Filesharing

OGH-Urteil: Freie Fahrt für "Raubkopierer"?

riegler, 18. August 2009 16:15
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    Haben "Raubkopierer" jetzt freie Fahrt?

Provider dürfen Nutzerdaten nicht speichern, momentan jedenfalls

Der Oberste Gerichtshof hat wie berichtet entschieden, dass Provider bei Anfragen durch die Verwertungsgesellschaften der Musik- oder Filmindustrie nicht verpflichtet sind, die Adressdaten von Nutzern, denen Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, herauszugeben. Es scheint so, als ob nun das Ende der Verfolgung von Filesharern gekommen sei. Doch mit der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung könnte sich der Spieß wieder umdrehen.

Datenspeicherung illegal

Das Urteil des OGH steht am Ende eines langwierigen Prozesses zwischen dem Provider Tele2 und der Verwertungsgesellschaft LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH. Die Herausgabe von Personendaten, die mit dynamischen IP-Adressen in Verbindung stehen, ist demnach nicht zulässig. Der Hintergrund: um dynamische IP-Adressen einer Person zuordnen zu können, müssten Provider die Verkehrsdaten speichern und das ist nach aktueller Rechtslage illegal. "Selbst wenn sie tatsächlich gespeichert werden, dürfen sie nicht herausgegeben werden, weil sie illegal gespeichert sind", streicht Jurist Franz Schmidbauer auf seiner Homepage heraus.

"Aushöhlung des Urheberrechts"

Andreas Manak, Rechtsberater des Vereins für Antipiraterie, nimmt das Urteil mit gemischten Gefühlen auf: "Der OGH hat - für mich etwas überraschend - die Löschungspflicht gemäß § 99 TKG über die Auskunftspflicht nach § 87b UrhG gestellt. Das hat zur Folge, dass Filesharer defacto nicht mehr ausgeforscht werden können, wenn sie über dynamische IP-Adressen mit ihrem Provider verbunden sind." Manak meint aber, der OGH habe festgestellt, dass dieses Ergebnis zu einer "Aushöhlung des Urheberechts" führe, das im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung behoben werden sollte.

Vorratsdatenspeicherung

Mit dem aktuellen OGH-Urteil ist das Thema Filesharing also noch lange nicht abgeschlossen. Denn die für Herbst erwartete Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung krempelt wieder alles um. Ab dann müssen die Verbindungsdaten gespeichert werden. Ob Filesharer dann aber auch ausgeforscht werden dürfen, wird von der Formulierung der TKG-Novelle abhängen, schreibt Schmidbauer. "Wenn dort eine starke Zweckbindung angeordnet wird - Speicherung nur zur Verfolgung schwerer Straftaten -, könnte eine Herausgabe bei bloß leichten Straftaten (wie Urheberechtsverletzungen) weiterhin unzulässig sein", meint der Experte.

Speicherung nicht nur bei Terrorismus

Der OGH habe aber schon durchblicken lassen, dass es nicht unbedingt eine strenge Zweckbindung geben müsse. Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria) und bei der LSG zuständig für die Produzentenverrechnung hebt aus dem OGH-Urteil gegenüber dem WebStandard hervor, dass es den Mitgliedsstaaten laut Europäischem Gerichtshof freistehe, "die Speicherung und Verarbeitung von Verkehrsdaten auch für Auskünfte wegen Urheberrechtsverletzungen zu erlauben, und zwar unabhängig von den Regelungen der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie. D.h., die Zweckbestimmung der Vorratsdatenspeicherung-RL auf schwere Strafdaten steht dem nicht entgegen." Medwenitsch sieht darin eine wesentliche Aussage in der Urteilsbegründung, die Argumenten widerspreche, die eine Vorratsdatenspeicherung "nur zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten erlauben wollen."

"Wichtigste Entscheidung zum Internet"

Natürlich könnte die Unterhaltungsindustrie auch durchsetzen, dass für Urheberrechtsverletzungen wieder ein Ermittlungsverfahren eingeführt wird, das 2008 für Privatanklagedelikte gefallen ist. Doch Schmidbauer hält dies aufgrund des Aufwands nicht für wahrscheinlich. Der Jurist sieht das OGH-Urteil als eine der bisher wichtigsten Entscheidungen zur Rechtslage im Internet überhaupt. Die Bedeutung gehe über das Filesharing hinaus, denn es gehe um die Frage, "unter welchen Voraussetzungen die in der Praxis so wichtige Anonymität des Internetusers aufgehoben werden darf."

