Ortstafeln

Justizministerin verteidigt Einstellung des Verfahrens

13. August 2009, 16:29

Korinek sieht "Widerspruch sondergleichen" - Volksanwaltschaft prüft Einstellung des Dörfler-Verfahrens

Wien - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hat am Donnerstag die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) in der Ortstafel-Frage verteidigt. Die vom "Falter" veröffentlichten Zitate aus dem Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft seien für das Ministerium dabei "ohne Belang" gewesen, hieß es in einer Aussendung. Die Zitate wurden darin als "fragmentarisch" und "aus dem Zusammenhang gerissen" bezeichnet. Bandion-Ortner reagierte damit auch auf die Kritik, die von Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek und Volksanwältin Gertrude Brinek laut geworden war.

Das Justizministerium erläuterte, dass es nach Einholung eines ergänzenden Berichtes von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt das übereinstimmende Vorhaben der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Graz am 10. Juli dieses Jahres genehmigt habe. Dem Strafverfahren liegen verschiedene Anzeigen zugrunde, sie betreffen das Versetzen von bestehenden Ortstafeln, das Aufstellen einsprachiger Schilder, Ortstafeln mit Zusatztafeln und das Hineinschrauben von Minitafeln in die Ortstafeln.

"Keine hinreichenden Verdachtsmomente"

Die "umfangreichen und sorgfältigen Erhebungen" hätten ergeben, dass in etlichen Fällen "keine hinreichenden Verdachtsmomente für bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes gefunden werden konnten". In einigen Fällen, nämlich betreffend die Ortschaften Bleiburg und Schwabegg, sei der Verdacht des Befugnismissbrauchs zunächst erhärtet worden, weil die vom Verfassungsgerichtshof formulierten Handlungsanleitungen nicht eingehalten wurden. Voraussetzung für eine Anklage sei aber die Annahme, dass eine Verurteilung nahe liege.

Trotz mehrfacher Ergänzungen der Ermittlungen hätten letztlich "keine ausreichenden Hinweise auf den Vorsatz der Beschuldigten, Angehörige der slowenischen Volksgruppe bzw. die Volksgruppe als solche an konkreten Rechten in diesem Zusammenhang zu schädigen, gefunden werden" können, erläuterte das Justizministerium.

Korinek: "Unfassbar"

Ex-VfGH-Präsident Korinek hatte die publik gewordenen Argumente im Fall Gerhard Dörfler als "unfassbar" bezeichnet: "Das ist ein Widerspruch sondergleichen, wenn man sagt, er kann Rechts- und Unrechtsgehalt seines Handelns nicht beurteilen, und gleichzeitig macht man ihn zum Landeshauptmann", sagte Korinek am Donnerstag.

Ob der Vorwurf, die Justiz würde prominenten und politischen Fällen eine Sonderbehandlung angedeihen lassen, zutrifft, "kann ich nicht beurteilen", hält Korinek fest. "Wenn es wahr ist, ist es unglaublich und einfach indiskutabel."

Die Einstellung des Dörfler-Verfahrens hat mittlerweile auch die Volksanwaltschaft auf den Plan gerufen. Sie überprüft nun die Causa. "Die bislang zitierten Begründungen werfen in der Tat viele Fragen auf, die zu klären sind", hatte Volksanwältin Gertrude Brinek in einer Aussendung am Donnerstag gemeint.

Volksanwältin Brinek lässt prüfen

Die zu der Einstellung überlieferten Begründungen der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums veranlassten die zuständige Volksanwältin Brinek, ein Prüfungsverfahren einzuleiten. "Mir geht es nicht nur um die Frage, dass Erkenntnisse eines Höchstgerichtes umzusetzen sind, sondern auch um eine Versachlichung der durch Medienberichte ausgelösten Diskussion um die Begründung der Einstellung der Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauches." Die Volksanwältin hofft nun, dass das Justizministerium die angeforderten Akten rasch übermittelt.

