OGH-Urteil

Provider muss Namen von Filesharern nicht herausgeben

13. August 2009, 15:16
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    Ein Sieg für Piraten - "Keine Auskunftspflicht des Providers über die Daten jener Nutzer, die kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben."

Klage einer Verwertungs­gesellschaft wurde abgewiesen

Internet-Provider müssen in Österreich die Personendaten von Kunden, die über Filesharing-Systeme urheberrechtlich geschützte Musiktitel herunterladen, nicht herausgeben. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis von Mitte Juli festgestellt. Der OGH hat die Klage einer Verwertungsgesellschaft, die die Herausgabe von Filesharer-Namen verlangt hatte, gegen einen Provider abgewiesen. Es gebe "keine Auskunftspflicht des Providers über die Daten (Namen und Anschrift) jener Nutzer, die kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben."

Schuldig

Der beklagte Provider war laut OGH von den Vorinstanzen schuldig erkannt worden, Namen und Anschrift jener Anschlussinhaber bekannt zu geben, denen er zum Zeitpunkt des Downloads eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet hatte. Dabei beriefen sich die Ersturteile auf den Auskunftsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist andererseits ein Verbot der Verkehrsdatenspeicherung und die Verpflichtung zur unverzüglichen Datenlöschung festgeschrieben, so die Aussendung.

OGH widersprach letztlich der Rechtsansicht der Vorinstanzen

Der OGH widersprach letztlich der Rechtsansicht der Vorinstanzen: Er berief sich dabei auf die ausdrückliche Löschungsverpflichtung der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Art. 6). Diese könnte zwar prinzipiell in Österreich durch eine nationale Bestimmung eingeschränkt werden, dies sei jedoch nicht der Fall. "Die im Klagswege begehrte Auskunft könnte daher nur auf Grund einer nach der derzeitigen Rechtslage rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden, wozu der Beklagte nicht verpflichtet werden könne", hieß es.

Klarheit

In einer ersten Reaktion begrüßte Andreas Koman, Präsident des heimischen Providerverbands ISPA, das Urteil gegenüber dem WebStandard. "Es schafft Klarheit. Provider müssen nun Kundendaten nur auf richterliche Anordnung herausgeben".

Er bestätigte auch, dass es sich bei dem Verfahren um eine Klage der LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H. gegen Tele2 handelte. Das Urteil liegt derzeit noch nicht schriftlich vor.  (APA/sum)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 211
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RoseRed25
00
26.8.2009, 12:25
warum...

...ist es so schwierig die entsprechende GZ dazuzuschreiben? Zum Glück hat mir diesmal ein Vorposter die mühsame Sucharbeit abgenommen... Besten Dank!!

so go
00
23.8.2009, 09:24
müssen nicht oder DÜRFEN nicht ???

rpk
00
18.8.2009, 10:31

Wenns interessiert, hier das Urteil im Wortlaut: http://tinyurl.com/lg3cd2

honni soit
01
17.8.2009, 13:44
Längst überfällig, aber doch unerwartet,

dass ein Höchstgericht endlich für den Schutz der Privatsphäre eintritt, wie sie Telekommunikationsgeheimnis und Briefgeheimnis schon vor der Einführung der Demokratie (!) sicherstellen sollten.

Dass unsere Generation nicht energischer für die Wahrung dieser grundlegenden Freiheiten eintritt wird uns in Zukunft bestimmt vorgeworfen werden.

so go
00
23.8.2009, 09:31
sie werden getäuscht!

der provider durfte die daten nicht speichern und hat sie dennoch gehabt und weitergegeben! ab 2010 müssen provider derartige daten sowieso eine gewissen zeitraum speichern...

die frage ist also nicht, werden meine daten geschützt, sondern darf ein provider weiterhin -auf freiwilliger basis- derartige auskünfte geben?

wenn nicht, wieso geschieht es dann tagtäglich??

