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Akten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, zeichnen ein beunruhigendes Sittenbild.

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Schaut die Justiz weg, wenn Würdenträger mit dem Gesetz in Konflikt kommen?

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Wien - Bereits vor einem Jahr habe ein Kollege "furchtbar gejammert, dass er über Weisung vom Ministerium auf Einstellung des Verfahrens gegen Gerhard Dörfler begründen muss", weiß ein Insider dem Standard in Zusammenhang mit den im Falter publizierten geheimen Ortstafel-Akten zu berichten. Helmut Jamnig, Leiter der Medienstelle in der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, will das nicht bestätigen: "Eine förmliche Weisung ist in der Sache nie ergangen."

Das macht das Resultat in der Ortstafelcausa nicht weniger umstritten: Das Verfahren gegen Dörfler und seine Beamten wurde im Juli eingestellt. Die einzige öffentlich bekannte Begründung stammt aus den Akten der Klagenfurter Staatsanwaltschaft: Auch wenn Dörfler objektiv Recht gebrochen habe, könne er nicht wegen "wissentlichen" Amtsmissbrauchs bestraft werden, weil er - sinngemäß - nicht gewusst habe, was er tut.

Namhaften Juristen sträuben sich angesichts dieser Begründung die Haare. "Unfassbar" nennt sie Karl Korinek, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofes, als einer von vielen Kritikern: Einem Landesrat müsse zugemutet werden, die Tragweite des eigenen Handelns zu erkennen.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) spricht von einem veralteten Dokument, das nur fragmentarisch zitiert wurde. Ihr Ergänzungsauftrag an die Staatsanwaltschaft habe jedenfalls nicht gelautet, "ihr müsst dieses und jenes hineinschreiben". Und überhaupt: Bandion-Ortner habe noch keine einzige Weisung erteilt, auch Vorgängerin Maria Berger (SPÖ) dementiert.

Klagen über Weisungen

Dennoch: Die Affäre zeichnet ein fragwürdiges Bild der Justizbehörden. Lassen sich Staatsanwälte von Politikern lenken? Schaut Justitia weg, wenn Würdenträger Mist gebaut haben? "Die Staatsanwälte klagen, dass sie Weisungen bekommen, Einstellungen vorzunehmen, obwohl sie persönlich der Meinung sind, es wäre anklagereif", erzählt Udo Jesionek, der frühere Präsidenten des Jugendgerichtshofes.

Prügelnde Politiker, gestrauchelte Bankbosse, korrupte Polizisten: Wenn die Behörden in Fällen ermitteln, die für Wirbel sorgen, entscheidet der Justizminister immer mit. Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, die Sektion IV im Ministerium über ihr Vorhaben - Anklage oder nicht - zu informieren (siehe Artikel unten). Diese "Weisungssektion", wie sie im Haus genannt wird, erteilt dann den Sanktus - oder erhebt eben Einspruch.

Das letzte Wort hat freilich der Minister, der den Staatsanwälten und Beamten Weisungen erteilen kann. Das geht nur schriftlich und formell. Strittige Causen werden in offiziösen Dienstbesprechungen erörtert, bei denen Protokoll geführt wird. So weit die Theorie.

In der Praxis aber, erzählt ein Insider, "fürchten sich die Minister davor, offizielle Weisungen zu erteilen". Brisante Entscheidungen würden publik und den Ressortchef nicht selten ins politische Kreuzfeuer bringen. Wer einen Staatsanwalt umstimmen möchte, heißt es, suche deshalb das zwanglose Zwiegespräch, um seinen Willen kundzutun. Politischer Druck wird selten konkretisiert. Lieber eine gezielte Andeutung, ein höfliches "Wollen Sie sich den Akt nicht lieber noch einmal genauer anschauen?", verbunden mit der rücksichtsvoll verpackten Drohung "Nicht, dass Sie Probleme bekommen" - wie es ein weiterer Informant am eigenen Leib erlebt hat.

"Plaudereien sind keine Weisung und deshalb ungültig", sagt Gerhard Litzka, ehemaliger Sprecher des Ministeriums: "Aber wenn Beamte kein ausreichendes Rückgrat haben, besteht die Gefahr, dass sie nachgeben." Weil sie um die Karriere fürchten. Oder einfach nach oben buckeln.

Von "vorauseilendem Gehorsam" berichtet Helene Partik-Pablé, einst Untersuchungsrichterin beim großen AKH-Skandal Ende der Siebziger. Unter SPÖ-Minister Christian Broda hätten Justizbeamten "genau gewusst, was politisch erwünscht war". Bei diversen Bauskandalen hätte Staatsanwälte überdies unzählige Weisungen erhalten, "die den Verfahrensinteressen widersprochen haben", erzählt die spätere FPÖ-Politikerin: "Deshalb ist oft nix rausgekommen."

Kabinette mit Eigeninteresse

Seit Weisungen nur mehr schriftlich erteilt werden dürfen, hält Partik-Pablé den Polit-Einfluss für geringer. Andere Fachleute sehen das genau umgekehrt. Saßen in den Neunzigern parteiunabhängige Minister an der Spitze der Justiz, so zogen im neuen Jahrtausend mit den blauen, orangen und roten Hausherr(inn)en auch politisch motivierte Kabinettsmitarbeiter ein. "Die Kabinette sind es, die im Sinne ihrer Parteifreunde oft den Druck ausüben", sagt ein Richter. Beispiel "Brandfall Tiroler Loden": Gegen den kurzzeitig in U-Haft genommenen Geschäftsführer der Firma, den späteren BZÖ-Tirol Mandatar Andreas Gebauer, wurde nie Anklage erhoben - auch auf Betreiben eines BZÖ-Kabinettsmitarbeiters, erzählt man dem Standard.

Auch Ministeriumsveteran Litzka trauert den ungebundenen Ministern nach, die signalisieren konnten, dass man es "bei ihnen erst gar nicht versuchen brauche". Seinen Abschied nahm Litzka übrigens unter dem Blauen Dieter Böhmdorfer mit folgenden Worten: "Diese Zeit ist nicht mehr die Zeit des freien Wortes."

Wichtiges Detail: Staatsanwälte sind heute viel mächtiger als früher, quasi Verfolger und Überprüfer in einem. Viele Experten fordern deshalb einen Generalstaatsanwalt, der von den Weisungen des Ministers befreit ist. Die Richtervereinigung kann sich dafür eine "honorige Persönlichkeit" vorstellen - mit einer Dreiviertelmehrheit vom Parlament bestellt. Die Justizministerin will in der Sache "keine Schnellschüsse machen". Und behält ihr Weisungsrecht.

Jene, die vor ihr an den Schaltstellen gesessen sind, weisen den Vorwurf der Beißhemmung gegen Politiker von sich. "Ich habe keinen einzigen Fall politischen Einflusses erlebt", sagt Werner Pürstl, ehemals Leiter der Weisungssektion und heute am Obersten Gerichtshof. Und auch die Ex-Minister Böhmdorfer und Karin Gastinger (BZÖ) widersprechen. "Da wäre ich ja dumm gewesen", sagt Gastinger. (Gerald John, Karin Moser/DER STANDARD-Printausgabe, 14.8.2009)