Krems - Das Landesgericht Krems entscheidet morgen, Donnerstag, ob im Zusammenhang mit dem von der Polizei in einem Supermarkt erschossenen 14-jährigen Florian P. die U-Haft über den angeschossenen, mutmaßlichen Komplizen des ums Leben gekommenen Burschen verlängert wird. Der des Einbruchsdiebstahls verdächtige 17-Jährige sitzt seit zwei Wochen wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft. Sollten die Haftgründe weiter bejaht werden, würde dies die U-Haft um vier Wochen verlängern.

Die Kremser Anklagebehörde wollte sich am Mittwoch nicht dazu äußern, ob sie sich für die weitere Inhaftierung des Jugendlichen ausspricht, dem sich in der Nacht auf den 5. August bei einem nächtlichen Einbruchsversuch zwei Polizeibeamte in den Weg gestellt hatten. "Das wird morgen in der Haftprüfungsverhandlung besprochen und geklärt werden", meinte die Erste Staatsanwältin Eva Taborsky.

14-Jährige hatte keine Überlebenschance

Der Darstellung des 17-Jährigen zufolge befanden sich er und Florian P. bereits auf der Flucht, als die Polizisten mehrere Schüsse abgaben. Während ein Projektil beide Oberschenkel des Älteren durchdrang, traf eine Kugel den 14-Jährigen in den Rücken. Sie drang links von der Wirbelsäule in seinen Körper ein. Das Ausschussloch fand sich im Bereich der rechten Brustwarze. Der 14-Jährige hatte keine Überlebenschance.

Die Polizisten, gegen die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, beteuern, sie hätten sich in einer Notwehrsituation befunden: Die maskierten Einbrecher, die infolge ihrer Vermummung für sie nicht als Jugendliche erkennbar waren, wären im Begriff gewesen, auf sie loszugehen.

Bedrohungsszenario

Einer der beiden soll mit einer Gartenharke "Ausholbewegungen" in Richtung der Uniformierten gemacht haben. "Das Bedrohungsszenario hat jedenfalls ausgereicht, dass sich beide übereinstimmend entschlossen haben, von den Dienstwaffen Gebrauch zu machen", lautet der Standpunkt des Wiener Anwalts Rainer Rienmüller, der die beiden Beamten vertritt.

Tatrekonstruktion

Zur Klärung dessen, was sich am frühen Morgen in dem Supermarkt wirklich abgespielt hat, wird demnächst eine nächtliche Tatrekonstruktion stattfinden. Bis dahin soll feststehen, ob es sich bei dem tödlichen Schuss um einen sogenannten "Nahschuss" gehandelt hat: Die Bekleidung des ums Leben gekommenen Florian P. ist von einem Chemiker auf Schmauchspuren untersucht worden. Sollten auf den Textilien solche gefunden werden, wäre der Schuss aus einer Entfernung von maximal eineinhalb Metern abgegeben worden.(APA)