Grizzly Addams
 
00
17.8.2009, 13:34
MÜSSEN NICHT....

.... oder dürfen nicht? So gesehen liegt es am Provider, ob er die Daten bereitstellt oder nicht - oder sehe ich das falsch? Die TA hat sich seinerzeit ja ein goldenes Näschen damit verdient und ca. 100 Euro pro Adresse kassiert, welche dem Anschlußinhaber (!) angelastet wurden.

derXandl
00
16.8.2009, 11:00
...nur auf richterliche Anforderung

wenn die angegebene Begründung stimmt, ist der Provider zur Datenlöschung verpflichtet und kann demnach auch einer richterlichen Anforderung nach der Löschfrist nicht nachkommen.

Dein schönster Traum
019
15.8.2009, 18:18
Die Frage ist...

...wie lange wollen wir uns als Gesellschaft noch einen "Industriezweig" leisten, der:

* Prinzipiell unendlich verfügbare Güter künstlich verknappt

* (Nicht nur) unsere Kinder vor den Kadi zerrt

* Kulturgüter abwertend als Industriegüter sieht

* Durch ein de facto - Monopol auf breit verfügbare Kulturerzeugnisse und Einflußnahme auf das, was im Radio gespielt wird, für kulturelle Verflachung sorgt

* Sich das Geschäftsmodell (siehe oben) durch (offensichtlich gekaufte) Gesetze absichern läßt

DAS ist es doch, worum es geht.

Wer braucht denn bitte im Zeitalter von Internet und Homestudios noch eine... Musikindustrie?

Matz8472
22
17.8.2009, 08:08

wohl solange, bis wir uns als Gesellschaft Künstler leisten und auch dazu bekennen, dass Kulturgüter einen Wert haben.

Dein schönster Traum
00
17.8.2009, 08:53
Ja, da ist was dran...

...keine Frage.

Aber die Musikindustrie hat nicht nur technologisch (durch die Verfügbarkeit von Internet und Homestudiotechnologie), sondern auch ökonomisch (Verkauf von CDs statt Downloads um zu hohe Preise, zu umständliche Beschaffung von Musik), kulturell (wie bereits erwähnt: absichtliche Verflachung der Mainstream - Kultur durch z.B. Einflußnahme auf Radiosender, etc...) und moralisch (Bonzen sichern sich ihre Privatjets durchs Verklagen von Kindern) abgewirtschaftet.

Die erholen sich nicht mehr, das sind eigentlich die Rückzugsgefechte, die die führen.

Aber keine Sorge, ich bin sogar überzeugt, daß ohne die Musikindustrie die Qualität der Musik stark steigen wird. Kein "uffz uffz uffz" mehr, dafür wieder mehr Rock, Metal, Klassik.

hellsbells
00
14.8.2009, 19:10
Anscheinend bin ich zum richtigen Provider gewechselt

ravenna
00
16.8.2009, 11:26
Die Telekom....

...rückt die Daten auch nicht heraus.

Der lustige aus dem zweiten Stock
 
00
24.8.2009, 11:17

Bist Dir da sicher !

ravenna
00
24.8.2009, 18:43
Eigentlich schon

Ich habe von der TA schon 2x die Info erhalten, dass Sie einen Antrag auf Herausgabe meiner Daten erhalten haben und dem nicht nachgekommen sind.

hellsbells
00
16.8.2009, 19:46
Auch lobenswert

doSomething()
00
15.8.2009, 21:52

Sie wissen aber schon, dass das nichts mit dem Provider, sondern mit der Rechtslage in Österreich zu tun hat?

hellsbells
00
16.8.2009, 10:48

Sie wissen aber schon, dass ich die Einstellung des Providers grundsätzlich begrüße ?

alt-heli .
00
14.8.2009, 16:30
Wow - das ist eine gute Nachricht!

Endlich mal was das den Privatbereich schützt.

Hut ab von dem OGH!

