Wien - Sollte SkyEurope die Forderungen des Flughafens Wien bis Freitag nicht zahlen können und Flüge deshalb gestrichen werden, sei die Airline dazu verpflichtet, Alternativen anzubieten, erklärt Clemens Pistauer vom Konsumentenschutzministerium. Geschehe dies nicht, haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung, so der Experte. Geregelt sei dies in der Fluggastrechteverordnung. Im Fall einer Insolvenz müssten die Betroffenen die Forderungen im entsprechenden Verfahren anmelden.

Nach europäischem Recht haben Flugpassagiere je nach Entfernung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, zusätzlich zur Refundierung des Tickets, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen wird. Bei unvorhergesehenen Wartezeiten von mehr als zwei Stunden (bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern drei Stunden, bei größeren Entfernungen vier Stunden) haben Passagiere ein Recht auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Zudem muss die Airline ihre Kunden informieren und ihnen Telefonate ermöglichen, damit sie Angehörige oder andere von der Verspätung Betroffene verständigen können. Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, ist ein Passagier nicht verpflichtet zu fliegen und kann den Ticketpreis zurück verlangen.

Klagen vereinfacht

Will ein Passagier eine Airline klagen, hat er nun bessere Möglichkeiten: Anfang Juli entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fluggäste eine Airline mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht nur an deren dortigem Sitz klagen können, sondern die Klage auch beim Gericht des Ab- oder des Zielflughafens einbringen können. Für einen Kunden des Flughafens Wien heißt das konkret, dass er auch eine nicht-österreichische Fluglinie direkt in Wien klagen kann, wenn er beispielsweise von einer Flugstreichung in Wien betroffen ist, hieß es in einer Aussendung des Konsumentenschutzministeriums.

SkyEurope-Kunden, die ältere offene Forderungen aus stornierten Flügen gegen die angeschlagene Billigairline haben (vor 22. Juni), können diese - wie bereits berichtet - noch bis 17. August beim zuständigen Verwalter sowie beim zuständigen Gericht in Bratislava anmelden. Das Europäische Verbraucherzentrum Wien hat in Zusammenarbeit mit seinem Schwesterzentrum in Bratislava einen entsprechenden Musterbrief samt Ausfüllhilfe erstellt. Die Unterlagen sowie weitere detaillierte Informationen finden Konsumenten unter www.europakonsument.at. Dem Musterbrief sollte auch eine Kopie der Buchungs- und Zahlungsbestätigung für das Flugticket beigelegt werden, sowie die Stornierungsmitteilung durch Sky Europe.

Broschüren neu aufgelegt

Um die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, hat das Ministerium weiters die Infobroschüren "Die Koffer sind gepackt" und "Fliegen ohne Turbulenzen" aktualisiert und neu aufgelegt. Diese können kostenlos auf der Broschürenservice-Website des Ministeriums (broschuerenservice.bmask.gv.at) heruntergeladen werden oder auch in Papierform bestellt werden (Tel. 0800 20 20 74).