungsrichtlinien", so der Anwalt der Polizisten.
Polizisten weiterhin im Dienst - 17-Jähriger in U-Haft
Während die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, wieder im Dienst stehen, bleibt der 17-jährige mutmaßliche Komplize des bei einem Einbruchsversuch Umgekommenen vorerst bis Ende September in U-Haft. (APA/red)