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Justiz-Experten entsetzt: Unfassbar, unhaltbar, inakzeptabel

13. August 2009, 18:42

Einstellung des Ortstafel-Verfahrens sorgt für Aufregung

Wien/Klagenfurt - Jahrelang wurde ermittelt, jetzt sorgt die Begründung zur Einstellung des Verfahrens für Aufregung. Im Jahr 2006 hatte der damalige Landesrat Gerhard Dörfler gemeinsam mit Landeshauptmann Jörg Haider die Ortstafeln von Bleiburg "verrückt" - einer von mehreren Tricks, um die vom Verfassungsgerichtshof angeordnete Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln nicht umzusetzen. Nach mehreren Anzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein.

Im Juli stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dörfler ein. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium liest sich seltsam: In politischen Konflikten erweise sich "das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung" , da "jede Art der justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung stoßen wird" . Dörfler habe zwar das Recht penetrant missachtet, aber er "verfügt über keine juristische Ausbildung" . Er sei seinem Mentor Jörg Haider "treu ergeben" . Schlussfolgerung: Er hätte die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einschätzen können.

Für Ex-Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek ist diese Argumentation "unfassbar" : "Das ist ein Widerspruch sondergleichen, wenn man sagt, er kann Rechts- und Unrechtsgehalt seines Handelns nicht beurteilen, und gleichzeitig macht man ihn zum Landeshauptmann." Auch Ludwig Adamovich, Korineks Vorgänger als Präsident des VfGH, ist entsetzt. "Die Begründung ist so natürlich unhaltbar" , sagt er. "Offenbar hat man sich vor Aufruhr in der Bevölkerung gefürchtet."

Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, hält die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zwar für vertretbar, nicht aber allein damit, dass Dörfler nicht gewusst haben soll, dass sein Vorgehen ungesetzlich war. Der Hinweis auf politische Rücksichtnahmen sieht er als völlig inakzeptabel.

Das Justizministerium erklärte zur Verfahrenseinstellung, dass "keine hinreichenden Verdachtsmomente für bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes gefunden werden konnten" . Als juristisches Argument dient auch der fehlende "Schädigungvorsatz" . Selbst der VfGH spreche den Slowenenvertretern ein individuelles Recht auf Ortstafeln ab. Etwaige andere zu schädigende Rechte seien erst Gegenstand der juristischen Diskussion. (ef, jo, kmo, völ/DER STANDARD-Printausgabe, 14.8.2009)

Kommentar posten
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ignazius rummsfeld
00
17.8.2009, 14:22
Leider brauchen wir jetzt nicht nur eine neue Justizministerin,

sondern auch eine neue Bundes- und neue Landesregierung für Kärnten.

Gertrud
01
16.8.2009, 17:04
Justiz-Experten entsetzt: Unfassbar, unhaltbar, inakzeptabel

@Kuldip K.
Zu Ihrem Posting vom 14.08.2009 um 19:33
mit dem Wortlaut:
 
Als daamals die Sonne vom Käntner Himmel fiel, dürfte....
...sie ausgerechnet beim Dorfler eingeschlagen haben....
Das Gegenständliche fand ja lange vor diesem traumatischen Ereignis statt*lach*lach*!
Allerdings:
Eine gewisse, den Allgemeinzustand verschlechternde und traumatisierende Zusatzkomponente hat "der Sonneneinschlag" nachweislich sehrwohl auch noch bewirkt*gg*.

135
 
00
14.8.2009, 21:45
Es stellt sich die Frage, warum das Problem der

Einstellung dieses Verfahrens zur langatmigen Diskussion einer Rechtsfrage verwendet wird.

Es geht doch darum, daß ob der Tatbestand des Mißbrauchs der Amtsgewalt erfüllt wird, von einem unabhängigen Gericht zu beurteilen ist. und nicht dem gesetzlichen Richter ein vermuteter Straffall entzogen wird.
Diese ständigen Ablenkungsversuche nerven..
Bandion Ortner soll ihre politische Verantwortung endlich wahrnehmen. wenn sie, wie sie sagt, dem Parlament gegenüber verantwortlich ist, dann hat sie sich dieser Verantwortung zu stellen..

undjetzt
00
14.8.2009, 20:52
Kommissionsstaat Österreich....!

I hab glabt des gibts nur in amerikanische CIA-Filme ....! Alles Verschwörung - obacht !

undjetzt
00
14.8.2009, 20:56

...ich glaub auch der "FALTER" wird Besuch bekommen - aus Staatsräson alles zurückgeben ! Hoppala !

135
 
00
14.8.2009, 21:46
Sie haben vielleicht oder sicher recht. Alles ist möglich

Kuldip K.
 
01
14.8.2009, 19:33
Als daamals die Sonne vom Käntner Himmel fiel, dürfte....

...sie ausgerechnet beim Dorfler eingeschlagen haben....

135
 
00
14.8.2009, 19:32
Bandion Ortner erklärte, daß sie eine

Kommission zur Evaluierung der Weisungskette einsetzen werde, sagt aber gleichzeitig, daß sie auf ihr Weisungsrecht nicht verzichtet.

Sie sei nämlich dem Parlament verpflichtet.

Wozu das Gelaber in einer Kommission, wenn doch alles beim Alten bleiben soll? Augenauswischerei und Verdrängung des Umstandes, daß sie für den Anlaßfall die politische Verantwortung trägt.

und was versteht sie unter mehr Transparenz ?
Transparenter als ein Gerichtsverfahren, kann nichts mehr sein.... Aber durch Einstellung wie im vorliegenden Fall wird ein solches verhindert.

Rechter Volksvergifter mit Strachnin
00
14.8.2009, 17:41
Hoffentlich wird endlich einmal etwas gegen Rechte gemacht!

