Justiz-Akten

Helige: Entscheidungsgründe bei Ortstafeln offenlegen

22. August 2009 10:02

Gerichtsverfahren wäre "saubere Lösung" - Weisungen an nicht politisches Organ übertragen

Wien - Die Österreichische Liga für Menschenrechte erneuert angesichts der Einstellung des Ortstafel-Verfahrens gegen den Kärntner LH Gerhard Dörfler (B) die Forderung, die Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten aus dem politischen Einflussbereich herauszulösen. Präsidentin Barbara Helige plädiert überdies dafür, in solchen Fällen die Entscheidungsgründe offenzulegen. Eine "saubere Lösung" wäre in der Ortstafel-Causa aus ihrer Sicht ein Gerichtsverfahren.

Die frühere Richter-Präsidentin "hofft", dass die aktuelle Diskussion über Verfahrens-Einstellungen "nicht geeignet ist, das Vertrauen in die Justiz nachhaltig zu erschüttern. Aber ich glaube, dass alle gut beraten sind, sich der Diskussion ernsthaft zu stellen."

Öffentliche Diskussion über Strafbarkeit

"Die Frage, ob die Verrückung der Ortstafeln strafbar ist oder nicht, hätte ich gerne vom OGH geklärt gehabt", sagte Helige. Wenn aber ein Gericht nicht angerufen wird, sollten in solchen Fällen großen öffentlichen Interesses die Entscheidungsgründe offen gelegt werden. "Hier muss eine öffentliche Diskussion über die Strafbarkeit drinnen sein. Und der muss sich das Justizministerium stellen, so wie sich jedes Gericht stellen müsste."

Denn die bisher bekanntgewordenen Begründungen für die Einstellung seien "nicht geeignet, um Misstrauen zu zerstreuen". Und allein die Tatsache, dass ein politisches Organ - die Justizministerin - Letztverantwortung für einzelne Strafsachen trägt, "schafft Misstrauen bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit". Also müsse die Weisungsbefugnis an ein nicht politisches Organ - etwa einen Bundesstaatsanwalt - übertragen werden.

Das Problem der politischen Weisungskette zeige die Causa Dörfler klar auf: "Ein Landeshauptmann macht sich einen Jux und verrückt im Blitzlichtgewitter Ortstafeln um ein paar Meter. Damit unterläuft er ein VfGH-Erkenntnis, um nicht zu sagen, macht es lächerlich. Das trifft vor allem auch die Menschen, die dadurch geschützt werden sollen. Und dann wird das Strafverfahren unter der Verantwortung der politischen Justizministerin eingestellt."

Kern der Ortstafel-Frage sei allerdings, dass die Politik ihrer Verantwortung nicht nachkomme: "Seit acht Jahren wird hier ein Erkenntnis des VfGH einfach nicht umgesetzt von allen dazu berufenen politischen Kräften." Minderheitenschutz bedürfe verantwortungsbewusster Politiker, "der kann nicht per Volksentscheid herbeigeführt werden".

Vertrauen in Justiz erhalten

Zu dem Fall des Grazer Richters, dem im vom "Falter" veröffentlichten Dokumenten Interventionen nach Geschenkannahme vorgeworfen werden, stellt Helige fest: "Jede Diskussion zu diesem Thema schadet." Es sei "unendlich wichtig" für die Rechtsstaatlichkeit, dass von allen Mitgliedern der Justiz alles getan wird, um das Vertrauen in die dritte Staatsgewalt zu erhalten.

Und bei allen Fällen, in denen in der Öffentlichkeit auch nur der leiseste Verdacht eines Privilegs für Richter, Staatsanwälte oder Polizei gehegt wird, sei es "unabdingbar, dass die ermittelnde Behörde über jeden Zweifel erhaben ist", betonte Helige. Dies gelte nicht nur im Fall des Grazers Richters, sondern auch im Zusammenhang mit den tödlichen Polizisten-Schüssen auf einen 14-Jährigen in Krems. (APA)

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16 Postings
Wolfgang Lederbauer1
27.08.2009 23:31
Mehr Transparenz ist wünschenswert"

Ich vertrete die Meinung, dass die Staatanwaltschaft auch verpflichtet ist, die Gründe für die Einstellung eines Verfahrens nachvollziehbar darzulegen. Wenn eine Einstellung nicht gesetzeskonform erfolgt - in manchen Fällen werden gar keine Ermittlungen durchgeführt - entscheidet eine dem Weisungsrecht unterliegende Behörde, ob ein Gerichtsverfahren überhaupt durchgeführt wird. Entspricht das im weiteren Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte? Oder sind diese Texte etwa anders zu verstehen? Der Fall Dr. Perterer ist sehr interessant. Seine Strafanzeigen gegen Richter des VwGH und des OGH wurden nachweislich ohne jedes Ermittlungsverfahren eingestellt.

Zivilgeselle
23.08.2009 12:03
"unabhängige" Richterin

Es gibt bzw. gab eine Grazer Arbeitsrichterin, die als eine der größten Unternehmerinen des Landes firmierte .... und niemand unternimmt etwas dagegen .... !!!

In Arbeitsverfahren eine Unternehmerin "unabhängig" urteilen zu lassen ist Organisationsversagen. Wenn ein mit dem Richterinunternehmen in Geschäftskontakt stehendes Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt werden soll, sind Interessenskonflikte vorprogrammiert und es wäre Korruption, wenn diese - ihre Befangenheit verschweigende - Richterin den Unternehmen sogar Schützenhilfe gewähren sollte.

Eine systematische Schädigung der Justiz, wie die per Geheimberichtspflicht nicht erwirkten "Genehmigung" von Politikern zur Verfolgung von Parteikollegen, liegt jedenfalls vor !!!

