Wochenende im Vier-Sterne-Hotel bei Venedig für einen Cent

15. August 2009 10:46
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    Foto: archiv

5.000 Online-Buchungen in kürzester Zeit - Irrtum auf Homepage kostet 90.000 Euro

Ein romantisches Wochenende im Vier-Sterne-Hotel nahe Venedig für nur einen einzigen Cent: Nach diesem verlockenden Angebot sind beim Crowne Plaza in Quarto D'Altino binnen weniger Stunden Buchungen für 5.000 Gäste eingegangen.

Offert war Versehen

Das Offert war allerdings ein Versehen - auf der Website des Hotels sollte eigentlich der halbe Zimmerpreis für zwei Nächte beworben werden. Formal seien die Buchungen aber gültig, sagte Verkaufsleiter Fulvio Danesin. Das Hotel sei zunächst von einem Hacker-Angriff ausgegangen, erklärte Danesin am Freitag. Das kundenfreundliche Angebot ging jedoch auf einen Irrtum bei der Muttergesellschaft in den USA zurück.

Der 90.000 Euro-Fehler

Obwohl das 1-Cent-Angebot nur am vergangenen Sonntagabend online verfügbar war, gingen Buchungen von Oktober bis zum kommenden Jahr ein. Der Fehler wird das Hotel nach Angaben Danesins 90.000 Euro kosten. Eine Nacht dort kostet üblicherweise zwischen 90 und 150 Euro. Quarto D'Altino liegt rund 25 Kilometer von Venedig entfernt.(APA/AP)

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16 Postings
bea stein
21.08.2009 11:39
wochenende in venedig

also wenn jemand einen tip braucht für ein
wirklich schönes sauberes hotel siehe link,

http://www.locandaartdeco.com/

hab diese reise als überraschungsgeschenk bekommen zu meinen 40igsten,
ich denke mein freund hat sicher mehr als einen cent bezahlt, aber es war ein wirklich wunderschönes und unvergessliches erlebniss.

Magdalena P
16.08.2009 17:06

diesen 5000 Gästen wünsche ich einen wunderschönen Aufenthalt in Venedig.
Sollen sie diese Stadt so genießen wie ich es immer wieder.

The Dark
16.08.2009 08:54
Auch wenns vielleicht nur PR ist

trotzdem hoch anzurechnen, dass sie im Gegensatz zu anderen Fällen in der Vergangenheit den Vertrag nicht vor Gericht anfechten und dort aufgrund der Rechtslage auch recht bekommen würden.

Kamine glühen leise
15.08.2009 21:31

war mal in einem 3 stern hotel in venedig
1 stern weils _in_ venedig war
1 stern weils noch nicht eingestürzt ist
1 stern weils fließendes wasser gab

:-)

Vorpotsky
16.08.2009 08:41
Ja so war's bei mir auch

Kaiser Borax
15.08.2009 18:00
5.000 * 90 * 2 = 90.000?

Belacqua
16.08.2009 10:52

+ Opportunitätskosten (weil man die Zimmer ja nicht mehr zum regulären Preis vermieten kann und somit auf die Einnahmen verzichten muss)

The Dark
16.08.2009 08:51
vielleicht

rechnen sie die entgangene Konsumation auch noch hinein. Glaube ja kaum, dass die Leute dort genau so viel konusmieren werden wie dort "übliche" Hotelgäste.

Captain Smoker
15.08.2009 19:14

Die 90.000 werden wohl der Verlust sein mit dem man rechnet. Also davon ausgegangen was ihnen an tatsächlichen Kosten anfällt ohn einen Gewinn zu machen.

abc9
15.08.2009 11:11
kann das jemand erklären

Manchmal liest man von Webshops die zu billig ausgepreiste Ware nicht verkaufen, mit der Begründung eines "Druckfehlers".
Hier jedoch werden die Zimmer offensichtlich zum falschen Preis verkauft.

Gibt es da Richtlinien ?

Wolf X
15.08.2009 12:07
Ein Vertrag

wird nur durch Zustimmung von Käufer und Verkäufer rechtsgültig. Eine Werbung oder ein Angebot ist keine Vertragszustimmung.

Beim TV um einen Euro spielt sich das so ab:
1. Werbung
2. Käufer stimmt Vertrag zu durch Abschicken einer Bestellung
3. Verkäufer stimmt Vertrag nicht zu und versendet möglicherweise eine Bestätigung die Bestellung erhalten zu haben, aber keinen Verkaufsvertrag, keine Rechnung und zieht das Geld auch nicht ein.

Hier war es vermutlich so, dass auch eine Rechnung verschickt wurde und vielleicht auch das Geld wie üblich per Kreditkarte bezahlt wurde, also eindeutig eine Vertragszustimmung von Seiten des Verkäufers.

abc9
15.08.2009 13:22
Danke für Info

Gargan G
15.08.2009 11:20
der untercshied liegt...

wohl im "anpreisen" - bei werbung können sie sich vertun (steht ja auch meist "irrtümer vorbehalten").
Wenn man aber beim bezahlformular immer noch 1c stehen hat, und der 1c auch abgebucht wird, gibts wohl kein zurück mehr.

RS69
15.08.2009 13:33

Irrtum kann man immer noch geltend machen - wäre aber wohl für's Image zu schlecht.

DieFizinuss
15.08.2009 11:46

ganz genau, weil eine online-buchung bzw. ein online-kauf ein rechtsgültiger vertragsabschluss ist.

The Dark
16.08.2009 08:53
und warum

hat das dann in einem anderen Fall in Deutschland dann trotzdem nicht vor dem Höchstgericht gehalten?

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