Auf Antrag der Volksanwaltschaft habe der Verfassungsgerichtshof 2005 die Verordnung über die Ortsbezeichnung Bleiburg aufgehoben. Sie habe sich wegen der Unterlassung der verpflichtenden Umsetzung des Erkenntnisses veranlasst gesehen, bei der Staatsanwaltschaft Erhebungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch anzuregen, erinnerte Brinek. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 39
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robert rittersmann
00
13.8.2009, 18:41

Die Justizministerin ist noch nicht lange im Amt und würde mindestens eine interne Untersuchung starten, wenn sie auch nur den Anschein wahren wollte, dass da alles in Ordnung ist.
Sie macht das Gegenteil, stellt alle als zu dumm dar, um zu verstehen, was wirklich läuft und:
ist rücktrittsreif!

no ja
00
13.8.2009, 18:39
kein vorsatz, aber sie wussten genau, was sie taten

"keine ausreichenden Hinweise auf den Vorsatz der Beschuldigten, Angehörige der slowenischen Volksgruppe bzw. die Volksgruppe als solche an konkreten Rechten in diesem Zusammenhang zu schädigen, gefunden werden".sagt die Frau Bundesministerin
Die zweisprachigen Ortstafeln sind geltendes österreichisches Recht, das scheint sie nicht zu verstehen. Im übrigen bestätigt diese Aussage, dass Politiker doch anders behandelt werden.

http://www.hannsotte.blogspot.com
 
01
13.8.2009, 18:38
Also gut:

Trotz mehrfacher Ergänzungen der Ermittlungen hätten letztlich "keine ausreichenden Hinweise auf den Vorsatz der Beschuldigten, Angehörige der slowenischen Volksgruppe bzw. die Volksgruppe als solche an konkreten Rechten in diesem Zusammenhang zu schädigen, gefunden werden" können, erläuterte das Justizministerium.


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Und wenn das Justizministerium jetzt noch weiter ermittelt, dann wird sich wohl noch herausstellen, dass das genaue Gegenteil der Fall war:


Haider und Dörfler als die Wohltäter, die die slowenische Volksgruppe vor diesen unseligen zweisprachigen Ortstafeln bewahrt haben.............

Cuchullain
00
13.8.2009, 18:35
Zur Erinnerung: Heinrich Heine, "Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen" (2/2)

Wo ihrer drei beisammen stehn,
Da soll man auseinander gehn.
Des Nachts soll niemand auf den Gassen
Sich ohne Leuchte sehen lassen.

Es liefre seine Waffen aus
Ein jeder in dem Gildenhaus;
Auch Munition von jeder Sorte
Wird deponiert am selben Orte.

Wer auf der Straße räsoniert,
Wird unverzüglich füsiliert;
Das Räsonieren durch Gebärden
Soll gleichfalls hart bestrafet werden.

Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
EUCH ziemt es, STETS DAS MAUL ZU HALTEN!

Cuchullain
00
13.8.2009, 18:33
Zur Erinnerung: Heinrich Heine, "Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen"

Wir Bürgermeister und Senat,
Wir haben folgendes Mandat
Stadtväterlichst an alle Klassen
Der treuen Bürgerschaft erlassen.

Ausländer, Fremde, sind es meist,
Die unter uns gesät den Geist
Der Rebellion. Dergleichen Sünder,
Gottlob! sind selten Landeskinder.

Auch Gottesleugner sind es meist;
Wer sich von seinem Gotte reißt,
Wird endlich auch abtrünnig werden
Von seinen irdischen Behörden.

Der Obrigkeit gehorchen, ist
Die erste Pflicht für Jud und Christ.
Es schließe jeder seine Bude
Sobald es dunkelt, Christ und Jude.

(1/3)

Zivilgeselle
01
13.8.2009, 17:43
Unglaubliche und indiskutable Politikerbehandlung

Die "Sonderbehandlung" von Politkern ist als Faktum in § 8 und 29 des StA Gesetzes genau beschrieben.
Da liest der Ungläubige von "mündlichen Erörterungen" und "übereinstimmenden Auffassungen" zwischen Ober- und Unterbehörde.

Also: Die politisch "eingestellte" Oberbehörde muss sich mit den untergebenen Staatsanwälten nur "einig" werden, dann bedarf es keiner schriftlichen Weisung.
Genau so geht´s bei der so oft zitierten "unabhängigen" (!!!) Strafustiz zu: Geheime, unbegründete und korrupte Persilscheine am Laufband .... politisch "eingestellt" eben !!!

Zivilgeselle
02
13.8.2009, 17:10
Minderheiten

In ganz Europa gibt es Minderheitenrechte und in Kärnten werden sie trotz VfGH Erkenntnissen mit Füßen getreten. Jeder kennt diesen Zirkus ........

