Tierschützeranklage für Greenpeace ein "schlechtes Signal"

13. August 2009, 18:03

Dass Antimafiaparagraf gegen Tierschützer verwendet werde, stelle für viele NGOs eine "Schieflage" dar

Wien - Die Anklageerhebung gegen zehn Tierschützer wegen des Antimafiaparagrafen 278a StGB sei "ein schlechtes Signal für die politische Kultur in Österreich" , sagt Philipp Strom, Sprecher der Umweltorganisation Greenpeace. Dass die Regelung, die "eigentlich gegen Menschenhändler, internationale Fälscherringe und Ähnliches eingeführt wurde" , jetzt gegen Tierschützer verwendet werde, stelle für viele NGOs eine "Schieflage" dar.

Greenpeace werde dennoch weiter auch Aktionen "gegen illegale Abfälle oder Abwässer" durchführen, die laut Paragraf 278a in Verbindung mit anderen Tatmerkmalen strafbar sein können - etwa, wenn dadurch "erhebliche Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft" ausgeübt wird. (bri, DER STANDARD - Printausgabe, 14./15./16. August 2009)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 48
1 2
David Seppi
 
00
28.2.2010, 23:00
Kündigt Greenpeace damit strafbare Handlungen an?

Man sollte denen einmal den Verfassungsschutz vorbeischicken.

Andronikos
00
5.10.2009, 12:10

hm

Andronikos
00
5.10.2009, 20:56

aha

kikonabetoko
31
28.8.2009, 00:46
So ein dubioser Paragraph ...

Frage: Wie kann man für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt werden, wenn die kriminelle Natur der Organisation nicht bewiesen wurde???

Kann die Justiz einfach annehmen, dass eine Organisation auf die "Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen [...] ausgerichtet" ist, ohne dass eine einzige solcher strafbaren Handlungen nachgewiesen wurde?

... und dann die Mitglieder dieser Organisation, weil sie ja keine Straftat begangen haben, halt einfach wegen ihrer Mitgliedschaft selbst anklagen.

Mit dieser Logik könnte man sogar den Verein der Modelleisenbahnfreunde und all seine Modelleisenbahnfreundemitglieder aus dem Verkehr ziehen!

Papiertiger
06
sie haben den § anscheinend nicht verstanden

es muss der nachweis gelingen, dass eine organisation besteht die kriminell ist, sprich die verübung von schweren (nicht bloß wenigen und bagatellen) straftaten plant und vorbereitet. die bloße behauptung durch die staatsanwaltschaft reicht da nicht aus. gelingt dieser nachweis mit all seinen qualifikationen (organisationsstruktur, drohung gegen andere personen, einflussausübungsmotiv auf wirt, politik, etc....) muss auch die mitgliedschaft des einzelnen, seine tätigkeit für die org, sein vorsatz und sein wissen über die tätigkeit der org nachgewiesen werden.

sie sehen der paragraph ist schon durchdacht und nicht so seicht wie von vgt dargestellt.

David Seppi
 
10
28.2.2010, 23:01

Interessant, daß Ihr richtiger Kommentar so viele grüne Stricherl kassiert hat.
Von anderen Threads bin ich da eher militante "Tierschützer" gewohnt, die jede Kritik rot markieren.

salzstreuerIn
60
16.8.2009, 11:06
ich bin überrascht das doch einige recht

kritische postings die zensur überwunden haben.

wenns durchgerutscht sind: pech liebe redaktion
wenns nicht durchgerutscht sind, sondern eingestellt wurden: ich bin positiv überrascht liebe redaktion

RoJa
 
44
15.8.2009, 09:14
Mir ist schleierhaft, - wie die Werte Standard Redaktion sowie ein Teil ihrer Leserschaft beim § 278a von einen Mafiaparagraphen ausgehen kann. Ich sehe den bunten Treiben jetzt schon seit geraumer Zeit zu. Nun ist es an der Zeit, - die Werte

Leserschaft dahingehend aufzuklären.

[Wortlaut § 278a // Kriminelle Organisation]

§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§278 Abs. 3),
1.die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2.die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder >erheblichen Einfluß< auf >>Politik oder Wirtschaft<< >anstrebt< und
3.die andere zu korrumpieren oder >einzuschüchtern< oder sich auf besondere Weise >gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen< sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. §278 Abs.4 gilt entsprechend.

Man betrachte hier die Ziffern 2. & 3. des genannten Paragraphen ganz genau…..
Man könnte also meinen, dass der Standard politisch agitiert, - oder nicht?

P.S.: “Unternehmensähnliche” Verbindung, war der Verein spätestens nach der Überprüfung von Eiern mit Bodenhaltung eines namhaften deutschen Konzerns. Warum? Es wurde dafür eine Honorarnote erstellt!

Wesentliches (Un)Wesen
01
26.8.2009, 14:57

Sie haben wohl die heuchlerische Diskussion im Parlament (ähnlich z.B. der Handyortungsdiskussion) nicht mitbekommen, was?

