Wien - "Gestikulieren mit dem linken Arm", eine "Drehbewegung des Arms", "Anspannen des Körpers" und "aggressive, erregte Aussprache" - was am Rednerpult im Parlament zum A und O des hohen Politisierens gehört, ist vor der Polizei verboten. Diese Erfahrung musste ein freiberuflicher Journalist machen, der für die erwähnten "Delikte" 70 Euro berappen soll.

Grund der Strafverfügung wegen "aggressiven Verhaltens gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber Militärwachen" (Paragraf 82 des Sicherheitspolizeigesetzes) war eine journalistische Recherche: Wie der Standard berichtete, hatte der Journalist im vergangenen März zufällig beobachtet, wie eine Abordnung der Alarmabteilung in voller Kampfmontur in eine Schule marschierte. Den Wega-Beamten und seinem beruflichen Spürsinn folgend, landete er mit Fotoapparat bewaffnet im ersten Stock der Schule, wo er den Grund für das massive Polizeiaufgebot recherchieren wollte.

Androhung einer Festnahme

Statt einer Auskunft bekam der Journalist vom Einsatzleiter aber die Androhung einer Festnahme. Nach beharrlicher Berufung auf Presseausweis und Pressefreiheit dürfte die Situation eskaliert sein. Ein Beamter wandte den "Polizeigriff" an, der Journalist wurde an der Schulter verletzt und musste im Spital behandelt werden.

Wie sich später herausstellte, hatte die Schule Alarm geschlagen, weil es Andeutungen gegeben hatte, dass ein Schüler mit einer Schusswaffe zum Unterricht kommen könnte. Was sich schließlich als falsch erwies. Nur wenige Tage zuvor hatte im deutschen Winnenden ein jugendlicher Amokschütze 16 Schülerinnen und Schüler erschossen, die öffentliche Aufmerksamkeit war also sensibilisiert.

"Hätte man mir zu verstehen geben, was los sei, wäre ich sofort verschwunden", erinnert sich der Journalist. Dass gestikulieren und Anspannen des Körpers gefährlich sein soll, versteht er bis heute nicht. Dabei ist er sogar noch glimpflich davongekommen, die Höchststrafe für das ihm angelastete Vergehen beträgt immerhin 218 Euro. (simo/DER STANDARD; Printausgabe, 12.8.2009)