Bundestagsausschuss berät - Justizministerin Zypries spricht von einem "wichtigen Zeichen"
Berlin - 64 Jahre nach Kriegsende steht in Deutschland
die Rehabilitierung sogenannter "Kriegsverräter" unter dem Naziregime
unmittelbar bevor. Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages
berät am (morgigen) Mittwoch über ein Gesetz, mit dem die
entsprechenden Urteile der NS-Justiz aufgehoben werden sollen. Das
Parlamentsplenum will es am 8. September beschließen. "Diese
pauschale Rehabilitierung stellt die Ehre und Würde einer lange
vergessenen Gruppe von Opfern der NS-Justiz wieder her", sagte
Justizministerin Brigitte Zypries am Dienstag der Nachrichtenagentur
Associated Press.
Zypries sprach von einem "wichtigen Zeichen" für die
Hinterbliebenen. "Es ist auch ein Akt der Anerkennung des
Widerstandes vieler einfacher Soldaten, denn sie waren am häufigsten
Opfer dieser Vorschrift", erklärte die SPD-Politikerin: "Wir wollen
gerne, dass die Nachkommen sagen können, unser Großvater, unser Vater
war kein Kriegsverräter, sondern ist zu Unrecht zum Tode verurteilt
worden."
Drei Entwürfe
Der Rechtsausschuss berät über drei Gesetzentwürfe zu dem Thema.
Darunter ein Gruppenantrag, den die Linksfraktion initiiert hatte und
der von 39 Abgeordneten der Linken, 38 Mitgliedern der Grünen und 24
SPD-Parlamentariern vorgelegt worden war. Später wurde von allen
Bundestagsfraktionen außer den Linken ein weiterer Entwurf
eingebracht. Der dritte Entwurf stammt von den Linken allein. Allen
Entwürfe habe das gleiche Ziel. Trotz der Ausgrenzung will sich die
Linksfraktion am 8. September nicht der Stimme verweigern. "Wir
stimmen allem zu", sagte der Abgeordnete Jan Korte. Dass die
Linksfraktion das Thema angeschoben habe, von den anderen Fraktionen
aber nicht an einem gemeinsamen Gesetzentwurf beteiligt werde, sei
zwar absurd und peinlich. Aber wichtig sei jetzt nur, dass endlich
ein Gesetz beschlossen werde.
Über die pauschale Rehabilitierung von sogenannten Kriegsverrätern
war in der Politik lange gestritten worden. In der Union gab es
Bedenken, dass die "Täter" ihren fahnentreuen Kameraden
möglicherweise tatsächlich Schaden zugefügt haben könnten. Deshalb
wurden entsprechende Urteile bisher nur nach Einzelfallprüfung
aufgehoben. Zur Begründung für ihren Meinungsumschwung führten CDU
und CSU dann neue wissenschaftliche Erkenntnisse an. Fälle, in denen
als "Kriegsverräter" Verurteilte zum Nachteil Dritter gehandelt
hätten, seien bisher nicht nachgewiesen worden, sagte der
rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb.
Die Nazi-Machthaber hatten Forschungen zufolge den Tatbestand
"Kriegsverräter" meist missbraucht, um unliebsame und kritische
Soldaten, aber auch Zivilpersonen, aus dem Weg zu räumen. Wie viele
Menschen genau davon betroffen waren, ist nicht bekannt. Insgesamt
wurden wegen Desertion, "Wehrkraftzersetzung" oder "Kriegsverrats"
mehrere Zehntausend Todesurteile verhängt. (APA/AP)