1. Mai-Demo in Linz

Keine Beweise für Gewalt gegen Polizei - Trotzdem Strafe für 18-Jährigen

19. August 2009 11:56
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    Foto: apa

    Ein 18-Jähriger ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.

Gericht glaubte Aussagen der Polizisten - Urteil noch nicht rechtskräftig

Linz - Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz in einem Prozess im Landesgericht Linz am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Sein Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt. Zwei Polizisten haben ihn in der Verhandlungen schwer belastet. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden.

Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten. Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.

Bisherige Unbescholtenheit

Das Urteil: Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21. Erschwerende Umstände gab es nicht.

An der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen. Bisher wurde ein Demonstrationsteilnehmer in einer Verhandlung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wegen der Demo war unter anderem auch der Vizerektor der Linzer Kunstuni unter Beschuss geraten (derStandard.at berichtete). (APA)

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analustia
 
16.12.2009 22:15
Rechtsbeugung im Staate Österreich?

Wenn es keine Beweise gibt, dann kann auch keine Verurteilung stattfinden, alles Andere wäre klare Rechtsbeugung!

ad vocem
19.10.2009 14:38
Was bitte ist ...

... "versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt" ???

Anonymus69
 
15.09.2009 00:37

Polizeijustiz wie in einem klassischen Polizeistaat

Meklon von Andromeda
14.09.2009 20:20

Hier sollte ein Exempel statuiert werden. Wäre nicht der Vize-Rektor irrtümlich involviert worden, hätte kein Medienhahn gekräht.

Die Nachricht an die Demonstranten:
"Wir kriegen euch, egal was ihr tut oder nicht tut. Ihr bekommt Prügel, ihr landet vor Gericht, ihr werdet verurteilt und bekommt einen Strafregistereintrag und vielleicht sperren wir euch ein. Damit müsst ihr jetzt bei allen Demos rechnen (außer den schönen Umzügen der Burschenschaftler, denn das sind wir ja auch...)."

Hubert Ungeist
23.08.2009 09:59
Dasselbe ist doch heute auch schon

bei Aussagen Frau gegen Mann - da wird auch eher der Frau geglaubt, und der Mann muss scon fast beweisen das er nichts getan hat.

Die Grünen haben da eh schon mal Beweislastumkehr verlangt

marksu
22.08.2009 11:53
typisch österreichisches obrigkeitsdenken

„Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen.“

da wird scho was gwesn sein – ja frustrierte überforderte polizisten, die sich gelinde gesagt daneben benommen und maßlos überreagiert haben und jetzt für ihr verhalten auch belangt werden sollen

G e o r g
22.08.2009 14:42

Konservatives Denken führt eben zu solchen Menschenrechtsverletzungen: Man geht davon aus, dass die Menschen im Grunde schlecht sind und Zucht und Kontrolle brauchen - mit Ausnahme der Herrschenden und der Ausführenden im Herrschaftsapparat. Daraus folgt logisch, dass den Aussagen der Polizisten geglaubt wird, egal wie unrealistisch das ist.

birka
21.08.2009 15:37

Hat jemand Ahnung wie eindeutig (oder auch nicht) die Videos die Schuld von dem Angeklagten widerlegen? Am Youtube gibts zB ein Video wo man sieht dass die Kiberer scheinbar unprovoziert geschlossen auf paar der Demonstranten losgehen. Theoretisch kann aber natürlich eine Minute vor dem Video irgendwas gewalttätiges vorgefallen sein und die Polizei holt sich jetzt erst den Verantwortlichen aus der Menge. Je nach Blickwinkel und Einstellung sind auch Videos schwierig zu interpretieren. Deswegen meine Frage: Kann jemand eine subjektive Einschätzung geben wie eindeutig die Videos bei diesem Prozess waren?

bluetobi
21.08.2009 18:53
genau den Gedanken hatte ich anfangs auch ...

... doch dann sah ich die ungekürzte Version.
http://www.youtube.com/watch?v=q... re=channel

und hab jetzt eine eigene Meinung. Der Polizeibericht ist eine Frechheit.

