Düsseldorf - Die Traditionsfirma Thonet hat einen weiteren Prozess um Plagiate von Bauhaus-Möbeln gewonnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht untersagte einem italienischen Möbelunternehmen, Nachbildungen des von Mart Stam im Jahr 1926 geschaffenen Freischwinger-Stuhls zu vertreiben. Für den als Werk der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützten Freischwinger besitze die Thonet GmbH die Nutzungs- und Vertriebsrechte, teilte das Gericht am Montag mit.

Die italienische Firma hatte auf der Möbelmesse IMM Cologne 2007 den im Design leicht veränderten Mart-Stam-Freischwinger angeboten. Der Gesamteindruck des Plagiats stimmte nach Ansicht des Gerichts aber mit dem Ursprungswerk überein. Der Eindruck werde auch dadurch nicht beeinträchtigt, dass das Stahlrohr beim Mart-Stam-Original umlaufend sei, beim Plagiat aber an der Rückenfläche ende. Das Oberlandesgericht ließ eine Revision des Urteils zum Bundesgerichtshof nicht zu.

Plagiate in der Möbelbranche haben nach Einschätzung von Herstellern hochwertiger Designermöbel in den vergangenen Jahren zugenommen. (APA)