Das JMin. dazu: "Keine konkreten Rechte geschädigt......" Geht es den Beamten noch gut ..... oder sind die vom Dörfler indoktriniert .... und daher auch geistig mit "Verräter"suche vollbeschäftigt.

Der Obelix würde sagen, "Die spinnen, die Römer" Mit jeder Meldung machen die sich noch lächerlicher .... !! Dabei lachen laut ORF bereits "die Hühner".

diephysikerin
00
13.8.2009, 16:09
wird ein LH eigentlich auf die verfassung vereidigt?

wenn nicht, dann haben wir ein großes problem in diesem land... :-)

kleinerKlugscheisser
00
13.8.2009, 16:51

also muss man sich nur verfassungskonform verhalten, wenn man darauf vereidigt worden ist?

Werd ich bei meinem nächsten Strafzettel im Bezug auf die StVO versuchen :P

diephysikerin
00
13.8.2009, 16:58

nein, natürlich gilt die verfassung für alle. es würde nur eventuell die sache beschleunigen. wenn er auf die verfassung vereidigt ist und sich nicht daran hält, dann hat er seinen amtseid verletzt und kann deswegen belangt werden...

NONE
00
13.8.2009, 16:01

Ich habe eine Erklärung - gewisse Personen wollen Österreich zu einer Bananenrepublik transformieren.

Ein Landeshauptmann der freigesprochen wird weil er von den Gesetzen keine Ahnung hat ist ungeheuerlich.

Karl Krammer
40
13.8.2009, 15:35
Unwissenheit schützt vor Strafe, wenn...

es so wie im §302 StGB formuliert ist: "Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis... als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht ..." hier ist also das Wissen explizit Voraussetzung für die Strafbarkeit. Das ist bei kaum einer anderen Strafbestimmung so, aber beim Amtsmißbrauch eben schon, eben weil die Gesetze teilweise so kompliziert sind. Unwissenheit schützt also tatsächlich vor Strafe, aber eben nur beim Delikt "Mißbrauch der Amtsgewalt". Sollte der Herr Verfassungsjurist kennen.

choceur
01
13.8.2009, 16:57

nach bertel/schwaighofer, besondere teil strafrecht II,6. auflage 2005, genügt es für den wissentlichen befugnismissbrauch, dass der beamte weiß er verstoße gegen irgendwelche vorschriften. für den schädigungsvorsatz reicht es, wenn er es lediglich ernsthaft für möglich hält und sich damit abfindet, einen dem materiellen recht widersprechenden hoheitsakt vorzunehmen oder zu veranlassen.

Clara Phlik
01
13.8.2009, 16:42
ad Karl Krammer

Die Frage ist doch, worauf sich das Wissen in § 302 StGB bezieht, was also der Täter wissen muß und was Wissenentlichkeit gem § 5 Abs 3 StGB bedeutet:

Im Ergebnis handelte der LH Dörfer wissentlich, wenn er sicher wußte, dass seine Anordung zur Ortstafelverrückung rechtswidrig war. Und als Verkehrslandesrat wird er dies wohl gewußt haben.
Sonst hört sich ja jede Strafgerichtsbarkeit auf.

diephysikerin
00
13.8.2009, 16:11
es fällt vielleicht nicht unter amtsmissbrauch...

weil kein vorsatz einer schädigung da sein mag.

dennoch steht in der verfassung, dass urteile des vfgh bindend für alle verwaltungsbehörden sind. und ein LH der sich nicht an die verfassung hält, muss wohl des amtes enthoben werden. wenn die regierung sich das traut.

jacques05
00
13.8.2009, 16:39
womit wir wieder bei uhbp sind...

der vfgh müßte beim bp den vollzug der urteile des vfgh
nachsuchen, dieser veranlaßt gegebenenfalls die vorführung vor dem vfgh an.
dort wird über ihn geurteilt, als normales strafgericht.
so viel ich weiß, hat jedoch der vfgh niemals beim bp
nachgesucht.
warum nicht?
im übrigen, dieser fall mag schwer sein.
viel schwerer und unsagbarer ist der fall des durch polizeifolter zu tode gekommenen schwarzafrikaners.
und die gerichtlichen konsequenzen.
wo war hier der vfgh und uhbp?
allesamt machen ihren job nicht, öffnen der bananen-
republik tür und tor.
und halten den bürger vor einen volltrottel.
wies scheint, zu recht.
ansonsten säßen diese damen und herren längst hinter schloss und riegel.