Vorbild Deutschland

Österreich muss nun eine EU-konforme datenschutzrechtliche Grundlage für den Umgang mit Urheberechtsverletzungen im Web schaffen. Sowohl Medwenitsch als auch Schmidbauer sehen die deutsche Regelung dafür als mögliches Vorbild. In Deutschland entscheiden Zivilgerichte über einen Auskunftsanspruch. Für Schmidbauer sei eine gerichtliche Entscheidung ohne Strafuntergrenze immerhin besser als Provider in die "Polizeirolle" zu drängen.

Man kann wohl davon ausgehen, dass "Piraten" mit dem OGH-Urteil nun nicht Tür und Tor zum illegalen Filesharing geöffnet wurde. "Eine kalte Enteignung der Urheber im Internet erwarte ich nicht. Das würde allen rechtsstaatlichen Prinzipien und sicher auch dem vom EuGH vorgegebenen Ausgleich der Grundrecht widersprechen", so IFPI-Geschäftsführer Medwenitsch. (Birgit Riegler/ derStandard.at, 18. August 2009)

Kommentar posten
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mr. kawumman
20.08.2009 15:10
NEUSPRECH manipulation

aha jetzt sind schon die "Filesharer" die Bösen, früher nur die Raubkopierer.

Sprache ist halt das beste Mittel um die Leute zu manipulieren und ein Blatt wie derStandard (zunehmend niveu und bildungsloser werdend) hilft natürlich das weiterzuvertreiben - so wie die Krone gegen Ausländer hetzt

hellfast
23.08.2009 01:22

der fileshare verstößt allerdings gegen das österr. urhebergesetz. der "raubkopierer" uU nicht (privatkopie).

gustl
 
28.08.2009 14:22
Sie werfen mir also vor, ein Vergehen begangen zu haben!

Ich habe nämlich vor 1 Monat per Bittorrent ein Datenvolumen von 4.5 GB heruntergeladen und auch wieder selbst weitergegeben.

Ich habe somit Filesharing im besten Sinn des Wortes betrieben.

Die Jungs der Debian Linux Distribution, die ich mir da heruntergesaugt habe, haben allerdings das Weiterverbreiten ihrer Urheberrechtlich geschützten Werke ausdrücklich erlaubt.

Was die Aussage von mr.kawumman bestätigt. Hier wird über Sprachmanipulation versucht, Verhalten das nicht illegal ist zu beschmutzkübeln.

An die Redaktion von derstandard.at: Bitte überlegt in Zukunft gerade bei den sensiblen Themen Urheberrecht, Filesharing und Strafverfolgung genauer was welche Begriffe bedeuten. Wie wärs einmal einfach mit "Urheberrechtsverletzung".

abau
23.08.2009 19:15
Der Filesharer verstößt auch nur uU

gegen das UrhG.

Nämlich dann und nur dann, wenn er im Bezug auf die von ihm verbreiteten Daten nicht die Rechte für deren Vervielfältigung und Veröffentlichung besitzt.

Filesharing ist ergo nicht gleichzusetzen mit einer illegalen Handlung.

Roter Baron
20.08.2009 14:12
ipfi haloo ?

geschlafen ??

freiheit für alle freishareler !


roter baron

darkyat
20.08.2009 10:16

Bei dem Einfluss den die Content-Lobby hat wird die VDS schon zu ihren Gunsten umgesetzt werden...

www.piratenpartei.at
- Freies Wissen! Freie Kultur! Freie Menschen!

hellfast
23.08.2009 01:24

und sicher kein einziger künstler in dieser partei, weil diese ideen zum urheberrechtsgesetz sind keine alternativen....

Lew Ashby
24.08.2009 13:14

was für künstler brauchst? ad hoc kann ich die musiker, grafiker, designer, medienkünstler und schriftsteller nennen.

Acaloth
19.08.2009 18:14

Deutschland ist kein Vorbild.....
Ausserdem kann bitte mal ein Rechtsgelehrter den leuten klar machen das Kopieren kein Raub und/oder Diebstahl ist.

Voronwe
19.08.2009 18:10
Content-Industrie: "Wir machen das doch alles nur für die Künstler, ehrlich!"

http://derstandard.at/fs/125000... ma-weichen

Anschauungsunterricht Leben
22.08.2009 17:06
Also in diesem Fall ist aber wohl ausnahmsweise die Musikfirma die "gute"

Sie wollen den Saal mit seiner einzigartigen Akkustik und das (weltweit wohl bald einzigartige) analoge Röhren-Tonstudio vor dem Verfall retten. Da haben sie ausnahmsweise mal meine Sympathie.

