Im Streit um einen Bericht über Daniel Kehlmanns Roman "Ruhm" haben sich der Rowohlt Verlag und das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gütlich geeinigt. Wie beide Parteien am Montag mitteilten, stimmten sie auf Empfehlung des Hamburger Landgerichts darin überein, dass es im Vorfeld der Veröffentlichung des Buchs zu Missverständnissen über die geplante Berichterstattung gekommen war. Deren Auswirkungen mündeten allerdings in keine nachweisliche Rechtsverletzung. Beide Seiten beabsichtigten keine Verletzung von Urheberrechten. Rowohlt nimmt seine Klage zurück. "Die Verlage wollen ihre gute und professionelle Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Verlag war Anfang Juni vor Gericht gezogen. Streitpunkt war ein "Spiegel"-Bericht über Kehlmanns Roman, der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag des Buches erschien. Rowohlt hatte im Vorfeld angekündigt, mit dem Gang vor Gericht "ein Zeichen setzen zu wollen". Die Buchhändler steckten in einer unangenehmen Situation, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden kommt, aber das Buch noch gar nicht zu haben ist. "Ruhm" kam am 19. Jänner in die Läden - der als Porträt des österreichischen Autors gekennzeichnete Artikel erschien bereits am 5. Jänner.

Porträt oder Rezension

Rowohlt hatte dem "Spiegel" vorgeworfen, sich nicht an die vereinbarte Sperrfrist gehalten zu haben. Darin verpflichten sich Kritiker, den Inhalt eines Buches beziehungsweise dessen Bewertung nicht vor dem Erstverkaufstag zu veröffentlichen. Verstöße sahen eine Konventionalstrafe in Höhe von 250.000 Euro vor. Der Artikel trage eindeutig Züge einer Rezension. Dem "Spiegel" zufolge handelt es sich dagegen um ein Porträt und keine Rezension. Die Sperrfrist habe sich nur auf eine Rezension bezogen, nicht auf ein Porträt. Eine Vertraulichkeitserklärung hatte der "Spiegel" nicht unterschrieben.

Das Hamburger Landgericht schlug beiden Seiten die gütliche Einigung vor. "Wann liegt ein Porträt vor, wann eine Rezension? Das ist nicht so leicht zu entscheiden", hatte der Vorsitzende Richter Michael Perels Ende Juni erklärt. "Wir stehen der Klage daher eher skeptisch gegenüber und tendieren eher zur Ablehnung". Zugleich müsse der "Spiegel" sein Verhalten aber auch "selbstkritisch hinterfragen". (APA)