Wien - Der zweijährige Modellversuch (2006 bis 2008) ist laut Justizministerium so erfolgreich verlaufen, dass ab dem kommenden Jahr der Kinderbeistand sozusagen in den gerichtlichen Regelbetrieb übernommen wird. Eine entsprechende Novelle zum "Außerstreitgesetz" ist gerade in Begutachtung.

Der Kinderbeistand- eine Fachkraft mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem psychosozialen Beruf - soll bei eskalierten Obsorge- oder Besuchrechtsverfahren die Interessen der Kinder wahren und quasi als deren Sprachrohr fungieren. Auf Wunsch begleitet er auch die Kinder zu Gerichtsterminen. Eingesetzt wird er von den RichterInnen - konkret vorgesehen ist der Kinderbeistand für Kinder im Alter von fünf bis 14 Jahren. Im Justizministerium rechnet man mit rund 600 Fälle pro Jahr.

Die Kosten dafür müssen, so der Plan, die Eltern selbst übernehmen: Rund 500 Euro pro Elternteil fallen dafür an - außer der streitenden Familie wird Verfahrenshilfe zuerkannt. Im Justizbudget sind dafür 300.000 Euro veranschlagt.

Das ist auch der Punkt, an dem die Kritik der Grünen ansetzt. Justizsprecher Albert Steinhauser bezeichnet den Kinderbeistand zwar als eine "sehr sinnvolle Sache", dass die Eltern aber die Kosten tragen sollen, sei jedoch ein "massives Problem". Das österreichische Median-Einkommen betrage 1200 Euro netto, sagt Steinhauser. Er geht davon aus, dass diese Familien keine Verfahrenshilfe bekommen - und eine Scheidung sei auch so schon teuer genug.

Steinhauser schlägt weiters die Einrichtung von Schlichtungsstellen an den Bezirksgerichten vor. Dort sollen Sozialarbeiter, Mediatoren und Psychotherapeuten versuchen, eine Lösung zu finden. Erst wenn das misslingt, solle der Gerichtsweg beschritten werden dürfen. (pm, DER STANDARD, Print, 4.8.2009)