Medienrechts-Novelle

Journalistengewerkschaft empört: "Maulkorb" und "Zensur"

26. August 2009, 15:09

Präsident Bauer kritisiert besonders scharf die im neuen "Paparazzi"-Paragrafen enthaltene Androhung von Gefängnisstrafe " - Bei Wiederbelebung des Presserates stehe man "relativ knapp" vor einer Einigung

Die Journalistengewerkschaft ist empört über die vom Justizministerium vorgelegte Medienrechts-Novelle. "Das ist ein Maulkorb für die Freiheit der Meinungsäußerung", sagte Präsident Franz C. Bauer am Mittwoch. Er befürchtet "Zensur" - und wies besonders scharf die im neuen "Paparazzi"-Paragrafen enthaltene Androhung von Gefängnisstrafe zurück.

"Jede Formulierung" in dem Entwurf sei geeignet, als Zensurmaßnahmen verwendet zu werden, meinte Bauer. Die unklaren Formulierungen ließen breiten Spielraum, "der letztlich dazu führen kann, dass es wirklich Zensur gibt".

"Völlig inakzeptabel" sei die Bedrohung mit Gefängnisstrafe im neuen Tatbestand "Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen". Schon einmal, beim Informationssicherheitsgesetz im Jahr 2001, sei es geplant gewesen, Berichterstattung über "geheime" Akten mit Freiheitsstrafe zu bedrohen - wurde aber nach Protesten der Journalisten doch nicht eingeführt.

"Wirklich problematisch"

Bauer erachtet es grundsätzlich für "wirklich problematisch, dass Dinge unter Geheimhaltung gestellt werden" - und damit der Interpretation von Gerichten obliegen, die möglicherweise, siehe die Causa "Justiz-Akten", selbst involviert sein können.

Er räumte aber ein, dass es - etwa in Sachen Kampusch oder Josef F. - Fehlentwicklungen in den Medien gebe. Selbstverständlich müsse man in der Berichterstattung die Rechte der Opfer und auch der Verdächtigen wahren. "Das kann aber nur aus der Selbstverwaltung der Medien heraus geschehen." Der Journalistengewerkschafts-Chef ist diesbezüglich "optimistisch", dass es bald eine funktionierende Selbstkontrolle geben wird. In den Verhandlungen über die Wiederbelebung des 2002 aufgelösten Presserates stehe man "relativ knapp" vor einer Einigung. (APA)

Zum Thema
Schutz vor Bildern, die bloßstellen - Justizministerium will Entschädigungen auf 100.000, in Ausnahmefällen auch darüber erhöhen - Schutz der Identität auch von Angehörigen von Opfer und Tätern sowie Zeugen - Mit Entwurf zum Download

René Herndl
00
27.8.2009, 16:40
Es istzutiefst verdächtig und ...

... undemokratisch, wenn ein Staat die ""Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen" als Delikt sieht. Was ist in einem Staat schützwürdig, außer die Privatsphäre? Geheingehaltenes? Das ist dann auch etwas, was dem Bürger als "Souverän" an Information vorenthalten wird - womit das Wissen um bestimmte Dinge nur mehr einigen Wenigen vorbehalten bleibt, damit diese daraus Vorteile ziehen können? Geheimnistuerei ist eine demokratiepolitische Sauerei, die überdies auch als machtpolitischer Faktor zwischen Staaten eingesetzt wird und - ohne Kenntnis des Bürgers - zu Konflikten führen kann. Geheimistuerei ist die Vorstufe zur Diktatur.

suboptimal
 
02
27.8.2009, 12:08
haha .... Opferschutz: Tote Verbrechensopfer dürfen fotografisch weiter ausgeweidet werden

§ 120a (2): "Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen."

Wer als Verbrechensopfer im Koma in der Intensivstation liegt oder tot ist, bleibt den Hyänen und Leichenschändern hilflos ausgeliefert. Die Angehörigen zählen gar nichts.

Alles wie gehabt. Das ist wieder so ein hirnloses Scheixx-Gesetz, das nur diejenigen schützt, die physisch noch in der Lage sind sich zu wehren.

systemfehler1
00
27.8.2009, 11:52
Posting Nr. 5 zum Thema.

Erschienen ist keines.

Habt´s Schiss vor der Wahrheit?

Was wird sein?
Die "redaktionellen Beiträge" werden mehr, werden, die politischen Statements noch subjektiver, je nachdem, wer sich welchen Journalisten ins Boot holt, was ein ganz leichtes sein wird, wenn die JournalistInnen darauf angewiesen sein werden, irgendwie zusätzlich Kohle zu machen.

Deshlab: Angemessener Kollektivlohn für JournalistInnen.

Was, liebe Zensur, ist an dieser Aussage so schlimm?

mirko burijan
00
27.8.2009, 08:54
na gut. freiheit für satansreporter,

wenn's dafür einen presserat gibt.

Kräuterpfarrer Escobar
00
27.8.2009, 08:17
Professor, pfffft....

Wenn ich mir Titel andichte, dann such ich mir meistens Adelstitel aus. Die H&M-Kataloge werden an mich bspweise mit dem Titel "Baron" geschickt.

Das sind dann die kleinen unterhaltsamen Freuden des Alltags, wenn ich nach der Arbeit nach Hause komme und die Post rausnehm.

(Ist übrigens auch gut zum Verfolgen, wer Adressen weitergibt. Bis auf den News-Verlag sinds da aber eh brav geworden, die österr. Unternehmen.)

Ruth Schlabbeeritzka-Pangl
10
27.8.2009, 07:21
"Funktionierende Selbstkontrolle"

Genau deswegen, weil die Selbstkontrolle nicht funktioniert, muss man den Medien auf die Zehen treten. Sie bekommen genau die Gesetze, die sie verdienen. Das reflexartige, hysterische "Zensur!!!"-Gebrüll ist hier vollkommen obsolet.
S.S.K.M.

Nessus
01
27.8.2009, 12:41
Jo, nur leider gibt es da auch eine andere Seite der Medaille

nämlich, wenn diese Paragrafen missbräuchlich ausgenutzt werden, um auch legitime Information zu verhindern. Und das wird unweigerlich passieren, bei der Schwammigkeit des Themas.

Meine Wenigkeit mit viel Senf
01
27.8.2009, 10:15
Nein, ist es nicht.

Es gibt bereits genug Strafrechtsparagraphen, uA. den gegen "beharrliche Verfolgung" (Stalking), das Wegweiserecht etc., die z.B. auch gegen Paparazzi angewandt werden können.

Da brauche ich kein willkürliches Fotografierverbot! (Das im Übrigen jeden treffen kann, nicht nur Berufsfotografen.)

Die Formulierung im Entwurf lautet nämlich: "Wer Bildaufnahmen ... in der Absicht erstellt oder veröffentlicht ... jemanden bloß zu stellen..."

Aha. Und wie beweise ich jetzt, dass ich keine Absicht habe und niemals haben werde? Wie soll ich etwas beweisen, das _nicht_ existiert? Das entbehrt jeder Rechtsgrundlage!

Hier würde die Einschränkung auf Veröffentlichung genügen, denn was veröffentlich ist, ist Beweis, aber Gedankenpolizei, nein danke!

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