Wien - SkyEurope-Passagiere, die ab morgigen Samstag von Wien aus wegfliegen möchten, haben einige Mühen vor sich, sind aber nicht rechtlos: Wenn Flüge tatsächlich gestrichen werden, sei die Airline verpflichtet Alternativen anzubieten, sagte Clemens Pistauer vom Konsumentenschutzministerium heute. Geschehe dies nicht, haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung.

Betroffenen, deren Flug morgen abheben soll, rät Peter Kolba vom VKI (Verein für Konsumenteninformation) "jedenfalls zum Flughafen zu fahren". Sie sollen schauen, ob der Flug auch wirklich stattfindet. Es könnte sein, dass SkyEurope den Kunden anbietet, mit einem Bus nach Bratislava zu fahren und von dort aus zu starten, sagte Kolba. Wenn der Flieger tatsächlich nicht abhebt, habe man gute Rechte aus der Fluggastrechteverordnung gegen SkyEurope, die man geltend machen könne, sagte Kolba.

Ausgleichszahlung

Nach europäischem Recht haben Flugpassagiere je nach Entfernung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, zusätzlich zur Refundierung des Tickets, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen wird. Bei unvorhergesehenen Wartezeiten von mehr als zwei Stunden (bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern drei Stunden, bei größeren Entfernungen vier Stunden) haben Passagiere ein Recht auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Zudem muss die Airline ihre Kunden informieren und ihnen Telefonate ermöglichen, damit sie Angehörige oder andere von der Verspätung Betroffene verständigen können. Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung ist ein Passagier nicht verpflichtet zu fliegen und kann den Ticketpreis zurück verlangen.

Möchte ein Passagier SkyEurope klagen, so kann er dies in Österreich tun. Anfang Juli entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fluggäste eine Airline mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht nur an deren dortigem Sitz klagen können, sondern die Klage auch beim Gericht des Ab- oder des Zielflughafens einbringen können.

SkyEurope-Kunden, die ältere offene Forderungen aus stornierten Flügen gegen die angeschlagene Billigairline haben (vor 22. Juni), können diese noch bis nächsten Montag, 17. August, beim zuständigen Verwalter sowie beim zuständigen Gericht in Bratislava anmelden. Das Europäische Verbraucherzentrum Wien hat in Zusammenarbeit mit seinem Schwesterzentrum in Bratislava einen entsprechenden Musterbrief samt Ausfüllhilfe erstellt. Die Unterlagen sowie weitere detaillierte Informationen finden Konsumenten unter www.verbraucherrecht.at. Dem Musterbrief sollte auch eine Kopie der Buchungs- und Zahlungsbestätigung für das Flugticket beigelegt werden, sowie die Stornierungsmitteilung durch SkyEurope. (APA)