Wien - Seit der Einstellung des Ortstafelverfahrens gegen Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) wird über die Stellung der Staatsanwaltschaft diskutiert. Dörfler muss nicht vor Gericht, weil nach Ansicht der Staatsanwälte kein konkreter Schaden vorliegt und daher eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist.

Aber ist es sinnvoll, dass schon der Staatsanwalt entscheidet, ob eine "Verurteilung naheliegt" , wie es in der Strafprozessordnung heißt?Oder sollte nicht schon die Möglichkeit einer Verurteilung für eine Anklage reichen? Vom Standard befragte Experten sind sich einig, dass das derzeitige System angemessen ist.

Man dürfe die negativen Folgen eines Prozesses nicht unterschätzen, sagt Helmut Fuchs vom Strafrechtsinstitut an der Uni Wien. "Man kann Menschen auch dann ruinieren, wenn sie freigesprochen werden." Ähnlich argumentiert Klaus Schröder von der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft. Im öffentlichen Dienst könne eine Anklage beispielsweise eine Suspendierung bedeuten. Außerdem stehe man in der Öffentlichkeit. Der Ruf sei also beschädigt, selbst wenn man freigesprochen wird. Daher sei es durchaus sinnvoll, dass nur jene Fälle zum Richter kommen, bei denen eine Verurteilung zu erwarten ist. "Das ist ein wesentlicher Punkt des liberalen Strafrechts" , sagt Fuchs. Laut Justizministerium enden 70 Prozent aller Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaft ohne Anklage.

Beim Anklagemodus sieht auch der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, keinen Änderungsbedarf. Er bekräftigt aber seine Forderung nach einer politisch unabhängigen Weisungsspitze. "Die Minister sagen immer, sie geben eh keine Weisungen. Wozu brauchen sie dann das Weisungsrecht?" , fragt Zinkl.

Experte Fuchs meint: "Man braucht kein Misstrauen in die Staatsanwälte zu haben, sie sind nur im Augenblick überfordert." Gemeint sei die mangelnde personelle Ausstattung und das strukturelle Problem, dass die Staatsanwälte im Gegensatz zu Deutschland nicht direkt auf die Polizei zugreifen können. Schröder sieht den "Sündenfall" darin, dass die Staatsanwälte seit der letzten Strafprozessreform zur Gänze für das Ermittlungsverfahren zuständig sind. Ähnlich wie Ex-VfGH-Präsident Karl Korinek hält Schröder das für verfassungswidrig. (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 22./23. August 2009)