choceur
00
13.8.2009, 17:25

Artikel 146 B-VG Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundespräsidenten ob. Sie ist nach dessen Weisungen durch die..hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen. Der Antrag auf Exekution..ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundespräsidenten zu stellen.
Artikel 142. (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten..Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird (2) Die Anklage kann erhoben werden: gegen die Mitglieder einer Landesregierung ...wegen Gesetzesverletzung
durch Beschluss des zuständigen Landtages

EU-phorie statt EU-phobie
05
13.8.2009, 14:55
von kindesbeinen an wird dir eingebläut: unwissenheit schützt vor strafe nicht.

mir ist kein fall bekannt, wo ein gewöhnlicher straftäter deswegen frei gesprochen worden wäre, weil er kein jurist sei und das strafgesetz nicht kenne.

der nichtjuristische normalbürger lernt weder zuhause noch in der schule auch nur die grundbegriffe des strafgesetzes. alles was er mitkriegt sind die zehn gebote. das wars.

es ist einfach skandalös, mit welchem zynismus, mit welcher heuchelei und doppelzüngigkeit hier argumentiert wird. diese doppelmoral ist eine sauerei.

man wird nur noch verarscht. und lassen uns das noch gefallen.

unfassbar. bin gespannt, wann dieser sauhaufen zusammenbricht.

diephysikerin
00
13.8.2009, 16:14
unwissenheit nicht. aber rechtsirrtum.

wenn jemand aus ihm nicht vorzuwerfenden gründen der meinung ist, dass ein gesetz auf eine bestimmte art auszulegen ist, dann bleibt er straffrei. $9 stgb.

Kuldip K.
 
06
13.8.2009, 13:38
Dass in Koroska Verkehrstafeln generell als Provokation aufgefasst werden....

...hat mit dem alk-immanenten Analphabetismus seiner dauerbesoffenen Potentaten zu tun.

Szergej Konstantinovics
04
13.8.2009, 13:27
Außerdem ...

...

1. gibt´s doch sicher auch in Koroska einen Verfassungsdienst, den man konsultieren kann, wenn man sich auf so dünnes Eis begibt und keinen Tau hat;

2. war doch der Herr LH selig, selbst auch tatkräftig beim Verstzen beteiligt, Jurist, den hätte der damalige Handlanger doch fragen können ... wieso wurde eigentlich der LH selig nicht staatsanwältlich untersucht ? Ah, verstehe, konnte ja auch nix wissen, hatte sicher ein anderes Spezialgebiet ...

jacques05
00
13.8.2009, 16:41
...verfassungsrecht...

Gilgamesch
05
13.8.2009, 13:25

dieser neuerliche skandal ist ein weiteres steinchen iim mosaik der staatsverlotterung, die seit schüssel/haider in österreich über alle ufer schwappt!
es wurde auch vorher gepackelt, verschoben und mit zweierlei maß gemessen. aber wenigstens die großen sachen sind aufgedeckt worden und es gab konequenzen.
heute machen sie es vor aller augen, und nichts geschieht. dadurch hat das auch eine viel größere dimension angenommen. wenn nicht bald wirklich rigoros durchgegriffen wird (aber von wem) sehe ich kein land ...

Winter20
00
13.8.2009, 15:10
Staatsverlotterung

Die Verantwortung bei Schüssel/Haider zu suchen, ist ein zu einfacher Ansatz. Gerade die Justiz war nach dem 2. Weltkrieg von der personellen Kontinuität der Eliten geprägt: die ÖVP reaktivierte ihr Personal aus dem Ständestaat, die SPÖ ermöglichte vielen ehemaligen Nazis die Rückkehr in den Beruf. Die weitgehende Bindung des Justizapparats an SPÖVP und der damit verbundene Missbrauch (Lucona, Noricum etc.) haben bekanntlich dazu geführt, dass viele Jahre hindurch, die zuständigen Minister "parteifrei" waren. Seit 1945 bis heute ist vorauseilender Gehorsam ein wesentliches Persönlichkeitsmerkmal für eine erfolgreiche Karriere im Justizwesen.

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