Frankfurt am Main - Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat einen ehemaligen Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 5. Strafsenat befand den 41 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Aslan Y. der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in zwei Fällen und versuchter schwerer Brandstiftung in vier Fällen für schuldig.

Der 41-Jährige war laut dem Urteil in der Zeit von November 1993 bis Februar 1994 Regionsverantwortlicher in Süddeutschland. In dieser Funktion sei er als mittelbarer Täter an Brandanschlägen beteiligt gewesen, die Aktivisten der PKK am 4. November 1993 auf einen türkischen Sportverein, ein Reisebüro, das Büro einer Fluggesellschaft, eine Bank sowie zwei Gaststätten im Rhein-Main-Gebiet verübten.

Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht nach eigener Aussage, dass der Angeklagte die Vorwürfe in vollem Umfang gestanden hatte, sowie die Tatsache, dass die Taten mehr als 15 Jahre zurückliegen. In dieser Zeit sei Aslan Y. straffrei geblieben und habe sich in Dänemark eine bürgerliche Existenz aufgebaut.

Die PKK kämpft seit Anfang der 80er Jahre für Unabhängigkeit oder größere Autonomie der Kurdengebiete von der Türkei. In Deutschland sammelt sie laut Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) auch nach wie vor Geld für den bewaffneten Kampf in den Kurdengebieten. Das Geld soll zum Teil aus Schutzgelderpressungen und Drogenhandel stammen. Unter den mehr als 500.000 Kurden in Deutschland soll die PKK rund 11.500 Anhänger haben. (APA/AP)