In der heutigen zweiten Sitzung des Untersuchungsausschusses zu den Spitzel- und Spionagevorwürfen ging es vorwiegend um die Frage nach dem Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann. Die Opposition bemängelt vor allem die Unvereinbarkeit dieser Funktion mit seiner Tätigkeit als Treuhänder des Ausschuss-Vorsitzenden Martin Bartenstein.

DerStandard.at liegt nun ein Gutachten vor, das Bartenstein 1995 bei seinem Eintritt als Umweltminister in die Regierung von Juristen anfertigen ließ. Das Gutachten stellt fest, dass unter bestimmten Umständen keine Unvereinbarkeit von Bartensteins politischer Tätigkeit und seinen sonstigen Geschäften vorliegt. Nämlich dann, wenn dem Treuhänder - der damals eingesetzte Klaus Hoffmann - im Treuhandvertrag "Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit (...) insbesondere im operativen Geschäft" zugesichert wird.

Das Interessante daran: Bisher hatte Hoffmann immer angegeben, während seiner Tätigkeit als Bartensteins Treuhänder "keine Geschäfte oder Weisungen erteilt", also keine operativen Tätigkeiten ausgeführt zu haben. Ein Argument, das seltsam anmutet.

Ein Treuhänder wird als Stellvertreter der Geschäftsführung eingesetzt. Als Martin Bartenstein 1995 in die damalige SPÖ-ÖVP Regierung eintrat, zog er sich als Geschäftsführer seiner Firma zurück und bestellte mit Hoffmann einen Treuhänder, der die dortigen Aufgaben für ihn übernahm. Außerdem ließ er oben genanntes Gutachten anfertigen, um zu beweisen, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen seiner politischen Tätigkeit und der Arbeit in der Firma gibt.

"Scheintreuhandschaft"

Wenn Hoffmann nun während all der Jahre keine operativen Arbeiten übernommen hat, würde das zwei Schlüsse zulassen. Entweder es bedeutet, dass Hoffmann seit 14 Jahren die operativen Interessen der Firma vernachlässigt hat. Eine Option, die mehr als unwahrscheinlich erscheint. Schließlich ist er Treuhänder über 98 Prozent der Gerot Lannach Holding GmbH von Bartenstein. Damit obliegt ihm der Großteil aller Management-Aufgaben.

Oder aber Bartenstein hat nicht, wie angekündigt, seine Funktion vollständig zurückgelegt und die Geschäfte neben seinen politischen Tätigkeiten weiter geführt.

Der Grüne Peter Pilz und BZÖ-Ewald Stadler wollen das nun mittels Sonderpräsidiale prüfen, da es sich offenbar um eine "Scheintreuhandschaft" handelt. (saju, derStandard.at, 26.8.2009)