"Falter"-Bericht: Zweiter Verdächtiger wurde nur einmal einvernommen, Staatsanwaltschaft habe schlampig agiert
Laut einer im "Falter" zitierten Ermittlungsakte wurde ein Verdächtiger in der Briefbomben-Causa nur einmal einvernommen, obwohl er vom Ex-Briefbomben-Sonderermittler Rudolf Huber für den Täter gehalten wird - und Franz Fuchs nur als Komplize.
Indizien
Im Juni des Vorjahres habe Huber eine Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingebracht. Er belastet darin den am 30. September 1973 wegen
Mordes verurteilten Schriftsteller Otto Rudolf B. und dessen Freund,
einen mittlerweile verstorbenen Techniker namens Walter H. Die erste
Bombenserie, so Huber, habe genau 20 Jahre nach der Verurteilung B.s
begonnen. Der Rechtsextremist B. bringe
sämtliche Voraussetzungen und Kenntnisse mit, die man brauche, um derartige Bekennerschreiben verfassen zu können. Zudem habe sich B. nachweislich an den Orten der Attentate aufgehalten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz lud B. jedoch nur im Oktober 2008 zur Einvernahme, auch die Staatsanwaltschaft Graz hielt B. für unschuldig. Das Justizministerium schenkte dem Glauben. Ein Vorgehen, das nun von mehreren Opfern und Beteiligten kritisiert wird. (red)