Arbeitslosen­versicherung

Erst 678 freiwillig Versicherte

10. August 2009, 13:19

Nach einem halben Jahr erst 678 freiwillig Versicherte - Knapp 360.000 Selbstständige, Anwälte und Ziviltechniker berechtigt

Wien - Die neue, seit Anfang 2009 mögliche freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist offensichtlich ein Minderheitenprogramm. Nach einem halben Jahr, mit Stichtag 1. Juli, haben sich erst 678 Personen freiwillig arbeitslosenversichert, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch das Sozialministerium hervor. Berechtigt sind knapp 360.000 Menschen.

Laut Sozialversicherungs-Schätzung kommen pro Monat zirka 50 Personen neu dazu, so dass Ende 2009 fast 1.000 Menschen freiwillig arbeitslosenversichert sein dürften, so die Anfragebeantwortung.

Geschaffen von Vorgängerregierung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wurde von der Vorgängerregierung geschaffen. Zum Abschluss berechtigt sind Selbstständige, die nach dem Gewerblichen SV-Gesetz oder dem Freiberuflichen SV-Gesetz pensionsversichert sind - derzeit zirka 350.000 Menschen - sowie selbstständige RechtsanwältInnen (5.600) und ZiviltechnikerInnen (2.660). Die Beitragshöhe beträgt ein, zwei oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage und kann frei gewählt werden; derzeit macht der Beitrag rund 70, 141 bzw. 211 Euro pro Monat aus. Das monatliche Arbeitslosengeld beträgt derzeit etwa 566, 911 oder 1.252 Euro.

Vor 2009 tätige Unternehmer können prinzipiell im gesamten Jahr 2009 in diese freiwillige Versicherung eintreten. Unternehmer, die ab 1. Jänner 2009 begonnen haben, können binnen 6 Monaten ab Verständigung durch die Sozialversicherungsanstalt eintreten. Ein späterer Eintritt ist erst wieder nach 8 Jahren möglich. Auch ein Austritt ist erst nach 8 Jahren vorgesehen.

Nach der Neuregelung können sich selbstständig Erwerbstätige entscheiden, ob sie arbeitslosenversichert sein wollen oder nicht und dadurch ihren sozialen Schutz weiter verbessern. Neu ist, dass der Anspruch erworben werden kann, ohne jemals unselbstständig beschäftigt gewesen zu sein. Früher erworbene Ansprüche auf Arbeitslosengeld bleiben auch ohne Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung kostenlos gewahrt.(APA)

 

Kommentar posten
24 Postings
Dagmar Rehak
 
00
13.8.2009, 17:32

Das ist nur für Selbständige interessant, die ihre Arbeitslosigkeit schon fix geplant haben, und das in naher Zukunft, so bald es halt geht.
Die anderen warten jetzt wahrscheinlich ab, wann man an höherer Stelle draufkommt, dass das mit den acht Jahren Bindung ein Plötzinn ist. Was sollte das eigentlich für einen Sinn haben?

Zaubersalz
01
10.8.2009, 22:33
Wen wunderts?

Wenn ich die Gewerbeberechtigung zurücklegen muss um die Arbeitslose zu bekommen wundert das nicht! Erklärens als Einzelunternehmer dem Geschäftspartner beim Aquirieren dass man gerade eben keinen Schein hat... Selbständig arbeitslos = kaum eine Chance an neue Projekte zu kommen, wenn der Schein zurückgegeben werden muss!

DerMäx
01
10.8.2009, 22:56

Ja, @Zaubersalz, eine schlechter durchdachte Regelung wird man kaum finden.

Ich frag mich nur, wieso es immerhin doch 678 vorgezogen haben die versicherung abzschliessen? Mit dem höchsten Beitrag, weil sie wissen, dass es bald vorbei ist?
Ich kann mir sonst wirklich keinen realistischen Grund vorstellen, wieso man das machen sollte...
Die, für die es in Frage kommt haften in der Regel auch persönlich für Verbindlichkeiten, die es beim Scheitern auch nicht selten gibt, wozu dann Höchstbeitrag? Wirklich undurchdacht und wenig hilfreich.