Birndi
21.08.2009 16:45

Meines Wissens hat das Polizeivideo bei den ersten Prozeßen für zwei Freisprüche gereicht.
Da die Polizei aber sowieso bei sowas immer vollständig und umfassend mitfilmt, kann ich die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen. Oder ist das Videomaterial der Polizei noch immer unter Verschluß?

Danijel Jovanovic
23.08.2009 11:15
Amtsgeheimnis!

Ist leider so.

Ultimo
21.08.2009 16:01
Auch hier dient als Antwort Polizeimaterial:

Wie sie richtig erkannt haben, ist unmittlebar vor dem Gewaltausbruch seitens der Beamten keine Gewaltanwendung der Demonstranten zu sehen. Nein, die Poilzisten stürmen in die Menge und knüppeln drauf los.

Seltsamerweise liest sich dies im Einsatzbericht ganz anders:
http://josefbarth.com/wp-conten... olizei.jpg

Ich kann mir nicht helfen, aber das ist doch eine augenscheinliche Lüge, oder spinn ich?!

solandre
 
22.08.2009 09:57

sicher spinnen sie, denn wie schon im standard-artikel "Man glaubt der Polizei" zu lesen hat die polizei keinen grund zu lügen.
nicht einmal in fällen in denen es um gewaltanwendung durch oder gegen diese geht. ....

Voxi Bärenklau
21.08.2009 13:05

In Tirol reagieren sich frustrierte Polzisten an verletzten Katzen ab.
Nachzulesen auf der Internetseite des VGT.

Markus l
22.08.2009 12:22
In den Rücken geschossen?

w. wolf
21.08.2009 17:30
pezi

..

hansimglueck3
21.08.2009 14:10
kasperl

..

VaterJanus
21.08.2009 11:40
Inland

Kann mir jemand bitte verraten, wieso dieser Artikel nicht mehr auf der Inland-Seite zus ehen ist währen ein Artikel vom 18.08. schon?

Kommt da jemand mit den Kommentare nicht ganz klar?

Redaktion Inland
21.08.2009 11:51
Ganz einfach

Weil hier bereits der Nachfolgeartikel zum thema zu finden ist: http://derstandard.at/fs/125069... er-Polizei

Beste Grüße
Die Redaktion

SmokieMcPot
21.08.2009 11:40
der standard sollte mal über die zensur in den eigenen reihen berichten

da gäbe es auch sehr viel auf zu klären.es wird nämlisch schon wieder zensiert

D.P.
21.08.2009 09:59
Solche Urteile sind in der Fußballszene fast schon

normal...... Interessant und schade, dass der Standard erst dann davon berichtet, wenn mal eines ihrer Schäfchen betroffen ist...

en toute conscience
 
20.08.2009 23:37

Die Lausbuben von Ebensee sind trotz eindeutiger Beweise nur eine Woche in U-Haft gewesen.

Der 18-jährige hat sich mMn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts zu Schulden kommen lassen, und erhält dafür 90 Tage Häfn' wenn er nicht zahlen kann, oder möchte.

Herr Pühringer wird sicherlich sehr erleichtert sein, dass wenigstens ein Urteil seine seltsame Abwehrhaltung stützt. Schließlich wird in OÖ demnächst gewählt...

Hat es da gar eine Einflussnahme gegeben?
Aber nein, ganz sicher nicht...

DnaDoc
21.08.2009 14:52

Für Pühringer gibts es nichts zu kritisieren, solange die Polizei als verlängerter Arm der ÖVP agiert und Linke niederschlägt. Is doch klar!

1000 Kopfläuse können nicht irren
20.08.2009 21:47
Auf den Videos haut ein Polizist etliche Male mit dem Schlagstock zu...

... ohne das dieses harte Durchgreifen notwendig scheint. Sie sind direkt zu den Demonstranten hingestürmt, nicht umgekehrt. Meiner Meinung nach hätte sich die Polizei entschuldigen müssen, oder der Öffentlichkeit erklären, was der Vizerektor der Linzer Uni denn so Schlimmes angestellt habe!

SchHel
20.08.2009 20:31
Es wird schon irgendwann Beweise geben

Heutzutage muß die Polizei froh sein,
wenn ein Beweisvideo nicht sofort auf Youtube auftaucht.
Dann nützt die Uniform vor Gericht auch nichts mehr.

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