Laut Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik in der EU beläuft sich der Schaden durch Kartelle auf mindestens 7,6 Milliarden Euro
Brüssel - Die von der EU-Kommission aufgedeckten Kartelle haben der
Wirtschaft in der Union zwischen 2005 und 2007 einen Schaden von mindestens 7,6
Milliarden Euro verursacht. Der am Mittwoch veröffentlichte Jahresbericht 2008
über die Wettbewerbspolitik zeigt auf, dass die Kommission in dem Zeitraum gegen
34 Unternehmen in sieben Kartellentscheidungen mit Geldbußen vorgegangen ist.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, 2008 sei ein "ungewöhnliches,
schwieriges Jahr", gewesen, das Europa vor "nie dagewesene wirtschaftliche
Herausforderungen gestellt" habe.
Die Maßnahmen der Kommission im Wettbewerbsbereich seien ein maßgebender
Faktor dafür gewesen, dass der Binnenmarkt und die Vorteile des Wettbewerbs
erhalten blieben und damit die Stabilität des Finanzsystems gesichert werden
konnte. Auch durch die Zusammenarbeit zwischen den Partnern auf europäischer
Ebene und innerhalb der EU "konnten wir die Krise rechtzeitig effizient
angehen". Gleichzeitig sei die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts unvermindert
fortgesetzt worden. Gerade in Krisenzeiten seien die Wettbewerbsvorschriften für
die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, betonte Kroes.
Die Kommissarin verwies auf einige Reformen, die zu schnellen und besseren
Entscheidungen geführt hätten. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen ging die
Kommission mit dem Erlass der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der
Einführung einer Abwägungsprüfung zu einem stärker wirtschaftlich und
wirkungsorientierten Ansatz für die Prüfung der von den EU-Staaten angemeldeten
Unterstützungsmaßnahmen über. Die Kommission nahm auch das Weißbuch
"Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts" an. Das Weißbuch
sei ein wichtiger Schritt zur Beseitigung der Hindernisse, die derzeit einer
wirksamen Entschädigung der Opfer von Wettbewerbsverstößen entgegenstehen. Um
die Kartellverfahren zu beschleunigen und Ressourcen für die Bearbeitung anderer
Kartellsachen und die Einleitung neuer Untersuchungen freizusetzen, führte die
Kommission ein Vergleichsverfahren ein.
Wie die Erfahrungen des Jahres 2008 zeigten, sei Wettbewerbspolitik weder
statisch noch starr, sondern in der Lage, sich ändernden wirtschaftlichen
Gegebenheiten anzupassen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle
Unternehmen im Binnenmarkt zu gewährleisten, betont die Kommission. So habe die
Kommission zwischen dem Ausbruch der Krise im Oktober 2008 und Ende 2008 rund 40
Entscheidungen über Unterstützungsmaßnahmen für Banken und Realwirtschaft
erlassen und in drei Mitteilungen dargelegt, wie die Mitgliedstaaten das
Beihilferecht nutzen können, um in der Krise den Finanzsektor und die Wirtschaft
zu stützen. (APA)