Fra Diavolo
06
10.8.2009, 21:32

Hm, mal sehen: Akso entweder ich zahle 70€ im Monat ein und kriege 566€ Arbeitslosengeld monatlich raus. Oder ich zahle gar nichts ein und bekomme 733€ Mindestsicherung pro Monat. Da fällt die Entscheidung natürlich schwer.

José Atento
00
10.8.2009, 22:27

Die Mindestsicherung bekommen Sie aber erst, wenn sie ihr Vermögen auf Null reduziert haben.

Aber mir ist klar, dass diese Versicherung nicht besonders gut gehen kann, denn welcher Selbständige geht davon aus, dass er seine Bude zusperren muss?

Außerdem sind es die meisten Selbständige gewöhnt nicht ohne private Notreserve zu wirtschaften.

Fra Diavolo
00
10.8.2009, 23:43

Also die meisten Freiberufler, die ich kenne (und das sind nicht wenige) haben kein Vermögen. Aber das kann natürlich Zufall sein.
Vielleicht sollte man auch zwischen echten Selbständigen (Arzten, Anwälten etc.) und Scheinselbständigen (z.B. Ich-AGs) unterscheiden. Ich vermute mal, daß es von Letzteren wesentlich mehr gibt.

natoll
00
11.8.2009, 11:16

zu vermögen gehören aber auch eigentumswohnungen, auto usw. usf.

und jetzt erzähl uns nicht du kennst keinen selbstständigen der vermögen hat. das ist absurd.

Fra Diavolo
00
11.8.2009, 17:41

Jemand, der so einen Schmarrn zusammenredet wie Du, braucht mir nicht zu sagen, was ich erzählen soll:
Vermögen wird für den Erhalt einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung grundsätzlich einzusetzen sein. Von einer Verwertung werden jedoch ausgenommen sein:
Kraftfahrzeuge, die berufsbedingt oder auf Grund besonderer Umstände (insbesondere wegen einer Behinderung oder unzureichende Infrastruktur) benötigt werden;
Ersparnisse bis zu einem Freibetrag in Höhe der 5-fachen Leistungshöhe für Alleinstehende (2009: € 3665);
Häuser oder Eigentumswohnungen, die dem eigenen Wohnbedarf dienen, müssen nicht verwertet werden.

José Atento
01
11.8.2009, 08:26

Die Grenze zwischen "echtem" Selbständigen oder "unechtem" ist oft fließend.

Sobald jemand keinen Vertrag hat, der sehr ähnlich einem Angestellten Vertrag ist, gilt er als Selbständig mit ALL seinen rechtlichen Konsequenzen.
Also wozu unterscheiden?
Nur weil manche Selbständige nicht so vermögend sind wie manche Ärzte oder Rechtsanwälte?

Gemueseknolle
03
10.8.2009, 20:45
Also die Hauptkrux...

...an dem Ganzen ist doch die Bindefrist von 8 Jahren. Ich bin zwar derzeit selbstständig (z.b. als Freelancer-Programmierer), aber schon möglich in einem Jahr wieder irgendwo fix angestellt... und was dann? Muss ich dann für weitere 7 Jahre in die Selbstständigen ALV einzahlen? Wenn nein, bekomme ich irgendwas für meine Beiträge (e.g. Rückerstattung)?

Wie auch immer, ich wollte auf diese Fragen Bescheid wissen und bei der SVA hat KEINER gewußt, wie das zu beantworten ist.

José Atento
00
10.8.2009, 22:29

Die Pensionsversicherung wird doch auch von der GSVG an die ASVG übertragen. Warum nicht die AL- Versicherung?

