Behörden erlaubten Sudetendeutsche Landsmannschaft nicht

31. August 2009, 14:36

Begründung vom Innenministerium: "Absicht, tschechische Verfassung zu verletzen"

Prag - Das tschechische Innenministerium hat die offizielle Registrierung einer Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien, die die Abschaffung der Benes-Dekrete fordert, die die Grundlage für die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg waren, nicht erlaubt. Wie der Vorbereitungsausschuss der Landsmannschaft mitteilte, betrachtet das Innenministerium die Organisation als "verfassungswidrig". Der Ausschuss hat die Entscheidung des Innenministeriums als "undemokratisch" und "skandalös" bezeichnet. Er hat bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und will sich eventuell auch an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wenden.

Das Innenministerium kam laut der Nachrichtenagentur CTK zu dem Schluss, dass die Vereinigung die Absicht habe, die tschechische Verfassung und andere Gesetze zu verletzen. Unter Berufung auf eine Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtshofes von 1995 erklärte das Ministeriums, dass das Konfiszierungs-Dekret seinerzeit legal und legitim gewesen sei und jetzt keine Rechtsverhältnisse mehr bestimme. Auch wies das Innenministerium auf die tschechisch-deutsche "Schlussstrich-Erklärung" von 1997, laut der beide Seiten die gegenseitigen Beziehungen nicht mit der Vergangenheit belassen sollten.

Der Vorbereitungsausschuss, in dem Jan Sinagl, Tomas Pecina und Wolfgang Habermann sind, kritisierte das Verdikt des Innenministeriums mit den Worten, die Diktion der Entscheidung erinnere an die Zeiten vor 1989. "Die Tschechische Republik ist schon seit fünf Jahren EU-Mitglied und kann sich nicht leisten, mit ihren Bürgern so umzugehen, wie es in den totalitären Zeiten üblich war. In einer Demokratie kann jeder seine Auffassungen zum Ausdruck bringen", hieß es in einer Reaktion des Ausschusses, der mit seinen Partnerorganisationen in Deutschland und Österreich in Kontakt bleiben will.

Laut dem Entwurf der Satzung der tschechischen Sudetendeutschen Landsmannschaft lehnt diese jegliche ethnische Säuberungen und Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Mittel- und Osteuropa ab. Nach ihrer Auffassung sollten die Personen, die sich daran beteiligt oder diese initiiert haben, als "Kriegsverbrecher" betrachtet werden. Aus der ehemaligen Tschechoslowakei waren nach dem Krieg rund drei Millionen Sudetendeutsche in Richtung Deutschland und Österreich vertrieben und enteignet worden.

In Tschechien gibt es sonst bereits eine vom Innenministerium offiziell registrierte Organisation der deutschsprachiger Bürger "Versammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien". Nach Angaben vom Jahr 2002 hat sie etwa 5.000 Mitglieder.(APA) 

 

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15 Postings
rubezahl
31
Wie wär's mit einem Selbstversuch?

An all die blitzgescheiten Kommentierer und Problemlöser, die hier versammelt sind: Lassen Sie sich doch - ohne persönliche Schuld - probeweise einmal zum Freiwild erklären und aller bürgerlichen Rechte berauben, sich bis aufs Hemd ausplündern, womöglich noch sadistisch foltern, im Viehwaggon völlig mittellos aus dem Land jagen, lassen Sie sich später von Gerichten und Regierungen erklären, daß all das rechtens war, weil es in der Verfassung des
Vertreiberstaates steht, der mittlerweile längst Mitglied der "Wertegemeinschaft EU" ist, und dann sagen Sie uns, wie Sie sich beim Lesen solcher rotzigen und ahnungslosen Postings fühlen!

.OPUS DEI
04
Du weißt aber schon was vorher geschah, oder?

Da gabs den Henlein und den Hitler, da gabs die Vertreibung der Tschechen aus dem eigenen Land und letztlich die Besetzung Tschechiens und alles unter Beteiligung und unter dem dem Jubel der später Vertriebenen.

Und deshalb geschieht ihnen recht!

Jan Nesbeda, MPr
00
15.9.2009, 07:04

Sie wissen aber schon, was vorher geschah, odr?
Daß man da in der ersten CSFR-Verfassung nichteinmal ignoriert wurde und um das Recht auf eigene Sprache und Kultur erst einmal kämpfen mußte. Man wäre ja schon mit dem zufrieden gewesen, was es anno k.k. Monarchie für die Tschechen gegeben hat: da waren alle gleich als Untertanen -basta. Erst internationaler Druck, nachdem es einige Tote gegeben hatte, als die Polizei wahllos in die Menge der Demonstranten schoß, brachte die Tschechen dazu, anzuerkennen, daß sie nicht alleine im Lande waren.
Daß man da auf Deutschland gesetzt hat ist nur zu verständlich. Daß man sich dabei den böhmischen Gefreiten eingetreten hat ist leider auch wahr. Sie denken an 6 Jahre, aber Sie vergessen die 700 davor.

