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"Der Eindruck entsteht, als arbeiteten Strafverfolgung und Polizei Hand in Hand, um die strafrechtliche Dimension des Vorfalles herunter zu spielen".

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen hat am Mittwoch im Zusammenhang mit dem tödlichen Schuss in einem Kremser Supermarkt den bisherigen Ermittlungsverlauf mit Nachdruck kritisiert. In einer Presseerklärung bekunden die Verteidiger "Unverständnis" und "Unzufriedenheit" mit "wesentlichen Aspekten der bisherigen strafprozessualen Bemühungen um Klärung des Polizeieinsatzes".

Ohne den beiden Polizeibeamten, gegen die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, ein Verschulden unterstellen und diese vorverurteilen zu wollen, bedauern die Strafverteidiger, "dass der Eindruck entsteht, als arbeiteten Strafverfolgung und Polizei Hand in Hand, um die strafrechtliche Dimension des Vorfalles herunter zu spielen".

Späte Einvernahme der Polizisten

In diese Richtung weisen nach Ansicht der Strafrechtsspezialisten die Verhängung der Untersuchungshaft über den angeschossenen 17-Jährigen, die späte Einvernahme der Polizisten und dass die Erstbefragung nicht von der Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde.

In Bezug auf die über den Jugendlichen verhängte U-Haft ist für die Vereinigung "ein Haftgrund nicht erkennbar". Sowohl der von der Justiz angenommenen Flucht- als auch der Tatbegehungsgefahr stünden die schweren Verletzungen des unter Einbruchsverdacht inhaftierten Jugendlichen entgegen.

Die Verteidiger verweisen weiter darauf, "dass mit der Einvernahme der Polizeibeamten entgegen jeder sonstigen Übung tagelang zugewartet wurde". Das habe die Beamten in die Lage versetzt, sich über die bisherigen Ermittlungsergebnisse informieren und ihre Aussagen inhaltlich mit diesen abstimmen zu können, wobei die Strafverteidiger in diesem Kontext von einer "zumindest theoretischen Möglichkeit" sprechen.

Erstvernehmung nicht von Staatsanwaltschaft

Dass die Erstvernehmung von Organen der Polizei und nicht von der Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde, ist für die Vereinigung völlig unverständlich: "Bei einem Verdacht der gegenständlichen Art gegen Angehörige der Polizei muss es selbstverständliche sein, dass die Staatsanwaltschaft die ihr vom Gesetzgeber zugeordnete Leitungsfunktion erkennbar ausübt und der Polizei die Ermittlung gegen ihr Angehörige nicht völlig frei überlässt."

Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen erwarte, "dass der zukünftige Fortgang dieses Ermittlungsverfahrens deutlicher erkennbar macht, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre gesetzliche Verpflichtung auch bei Ermittlungen gegen Polizeiangehörige ernst nehmen", heißt es in der Aussendung abschließend. Man wolle mit dieser in keiner Weise eine Vorverurteilung zum Ausdruck bringen: "Ob ein bestehender Tatverdacht durch ein Ermittlungsverfahren erhärtet wird oder sich als unbegründet heraus stellt, steht am Ende und nicht am Anfang eines solchen Verfahrens." (APA)