Natürlich tut's mir leid für Herrn Fritsch, aber er hat seine Bilder halt in einem einzigartigen Konzertsaal aufgehängt, den die Musikfirma einer mMn noch besseren Nutzung zuführen könnte...

ikepod
19.08.2009 14:14
ah die zensur !!!!

ikepod
19.08.2009 13:56
für die herrn journalisten

kopieren= vervielfaltigen
ist kein diebstahl, da dadurch das original nicht dem besitzer wechselt

Mucosaprolaps
19.08.2009 17:15

Geistiges Eigentum unterscheidet sich von materiellem Egentum: Wenn jemand ein Buch besitzt, ein anderer es ihm wegnimmt, ist das Raub.

Wenn jemand ein Buch schreibt und gerne veröffentlichen würde, dann aber erfährt, dass bereits Andere das Manuskript gestohlen und weltweit zugänglich gemacht haben, ist das ...

a) ein Delikt, mit dem schon Goethe, Beethoven, Mozart zu kämpfen hatten

b) total super, wäu du kriegst olles gratis und die Kapitalisten sind eh olles Arschlöcher, aber nur in der Musik-und Filmindustrie

mr. kawumman
20.08.2009 15:13

ne alle kapitalisten sind a*löcher , nicht nur die
Musikindustrie.

das ganze leben besteht aus lernen durch kopieren - von kindheit an.
Wenn uns das genommen wird werden wir zu genausolechen konsumleichen wie viele es schon sind

Und erzähl nicht das Mozart, Bach etc nicht kopiert haben und seiens nur gewissen Tonfolgen

ikepod
19.08.2009 13:54
"Raub" für die herrn journalisten

Raub

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Tat ist in § 249 des deutschen Strafgesetzbuches normiert. Es handelt sich damit um einen Diebstahl unter Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels, also Personengewalt oder Drohung mit einer Gefahr für Leib/Leben. Anwendung des qualifizierten Nötigungsmittels bedeutet dabei nicht nur das kumulative Vorliegen mit den Diebstahlsmerkmalen, sondern auch deren Verknüpfung mittels Finalzusammenhangs im Vorstellungsbild des Täters.

Roter Baron
20.08.2009 14:14

aufpassen !
bei uns kann beim merkur einkaufen schon tödlich sein !


roter baron

Mucosaprolaps
19.08.2009 17:21
so funktionieren Komposita, du Troll

Beispiele:
Eine Orgie ist Gruppensex. Eine Fressorgie ist aber ein Gelage, ohne Sex.
Ein Mord ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Ein Rufmord ist aber keine Tötung, sondern eine Metapher für üble Nachrede.

... ebenso ist Raub zwar ein Eigentumsdelikt; aber "Raubkopieren" die umgangssprachliche Bezeichnung für unrechtmäßiges Erlangen fremden geistigen Eigentums.

Dass das Kopieren derzeit ein beliebtes Hobby ist, ändert nicht das Problem, dass die derzeit in noch nie dagewesener Häufigkeit auftretende Kopiererei die Musik- und Spiele-Industrien massiv schädigt. Auch die Kunden: Zahlreiche exzellente Spiele haben sich schlecht verkauft, weil alle sie kopiert haben; Nachfolger gibts dann keinen ("Hat sich nicht verkauft, lohnt nicht")

Mucosaprolaps
19.08.2009 17:15

Mord ist ein Tötungsdelikt.

Deiner Meinung nach kann es also den Begriff "Rufmord" nicht geben, weil kein Mensch getötet wird?

Lächerlich.

#!/bin/bash
19.08.2009 13:35
böhze Internet Juser

ja aber
19.08.2009 13:09
abschaffung der leer..verguetung

urheberrechtsverletzungen verfolgen, aber fuers nixtun trotzdem von jedem verkauften medium abkassieren? wie komm ich dazu fuer meine fotos auf einem dvdrohling nachzuweisen, dass der rohling nur fuer private daten verwendet wurde (um das geld zurueckzubekommen)? hier wird ein veralterter industriezweig kuenstlich am leben gehalten.

hellfast
19.08.2009 16:09

davon sehen aber die majors nix. das ist rein für erhaltung der akm und austro mechana.

cannery row
19.08.2009 18:11
vulgo..

andi baum & co.

hellfast
23.08.2009 01:25

bitte google mal nach was die ske macht.

awesome stinson
19.08.2009 11:54
gegenüber behörden...

sind die provider aber dennoch verpflichtet daten herauszugeben. somit also doch kein wirklicher freifahrtschein in die illegalität!

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