Gemueseknolle
00
10.8.2009, 23:20

aber erstes gehts hier in die andere richtung, und zweites ist es doch ein unterschied ob mein arbeitgeber die versicherung einzahlt oder ich selbst.

außerdem: wissen sie, dass es so ist, oder mutmaßen sie es nur. trotzdem vielen dank mal für den einwandt... vielleicht geht es ja wirklich...

José Atento
00
11.8.2009, 08:20

Ich hatte eine Vermutung aufgestellt, aber logisch wäre es zumindest.
Aber auf die Logik darf man sich da nicht verlassen. Also besser nochmals nachfragen!

33x22
01
10.8.2009, 20:34

Kein Wunder, bei den Bedingungen. Habe selbst neben dem Studium ein Einzelunternehmen und wäre berechtigt, diese Versicherung abzuschließen. Nur, bei dem Verhältnis von Beitragshöhe und Arbeitslosengeld scheint das nicht sinnvoll. Zumal man auf 8 Jahre gebunden ist und die Beitragshöhe nicht mehr verändern darf.

Als ich mich bei der SVA informierte, dachte ich, das sei der Versuch des Staates, die Selbstständigen der Branchen zu stützen, die schwer an ein Angestelltenverhältnis kommen, aber so wirkt das wie Pflanzerei ... naja, man muss ja nicht.

Sabine Werner
00
10.8.2009, 20:32

Wenn ich halbwegs wirtschafte, sollte ich mir als Selbstständiger im Monat 1000€ zurücklegen können, dann kann mir eine Versicherung auch gestohlen bleiben, man muß dann halt wirklich konsequent zurücklegen - und hat danach keinen Druck, ausser den selbst auferlegten, irgendeinen miesen Job anzunehmen, denn man in 100 Jahren freiwillig nicht mit der Feuerzange anrühren würde.

José Atento
00
10.8.2009, 22:32

Naja, das hängt wohl auch von der Auftragslage und wie des Geschäft generell läuft ab und nicht nur davon wie sparsam man wirtschaftet, oder?

www.shoeture.eu
00
10.8.2009, 18:42
genau

dem fass ohne boden noch mehr geld sinnlos in den rachen werfen.

José Atento
00
10.8.2009, 22:33

In die Zwangs-Vorsorgekasse haben sie uns leider auch hineingepresst :-(

L0L0
07
10.8.2009, 18:35
ist doch klar, dass das niemand macht ...

... ich meine: die laecherlichen 750 euro die ich fuer 140 euro / monat nach ... monate auf anspruch habe ... das sind ueber die 6 monate anspruch nicht mal 5000 euro ...

da lege ich mir das geld doch monatlich aufs sparbuch ... dann bleibt mir mehr als mit der depperten versicherung.

cheers

a b1
00
10.8.2009, 19:23
Aber nur ...

... weil der Staat nichts zuschiesst, wie bei den Angestellten :-) also zahlen die kleinen Unternehmer mehr Beiträge als die Unselbständigen, obwohl sie das geringere Risiko aufweisen.

natoll
00
11.8.2009, 11:17

was schießt denn der staat bei den angestellten zu?

José Atento
10
10.8.2009, 22:35

Die Antwort als Selbständiger kann nur heißen: Pfeife auf den Staat und seine Almosen.

something in the air
00
10.8.2009, 15:14
kostenrechnung ist pflichtbestandteil jedes unternehmens

oder anders formuliert: "jo bin i den deppert? ei'zohln und nix ausakriagn!"

juliush
19
10.8.2009, 14:59
eh logisch

Warum soll man das Geld in eine Versicherung einzahlen, die 50% "vertranschelt" (=d.h. nur die Hälfte fließt als Versicherungsleistung) und gleichzeitig wird man als Versicherter im Versicherungsfall extrem schlecht behandelt.
678 Masochisten oder 678, die wissen, dass bei Ihnen der Versicherungsfall demnächst eintritt (schon eher).

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