Wien/Klagenfurt - Jahrelang wurde ermittelt, jetzt sorgt die Begründung zur Einstellung des Verfahrens für Aufregung. Im Jahr 2006 hatte der damalige Landesrat Gerhard Dörfler gemeinsam mit Landeshauptmann Jörg Haider die Ortstafeln von Bleiburg "verrückt" - einer von mehreren Tricks, um die vom Verfassungsgerichtshof angeordnete Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln nicht umzusetzen. Nach mehreren Anzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein.

Im Juli stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dörfler ein. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium liest sich seltsam: In politischen Konflikten erweise sich "das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung" , da "jede Art der justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung stoßen wird" . Dörfler habe zwar das Recht penetrant missachtet, aber er "verfügt über keine juristische Ausbildung" . Er sei seinem Mentor Jörg Haider "treu ergeben" . Schlussfolgerung: Er hätte die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einschätzen können.

Für Ex-Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek ist diese Argumentation "unfassbar" : "Das ist ein Widerspruch sondergleichen, wenn man sagt, er kann Rechts- und Unrechtsgehalt seines Handelns nicht beurteilen, und gleichzeitig macht man ihn zum Landeshauptmann." Auch Ludwig Adamovich, Korineks Vorgänger als Präsident des VfGH, ist entsetzt. "Die Begründung ist so natürlich unhaltbar" , sagt er. "Offenbar hat man sich vor Aufruhr in der Bevölkerung gefürchtet."

Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, hält die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zwar für vertretbar, nicht aber allein damit, dass Dörfler nicht gewusst haben soll, dass sein Vorgehen ungesetzlich war. Der Hinweis auf politische Rücksichtnahmen sieht er als völlig inakzeptabel.

Das Justizministerium erklärte zur Verfahrenseinstellung, dass "keine hinreichenden Verdachtsmomente für bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes gefunden werden konnten" . Als juristisches Argument dient auch der fehlende "Schädigungvorsatz" . Selbst der VfGH spreche den Slowenenvertretern ein individuelles Recht auf Ortstafeln ab. Etwaige andere zu schädigende Rechte seien erst Gegenstand der juristischen Diskussion. (ef, jo, kmo, völ/DER STANDARD-Printausgabe, 14.8.2009)