Trollstop
24.08.2009 08:32
So ein Blödsinn.

1. das kann nicht stimmen, weil Richtern fast alle Nebentätigkeiten, insb solche als Vorstand/GF einer Kapitalgesellschaft, untersagt sind
2. sogar wenns quasi indirekt stimmen würde (zB sie wäre beherrschende Aktionärin eines Großunternehmens, was als reine Kapitalbeteiligung nicht verboten wäre) - warum soll sie das automatisch gegen Arbeitnehmer befangen machen ? Darf denn umgekehrt ein Richter, der ausschließlich Gehaltsempfänger ist, auch nicht Arbeitsrichter sein, weil er reflexhaft gegen die Arbeitgeber eingestellt wäre ? Wer kann denn dann überhaupt ihrer Meinung nach Arbeitsrichter sein ? Pensionisten und Kinder ?

Kuldip K.
 
26.08.2009 23:32
Laienrichter!

monkeyclub lö
22.08.2009 16:07
die frage ist wer sind die affen?

http://www.youtube.com/watch?v=xm36t3FFQ0A

OS Gandalf
22.08.2009 14:06

"Jede Diskussion schadet?" Tatsächlich, Frau Helige? Ich wünsche mir aber als Staatsbürger, dass gerade solche Umstände wie eine mangelhafte disziplinäre Verantwortung bei Richtern diskutiert wird und nicht nur hausintern unter den Teppich gekehrt wird. Zu lange sind auch Disziplinarverfahren gegen Richter regelmäßig mit Pensionierung eingestellt worden... als ob der Wegfall der Tatbegehungsgefahr das vergangene wieder gutmachen würde.

Gregor JOHN
22.08.2009 20:01
Ich glaube, Sie haben das missverstanden,

Helige fordert von Amtsträgern so untadeliges Verhalten,
dass niemand auf die Idee kommt, eine Diskussion eröffnen zu sollen.
Für mich sind zB Korinek, Adamovic, Franz Fiedler solche untadeligen Personen.

OS Gandalf
23.08.2009 16:38

Dann wäre es an der Zeit, voranzugehen mit einem System der wirksamen Selbstkontrolle. Jeder Eingriff der Politik von außen wird schmerzhafter und weniger zielführend sein, aber irgendwann ist die Toleranzgrenze einfach überschritten. Das betrifft nicht nur Illegalität wie Korruption, sondern auch überlange Verfahren. Der Vorschlag, eine automatisch Überprüfung aller Verfahren, wo im letzten Jahr kein Verhandlungsschritt gesetzt wurde, einzuführen, ist im Österreichkonvent an der Richtervereinigung gescheitert...

Placebo
 
22.08.2009 12:55
"Denn die bisher bekanntgewordenen Begründungen für die Einstellung seien "nicht geeignet, um Misstrauen zu zerstreuen"."

Aber was, wenn dies bewusst so gehandhabt wird UM Misstrauen aufzubauen. Zwischen Bürger und Staatslenker und somi auch zwischen Bürger und Bürger, da der Bürger durch die Staatslenker nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, zanken sich die Bürger untereinander, und die Staatslenker sind aus dem Schneider.

War es nicht immer schon so, dass man gerne Leute gegeneinander aufbringt, um selbst aus der Schusslinie zu geraten? Vor allem, wenn man selbst die Gesetze macht, die einen schützen. Man braucht nur noch einige Groupies, und schon gibt es einen "sanften Bürgerkrieg" (ein ewiger Streit, der von allem anderen ablenkt, und die eigentlichen Ursachen ideal verschleiert).

valentinapuma
22.08.2009 12:36
>um das Vertrauen in die dritte Staatsgewalt zu erhalten.

"Erhalten" kann nur etwas werden, das da ist.
Es kann schon grundsätzlich kein Vertrauen in irgend etwas geben, das KEINER Kontrolle unterliegt, sprich, wo KEINERLEI Verantwortung besteht.
Und RichterInnen sind nun mal für nichts verantwortlich!
Auch, wenn ein Rechtsmittel erhoben werden kann, badet die Partei, oft existenzzerstörend, aufgrund der skandalösen, urlangen Verfahrensdauer richterlichen Pfusch aus. + der Rechtszug wurde über die Jahre extrem, nun weiters per 1.7., eingeschränkt.
Hinzu kommt, daß es allein aus psychologischer Sicht höchst schädlich ist, MenschInnen derart viel Macht, noch dazu eben OHNE Verantwortungstragung, einzuräumen.
Letztverantwortlich ist natürlich die Legislative, die BürgerInnen "Unfehlbaren" ausliefert.

grande
22.08.2009 12:32
flaschenpfand

in berlin wurde eine kassiererin wegen 1,30 euro flaschenpfand gekündigt. angeblich hat sie diesen betrag einbehalten. begründung der richterin"die strafrechtliche wertung interessiert uns nicht.
nicht der wert der bons spiele eine rolle, sondern die frage des vertrauens.
vielleicht sollte man österreichische richter in deutschland vor gericht stellen?

Pingu407
22.08.2009 16:05
1,3EUR?

Ich kontere mit 0,00014 EUR.

http://www.bbv-net.de/public/ar... ndigt.html

apfelbaum83
22.08.2009 13:15

was hat arbeitsrecht auch mit strafrecht zu tun

grande
22.08.2009 13:34

die kassiererin ist wegen dem mikrigen betrag gekündigt worden. wegen der vertrauensfrage. bei uns nimmt ein richter geld und keinen kümmerts.

apfelbaum83
22.08.2009 13:57

jedenfalls die weisungsabteilung des justizministeriums nicht

pro.test
22.08.2009 11:34

"Vertrauen in Justiz erhalten"

erarbeitet es euch erst mal wieder, weg ist es schon länger!

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