Reihenweise haben sie "beruhigt", unsere PolitikerInnen: wird ja "eh nur gegen Mafia pipapo etc. eingesetzt" - allein dass Gesetze auf diese Art im Parlament (!) diskutiert werden, zeigt entweder die Niveaulosigkeit oder die Dreistigkeit unserer PolitikerInnen - weiß doch jede_r Abgeordnete, dass im Endeffekt dann der Gesetzestext und dessen Auslegung zählt. Ganz egal, was in Zusammenhang mit der Beschlussfassung im Parlament geheuchelt wurde.

Der Paragraph gehört ordentlich und umfassend "repariert". Zumindest das haben Sie mit ihrem Beitrag deutlich gemacht.

Scary Movie
02
14.8.2009, 16:27
blosse Flugblattverteiler wegen Hausfriedensbruch zu Gefängnisstrafen verurteilt

Die Hintergründe zum Prozess gegen zwei japanische Greenpeace-Aktivisten
http://www.greenpeace.at/6668.98.html

Antiwalfang-Aktivisten in Japan verhaftet
http://www.youtube.com/watch?v=2QrIGN7jlPk
http://www.youtube.com/watch?v=2Dhn7Lmjepk

„Es ist offensichtlich, dass dieses Verfahren politisch motiviert ist, und dass damit der Widerstand gegen den Walfang gebrochen werden soll."

"Und der für den Fall ernannte Oberrichter ist berüchtigt dafür, dass er schon blosse Flugblattverteiler wegen Hausfriedensbruch zu Gefängnisstrafen verknurrt hat.“
http://www.greenpeace.ch/index.php?id=860 (Mit Video)

cwebb1977
32
14.8.2009, 13:58
Ein schlechtes Signal ist...

wenn im Ausland diese Tätigkeiten als Terror angesehen werden aber bei uns nicht erwähnt bis verniedlicht werden:
http://www.cnbc.com/id/158402... 1211515050

Gilgamesh
76
14.8.2009, 12:48

Ein schlechtes Signal ist es wenn Greenpeace Verbrecher verteidigt....

Citizen
30
20.8.2009, 11:40
... Sie haben den Tatbestand der Vorverurteilung erfüllt.

Oder sind Sie einfach cerebral minderbemittelt?

Tierschützer
23
15.8.2009, 01:24
nix begriffen ...

Papiertiger
35
18.8.2009, 15:56
in der tat hat greenpeace bis heute den § 278a stgb nicht begriffen...

David Seppi
 
00
28.2.2010, 23:04

Doch, die wissen genau, was sie tun.
Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen § 282 StGB erwägen:
http://ris.bka.gv.at/Dokument.... OR12029831

B.E.Ellis
 
17
14.8.2009, 00:01

wenn solche Organisationen (natürlich nachweislich) derartiges Anrichten wie jene die derzeit Novartis Mitarbeiter und Vorstände bedrohen und Brandstiften, dann IST das Terrorismus und genau als solches zu Verfolgen!

Caffé Atene
33
16.8.2009, 11:19
Ja zweifellos, W E N N !

Der Staatsanwalt hat allerdings ein solches, rechtlich geradliniges, Vorhaben aus kläglichem Mangel an Anhaltspunkten aufgegeben und setzt stattdessen auf eine nebulose Anklage wegen Angehörigkeit einer "kriminellen Verinigung".

Was ich mitbekommen habe, ist sogar NR Jarolim, der das Gesetz aktiv mitverfasst hat, über diese Anwendung eines Gesetzes empört, das auf EU-Initiative gemacht wurde, eindeutig um "mafiaartige und der Gesellschaft offensichtlich bedrohliche Strukturen" im z.B. Drogen- und Menschenhandel und im Terrorismus (in universell verstandenem Sinn, nicht nur in Raiffeisen-Augen!) effizienter bekämpfen zu können.

David Seppi
 
00
28.2.2010, 23:06

Tja, das hätte sich der Jarolim überlegen sollen, bevor er das Gesetz verfaßt hat.

Die Legislative soll sich nicht beschweren, wenn sie bei ihrer Arbeit pfuscht und Exekutive und Jurisdiktion ihre verpfuschten Gesetze dann genau so umsetzt, wie sie geschaffen sind.

Zenon
01

Wenn der Staatsanwalt, wie sie sagen, eine Anklage wegen Angehörigkeit einer kriminellen Vereinigung erhebt, wird er auch nachweisen müssen, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Was ist daran nebulos?

Gasko
11
11.9.2009, 14:11
Nachlesen!

Das wurde in den einschlägigen Foren oft genug erklärt. Und Sie wollen es noch einmal erklärt bekommen? Oder geht es nur um Ihre €1.75 oder so pro Posting?

David Seppi
 
00
28.2.2010, 23:06

Affirmanti incumbit probatio.

Gasko
00
Sie fühlen sich angesprochen?

Es kann natürlich nur ein recht gut untermauerter Indizienprozess werden...

Sie graben in uralten Foren herum?

Zenon
00
12.9.2009, 09:53

Wo kann ich mir die abholen?

Bethesda
00
12.9.2009, 18:47

MIR würden Raiffeisen und/oder Kleiderbauer spontan einfallen.

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