Bitte diese Parteien kosten ja auch dem Steuerzahler Geld!
Dafür haben wir Vorbestrafte und einen eigenartigen Nationalrat im Parlament?
Das ist doch jetzt wirklich schon etwas zu viel.
Kein Vorbild für den Jugendlichen und wir müssen noch zahlen dafür!

aristoteles21
02
14.8.2009, 16:40
Alle gehören sie angezeigt

Was hier passiert ist, MUSS Konsequenzen haben. Der VfGH, man bedenke: von der Verfassung als letzte Notbremse bei Verfassungsbruch durch Politiker konzipiert, kann von der Vollziehung effektiv mit einem Satz "der kennt sich halt nicht so aus" ausgehebelt werden.
Ich mag gar nicht daran denken, wie die Schutzvorkehrungen unserer Verfassung in einer echten Staatskrise funktionieren würden.

MITHRANDIR4
00
14.8.2009, 15:47
die lösung ist ganz einfach

alle staatsanwälte, die solche formulierungen als praktizierende juristen von sich geben, sollten wegen amtsmißbrauch vor den richter, da ja mit vorsatz gesellschaft und gesetz geschädigt werden/wurden

oder ist gesellschaft und gesetz keine kategorie, die geschädigt werden kann ?

also dann ...
04
14.8.2009, 13:38
die lösung ist ganz einfach : weisungs-f r e i e ...staatsanwälte / oder bundesstaatsanwalt (einer der vfgh-juristen ?)

diese totale verdummungs-kampagne...
der justizministerin zeigt ihre eigene verkorrumpiertheit in aller deutlichkeit auf !

r ü c k t r i t t !

jacques05
00
17.8.2009, 14:32
falsch,...

artikel 2 der bvfg.
das recht geht vom volk aus...
alleine das volk sollte mithilfe direkt gewählter ankläger und laien darüber entscheiden.
ebenso wie urteile und strafausmass ausschließlich von geschworenen oder schöffen zu fällen wären.
lediglich mit juristischer beratung/überwachung durch richter.
das wäre demokratische rechtssprechung.
alles andere ist recht zu gunsten der eliten und somit
kein demokratischer rechtsstaat.

Jake Gittes
00
14.8.2009, 18:43

Es hat keine Weisung gegeben.

Warum sollte eine Rote Ministerin einen Orangen schonen?

Das Problem liegt bei den Staatsanwälten, die Angst haben vor der politischen Brisanz.

Anton D.
014
14.8.2009, 12:33
Daß die Justizministerin dieses Vorgehen verteidigt

ist zum Kotzen. Die Ausrede, sie kenne den Akt nicht (heutiges Mittagsjournal) ist nicht nur ignorant, sondern dumm.
Korinek ist voll beizupflichten!
Wenn das so weiter geht, ist der österreichische Rechtsstaat am Ende.
Erstaunlich wie rasch es geht, daß sich ein Rechtsstaat
in einen Unrechtsstaat wandelt.

GedankenLos
03
14.8.2009, 13:53

Ich glaube das die Transformation von Rechts auf Unrechts schon lange vorsich geht, nur jetzt sind sie eben damit aufgeflogen.

Hansi Huber
04
14.8.2009, 12:49

Elsner - Flöttl.

Wer ist ein freier Mann, wer sitzt?

M K
 
04
14.8.2009, 14:51
Vergessen?

Sie haben einen Namen vergessen: Grasser

Sepp Seppi
02
14.8.2009, 11:34
Dörfler

Dummheit wir leider nicht bestraft.
Der is weiter munter und fröhlich Landeshauptmann und widmet sich seinem nächste Haiderpsalm Museum und was auch immer.

devil devil
03
14.8.2009, 11:29
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

wurde uns schon in der volksschule eingetrichtert. für politiker gilt das offenbar nicht. ist justitia nur auf einem auge blind?

galiontariaho
03
14.8.2009, 11:08
unglaublich...

"Als juristisches Argument dient auch der fehlende "Schädigungvorsatz" "

hier ging es exakt darum, die durch das vfgh-urteil notwendige rechtliche anpassung zu verhindern. wenn ich also ein gesetz übertrete, dabei aber niemanden schädigen möchte, außer das gesetz ansich, bleibe ich dann also "unschuldig"?

na die verstricken sich ja immer mehr in widersprüchlichkeiten.

Kuldip K.
 
03
14.8.2009, 12:24
Heute von Justizministerin ausdrücklich bekräftigt:

nach "ethnic profiling" nunmehr auch "ethnic cleaning"

t.francis
 
03
14.8.2009, 12:01
Haidinger hatte Recht.

Ist aber nur für das Wahlvieh bestimmt,der Rest der "Bevölkerung" ist unantastbar?.

DER-STANDARD-JURIST
10
14.8.2009, 11:47
wieso soll das ein widerspruch darstellen?

viele tatbestände enthalten als tatbestandsmerkmal einen schädigungsvorsatz oder einen bereichungsvorsatz. oftmals wird ein qualifizierter vorsatz (zb wissentlichkeit) verlangt.

das ist nichts kurioses.

galiontariaho
00
14.8.2009, 13:13
nun..

der qualifizierte vorsatz steht doch wohl außer streit, auch wenn die staatsanwaltschaft das gegenteil behauptet, aber dörfler selbst hat bereits klargestellt voll wissentlich die tat gesetzt zu haben.

dass beim ziel der missachtung eines vfgh-urteils kein schädigungsvorsatz vorhanden sein mag selbst wenn dabei möglicherweise ein gesetz gebrochen wird, weil kein geschädigter, kann doch nicht vor strafe schützen?

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