ÖVP skeptisch bei Rehabilitation von Wehrmachtsdeserteuren - Justizministerium prüft Neuregelung - Grüne "erschüttert"
Wien - Die ÖVP reagiert vorerst abwartend auf die Debatte um die Rehabilitation von Wehrmachts-Deserteuren. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hatte am Mittwoch für eine "lückenlose Rehabilitation" der Opfer der NS-Militärjustiz plädiert. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sagt zwar eine Prüfung der Rechtslage zu, dämpft aber die Erwartungen auf eine rasche Lösung. ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer verweist auf das 2005 beschlossene "Anerkennungsgesetz" und will sich ansehen, ob in diesem Zusammenhang tatsächlich Gesetzeslücken bestehen, oder ob es sich nur um "Einzelfälle" handelt.
Justizministerium prüft
Das Justizministerium prüfe derzeit, "ob und wie es eine neue gesetzliche Regelung geben kann", sagte Bandion-Ortner-Sprecher Paul Hefelle am Mittwoch. "Wir kennen die Kritik am Anerkennungsgesetz und schauen uns an, wie man auf diese Kritik reagieren kann", so der Ministeriumssprecher. Allerdings strebe man einen möglichst breiten Konsens an und die Debatte der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass es gerade in der Frage der Deserteure unterschiedliche Bewertungen gebe. Eine Lösung könne daher wohl "noch nicht übermorgen" am Tisch liegen.
VP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer betont, dass im von der schwarz-orangen Koalition beschlossenen "Anerkennungsgesetz 2005" de facto ja auch Deserteure beinhaltet wären. Damit habe man viele Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben, "wenn es unrecht war". "Wenn man jetzt von Lücken spricht, dann muss man sich sehr gut anschauen, ob es tatsächlich eine Lücke ist oder ein Einzelfall", so Donnerbauer. Er sei jedenfalls dagegen, sämtliche Urteile aus der NS-Zeit pauschal aufzuheben, sagte Donnerbauer.
"Desertion ist ein Delikt"
Dies gilt aus seiner Sicht auch für Deserteure. "Man soll sich das ansehen, aber Desertion ist ein Delikt, das es nach wie vor gibt", gibt Donnerbauer zu bedenken. Diese Frage könne man "nicht in Bausch und Bogen beantworten". Man müsse sich daher etwa ansehen, ob verurteilte Deserteure abgesehen von der Fahnenflucht noch andere Delikte - etwa Gewaltdelikte - begangen hätten. "Dass Widerstand gegen ein Unrechtsregime in Ordnung ist, darüber besteht im Prinzip kein Zweifel", so der VP-Justizsprecher.
Viele dieser Fragen habe man bereits 2005 geprüft, betont der Vorsitzende des Justizausschusses. Sollten neue Argumente am Tisch liegen, dann werde er sich das gerne ansehen, so Donnerbauer. "Wenn es allerdings alte Argumente sind, die schon in der Vergangenheit mit gutem Grund nicht tragfähig waren, dann wird sich daran nichts geändert haben."
Grüne sind erschüttert
"Erschüttert" über die Aussagen von ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer zur
Aufhebung von NS-Urteilen gegen Wehrmachts-Deserteure zeigt sich dessen Grüner
Kollege Albert Steinhauser. Für
Steinhauser ist es "vollkommen unverständlich, wie man ernsthaft die
Verurteilungen der Deserteure gegen ein Unrechtsregime in Beziehung mit
gegenwärtigen Strafdelikten eines demokratischen Staates setzen kann".
"Es muss sich seitens Donnerbauer wohl um Unwissenheit handeln, sonst wäre es
blanker Zynismus", so Steinhauser in einer Aussendung. Für ihn entspricht
Donnerbauers Linie der bisherigen Position der FPÖ. Er lädt Donnerbauer ein,
gemeinsam die am Dienstag eröffnete Ausstellung über Wehrmachts-Deserteure zu
besuchen und hofft, "dass dies eine Minderheitenmeinung in der ÖVP
darstellt".
SPÖ "erfreut" über Gesprächsbereitschaft der ÖVP
Der SP-Abgeordnete und Mitglied des
Nationalfonds-Kuratoriums, Johann Maier, ist "erfreut" über die
Gesprächsbereitschaft der ÖVP über die Rehabilitierung von
Wehrmachts-Deserteuren. Die Bedenken von ÖVP-Justizsprecher Heribert
Donnerbauer weist Maier zurück. Er verweist auf eine Studie, wonach
von 1.276 untersuchten Fällen von desertierten Österreichern nur in
fünf Fällen Gewalt angewendet wurde und in zwei Fällen jemand zu Tode
kam. "Faktum ist, dass basierend auf diesen Zahlen 99,61 Prozent der
Deserteure sich keiner Gewalttat schuldig gemacht haben, lediglich
0,39 Prozent wendeten Gewalt an, um dem Terrorsystem zu entkommen",
so Maier im SP-Pressedienst.
"Anerkennungsgesetz 2005"
Mit dem "Anerkennungsgesetz 2005" hatte die schwarz-orange Koalition auf das NS-Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und auf die "Befreiungsamnestie" 1946 verwiesen und klar gestellt, dass mit diesen Gesetzen alle Urteile von NS-Gerichten gegen Österreicher aufgehoben wurden, wenn diese "als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind". SPÖ und Grüne stimmten damals gegen das Anerkennungsgesetz, weil Wehrmachtsdeserteure nicht explizit genannt wurden. Außerdem stellte sich später heraus, dass viele Urteile gegen Homosexuelle trotz dieses Gesetzes nicht als aufgehoben gelten, weil Homosexualität auch im Nachkriegs-Österreich bis 1971 strafbar war. (APA)