@panta rei
37
"Sudetendeutsche Landsmannschaft"

Ich stamme auch von Sudetendeutschen ab, und lege Wert darauf nicht mit diese Dreiviertelnazis zu tun zu haben!

Wenn die Tschechen sie nicht wollen werden sie wohl ihre guten Gründe dafür haben!

Efendi
16
Die Tschechen haben genug eigene

Rechtsextremisten, da werden sie nicht auch noch die ewig gestrigen deutschen Hirnis zulassen!

Ava Tar
66
31.8.2009, 17:15
"Landsmannschaft"

solche Schasvereine sollten gar nicht mehr gegründet werden. Geht's mit den Tschechen auf ein Bier, das sind verträgliche Leut!

Jürgen Rembremerding
410
31.8.2009, 20:52
Kannst Du bitte auch den Nahostkonflikt noch lösen!

Komplexitätsreduktion ist eine Kunst, die niht jeder beherrscht!

Sagen wir

zwei Maß für die Hamas
und acht Paar Schweinswürstl für die andern!

Z. Ristic
01

Bravo, ein guter Kompromiss schmerzt beide Seiten!

Jürgen Rembremerding
02
Ich hab halt Feingefühl!

Das braucht man in der Diplomatie!

Nowotila
96
31.8.2009, 15:15
Absolut nachvollziehbar.

Revanchisten sollten in der Illegalität bleiben, wo sie hingehören.

Pierre d´Aubusson
56

Da ist Tschechien wohl der einzige Staat der Welt, der die Straffreiheit für Morde in den Verfassungsrang erhoben hat, odr?
Das gibts nichteinmal in Nordkorea.

Hektor
00
Klarstellung

Sie beziehen sich auf das Gesetz Nr. 115/1946 vom 8.5.1946: "Eine Handlung, welche in der Zeit vom 30.9.1938 bis 28.10.1945 durchgeführt wurde und deren Zweck es war, zum Kampf für die Wiedererlangung der Freiheit der Tschechen und Slowaken beizutragen oder welche auf eine gerechte Vergeltung für die Taten der Okkupanten oder von deren Helfer hinzielte, ist auch dann nicht illegal, wenn die Handlung sonst unter den gültigen Gesetzen strafbar wäre." Das Gesetz sollte v.a. den legitimen Widerstand (z.B. das Attentat auf Reichsprotektor Heidrich) legalisieren. Es bot zwar einen weiten Interpretationsraum und Risiken, war aber nicht dazu gedacht, Willkürakte straffrei zu erklären. Aehnliche Gesetze gab es in anderen Staat, u.a. in Ö.

Jan Nesbeda, MPr
00
Klarstellung zur Klarstellung:

Der Krieg endete am 8.5.1945.
Und Kriegshandlungen, Partisanentätigkeit, Sabotage etc während des Krieges war wohl nicht gemeint, wohl aber die Zeit vom 9.Mai bis eben zum 28. Oktober 1945. Und das gibts eben nichteinmal in Nordkorea, wohl aber im Rechtsbestand der EU.
Bravo!
Achilles

Hektor
00
9.5.1945 - 28.10.1945

Der zeitliche Geltungsbereich des Gesetzes wirft Fragen auf - da haben Sie recht. Auch nach dem offiziellen Kriegsende in Europa gabe es aber noch vereinzelt Kampfhandlungen - gerade in Böhmen, das zu den am längsten besetzten Gebieten Europas gehörte. Zudem konnte sich die staatliche Autorität erst allmählich durchsetzen. Der Begriff der "gerechten Vergeltung" ist natürlich hochproblematisch. Es gab aber auch wenige Fälle, wo Tschechen wegen Verbrechen und "ungerechte Handlungen" gg. Deutschen von tschechischen Gerichten verurteilt wurden. Zum Vergleich mit Nordkorea kann ich mich nicht äussern, da kenne ich das nordkoreanische Rechtssystem zu wenig genau! Uebrigens ist der 28.10 der tschechoslowakische/tschechische Nationalfeiertag.

Jan Nesbeda, MPr
00
15.9.2009, 07:07
Und was wird da gefeiert?

Vielleicht gar die Vertreibung der deutschsprachigen Altösterreicher?

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