Standard: Sind behinderte Kinder von der Kindergartenpflicht ausgenommen, wie einige Organisationen bemängeln?

Marek: Natürlich nicht. Ich bin total sauer über dieses mediale Sperrfeuer und wäre in meinen kühnsten Träumen nicht darauf gekommen, dass die 15a-Vereinbarung so gesehen werden könnte. Fakt ist: Es sind alle Fünfjährigen von der Besuchspflicht umfasst. Wir mussten nur Ausnahmen vorsehen, wenn der Kindergartenbesuch unzumutbar ist. Außerdem sind die 70 MillionenEuro, die der Bund zur Verfügung stellt, unter anderem dafür einzusetzen, dass Infrastruktur geschaffen oder qualifiziertes Personal eingestellt wird.

Standard: Was bedeutet denn "unzumutbar" ?

Marek: Das können etwa medizinische Gründe sein, oder einfach die Distanz. Die Eltern - auch von Kindern mit Behinderung - können einen Antrag auf Befreiung von der Kindergartenpflicht stellen, der genau überprüft wird. Denn der Kindergartenbesuch bleibt das oberste Ziel.

Standard: Könnten diese Ausnahmen nicht dazu missbraucht werden, dass ein Kindergarten ein Kind ablehnt?

Marek: Ich kann das im Einzelfall nicht ausschließen. Aber die Länder müssen uns berichten, wir schauen uns an was die Ausnahmefälle sind und wie viele es gibt. De facto stärkt die Kindergartenpflicht die Position der Eltern, weil sie einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.

Standard: Aber die Eltern können auf ihren Anspruch verzichten?

Marek: Ja, aber im Interesse des Kindes haben das die Verantwortlichen in den Ländern zu prüfen. Es ist wichtig, dass das Kind in den Kindergarten kommt, weil dort viel Bildungs- und Entwicklungsarbeit geleistet wird. (Andrea Heigl, DER STANDARD, Printausgabe, 26.8.2009)