Mediengesetz-Novelle

Schutz vor Bildern, die bloßstellen

25. August 2009, 09:07
  • Entwurf der Novelle zum Mediengesetz plus Strafgesetz als Download.

  • Vorblatt und Erläuterungen dazu als Download.

Justizministerium will Entschädigungen auf 100.000, in Ausnahmefällen auch darüber erhöhen - Schutz der Identität auch von Angehörigen von Opfer und Tätern sowie Zeugen - Mit Entwurf zum Download

Michael Rami, Rechtsanwalt von Krone und Heute, aber auch von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser, findet am Entwurf des Justizministeriums zum Mediengesetz vor allem einen neuen Paragraphen zum Strafgesetzbuch spannend: 120a gilt der „Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen". Der Begutachtungsentwurf liegt dem STANDARD vor.

Wer Fotos macht, um jemanden „bloßzustellen, eine Bildaufnahme herstellt, einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, die Umstände des persönlichen Lebens- oder Geheimnisbereich betrifft, an denen der Abgebildete ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat", dem droht bis zu einem_Jahr Haft oder adäquate Geldstrafe. 120a könnte vor Paparazzi schützen wie vor Handy-Aufnahmen.

Mehr Identitätsschutz

Der Entwurf erweitert den Schutz der Identität auf Angehörige von Opfern, Verdächtigen und Tätern sowie Zeugen von Straftaten.

Statt 20.000 können Entschädigungen bis 100.000 Euro betragen, in Ausnahmefällen nun auch mehr. 

Statt sechs haben Betroffene neun Monate für Klagen nach dem Medienrecht. (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 25.8.2009)

Kommentar posten
11 Postings
Ava Tar
00
25.8.2009, 17:16
Fein. Die Fotos von Straches Wehrsportübungen im Wald

Wer die veröffentlicht, geht als ab nun bis zu 1 Jahr in Häfn

Ich bin im Gegenteil für VOLLE TRANSPARENZ

"Wer nichts zu verbergen hat" .. heißt es doch so schön

Frau Bandion bastelt weiter an der Oligarchiediktatur.

erwin meier
00
27.8.2009, 14:54

die teilnahme an einer extremistischen veranstaltung kann ganz sicher kein "schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse" begründen, vor allem nicht bei berufspolitikern, an deren haltung ja ein hohes öffentliches interesse besteht. paparazzi sorgen ganz sicher nicht für transparenz sondern befriedigen nur niedere instinkte.

Bitte wenden Sie sich an das Salzamt.
01
25.8.2009, 17:21

sie würden anscheinend alles zugunsten der nazikeule aufgeben ...

Ruth Schlabbeeritzka-Pangl
01
25.8.2009, 12:02
Vorsicht!

Als einen der ersten wird's den "Standard" erwischen, der offensichtlich glaubt, seine Linkslastigkeit dadurch manifestieren zu müssen, indem er immer die blödesten und unvorteilhaftesten Bilder der Schwarzen Politiker bringt! ;)

Monopoly mit Hut
02
26.8.2009, 10:30

Was? Es gibt andere Bilder dieser Leute? :O

zhang sanfeng
01
25.8.2009, 10:02
frage an die juristen hier im forum:

in großbritannien haben die anti-terror-gesetze dazu geführt, dass touristen, die die berühmten doppeldeckerbusse fotografiert hatten dazu gezwungen wurden, die aufnahmen wieder zu löschen ( http://www.heise.de/newsticke... ung/136381 )
gelegentlich wurden auch menschen, die amtshandlungen gefilmt hatten in handschellen gelegt ( http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_n... 163387.stm )

in deutschland werden fotojournalisten, die polizeieinsätze dokumentieren mitunter misshandelt ( http://www.schnoepf.de/dieter/ro... and_1.html )

...- können sich in österreich künftig polizeibeamte auf § 120a berufen, wenn sie bei amtshandlungen fotografiert werden?

youknowwhatimsayin
02
25.8.2009, 16:52
ich kenn mich da ja nicht aus,

aber mein gesunder demokratischer hausverstand sagt mir, das eine polizeihandlung sowieso im nachhinein allen bürgern zugänglich sein sollte, also eine aufnahme derselben auf keinen fall die beamten bloßstellen kann, da sie ja nach recht und würden amtshandeln. wenn kann es nur eine ehrung und nie eine bloßstellung sein, außer die beamten handeln nicht gesetzlich korrekt. und dann ist es keine bloßstellung, sondern eine wichtige gesellschaftliche aufklärung einer straftat oder zumindest eines missstandes.

Tobias Claren
 
00
28.9.2010, 15:55
In Frankreich ist das filmen von Gewalttaten verboten...

Unter dem Deckmantel des Verbotes gewisser Mobiltelefonvideos hat man es unter Strafe gestellt Polizisten bei brutalem Verhalten zu filmen. Auch wenn es Straftaten sind.

Knut Ogris
12
25.8.2009, 09:42
Und wie ist das bei den ALLTGASGESCHICHTEN? Die armen Wichte wissen ja gar nicht, wie die missbraucht werden.......

Claire Anlage
00
28.8.2009, 11:54

Die ach-so-armen Wichte geben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung; nicht neidisch sein weil Sie nicht zum Zug kommen

Meine Wenigkeit mit viel Senf
01
25.8.2009, 09:02
Denken Gesetzesentwerfer eigentlich?

"eine Bildaufnahme in der Absicht... macht" - steht tatsächlich so drinnen.

Wie weist man eine Absicht nach? Oder eine Nicht-Absicht? - Beispiel: Ich fotografiere irgendjemanden auf einer privaten Party mit dessen Einverständnis. Natürlich nicht schriftlich, wer sammelt schon auf einer Party Unterschriften?

Ein paar Monate später sind wir aus irgendeinem Grund böse aufeinander. Schon läuft derjenige zu Gericht und reicht eine Anzeige gem. § 120a des Medienrechts ein. Ich hätte ihn damals nur fotografiert, um ihn später einmal bloß stellen zu können!

Anders ausgedrückt: Diese Paragraf - so der Entwurf in dieser Formulierung beschlossen wird - macht jeden Fotografen, egal ob privat oder beruflich, zu Freiwild!

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.