Da werden manche Musikindustriekonzerne und Winkeladvokaten vor Zorn schäumen!

KKdJ
00
14.8.2009, 13:34
Ich empfehle, wie immer, ...

... www.btguard.com

4,75 im Monat kann man verschmerzen, und damit ist die eigene IP-Adresse aus dem Spiel. Wodurch realistischerweise selbst bei sich verschärfender Rechtslage kaum jemand imstande sein wird, den Downloader zu identifizieren.

Außer BTGuard würde dazu gezwungen. Und die schreiben natürlich keine Logfiles, oder heben sie jedenfalls nicht auf...

andreas lamers
 
00
16.8.2009, 04:34
Falsch

WENN die vorratsdatenspeicherung durchgeht sind auch sie gezwungen die daten freizugeben, aber im augenblick nur auf richterlichen beschluss. WAS die Verwertungsgesellschaft WILL ist das ein brief ihres anwaltes genuegt um die daten zu bekommen. DAMIT wuerde die verwertugsgesellschaft den selben stellenwert bekommen wie ein richterlicher beschluss. von der technik her (mein gebiet) jeder server braucht die orignal und die masked ipadresse (translation tabel) und natuehrlich eine tabelle die ipadresse mit der mac adresse verbinded (ARP tabelle) der server handelt das, aber je nach einstellung loescht der server das, noch wird man international nicht gezwungen das der polzei zu geben nur den geheimdiensten.

stasi4u stasi4u
00
18.8.2009, 07:37
wieso sollte

ich gezwungen sein den "geheimdinsten" meine routingprotokolle zu geben? was nicht mehr vorhanden ist kann auch nicht mehr rausgegeben werden egal ob wer das recht hätte es zu bekommen.

andreas lamers
 
00
18.8.2009, 20:38
Gesetzesauszug telekomunikatiosngesetz

Auskunftspflicht nach § 90 Abs. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Für den Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens ist die Auskunftspflicht einerseits weiter gefasst. § 90 Abs. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) lautet:

§ 90. (6) Betreiber von Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, Verwaltungsbehörden auf deren schriftliches und begründetes Verlangen Auskunft über Stammdaten im Sinne von § 92 Abs. 3 Z 3 lit. a bis e von Teilnehmern zu geben, die in Verdacht stehen, durch eine über ein öffentliches Telekommunikationsnetz gesetzte Handlung eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben.

ActLocally
00
19.8.2009, 15:02
Gesetzesauszug

ich nehme mal an, dass dies nicht alles ist, denn Routingprotokolle, connection-logs... sind KEINE Stammdaten.
Desweiteren frage ich mich, ob "Saugen" von copyright-geschützen Werken eine Verwaltungsübertretung ist.

andreas lamers
 
00
20.8.2009, 23:06
protokolle

es sind keine stammdaten aber etwas womit man die daten dann mit den connetiondaten abgleichen kann. was das laden von daten nun ist das ist ja etwas worueber man streitet. weil bits und bytes sind kein besitz. (was gerade bei spieleaccounts deutlich wird) weil gleiches recht fuer alle sein muss. es verstoesst gegen das copyright ist auch nicht einheitlich, denn was gilt wann und wo? es gibt kein internationales recht dafuer nur das privatrecht der firmen die es auf biegen und brechen durchsetzen willen. es heist nicht das man alles umsonst bekommen sollm aber es kann auch nicht sein das die auf alles eine profilaktische abgabe einhebt nur weil es technisch moeglich ist damit eine copyright produkt zu benutzen.

daniel101
11
16.8.2009, 12:01
An "andreas lamers":

Sie sollten dringend die Rechtschreibprüfung Ihres Browsers aktivieren und auch die Grammatik Ihres Textes kontrollieren.
Weiters wäre es gut, wenn Sie die Tasten Ihrer Tastatur überprüfen würden (Groß-/Klein-Schreibung, Beistrich, Umlaute).

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