Marokkanische Magazine wegen Monarchie-Umfrage zeitweise verboten

02. August 2009 20:48

Aktuelle Ausgaben dürfen nicht verkauft werden

Der König ist für marokkanische Medien tabu: Die Behörden haben am Wochenende den Verkauf von zwei Magazinen untersagt, weil diese eine Umfrage über die zehnjährige Herrschaft von Mohammed VI. veröffentlichten. Das französischsprachige Wochenmagazin "Tel Quel" und die arabische Publikation "Nichane" seien wegen Verstoßes gegen das Pressegesetz von 1958 beschlagnahmt worden, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur MAP.

Kommunikationsminister Khalid Naciri sagte, dass die in Zusammenarbeit mit der französischen Zeitung "Le Monde" durchgeführte Umfrage über König Mohammed VI. der Grund für das Verbot der zwei Ausgaben sei. "Jede Publikation, die die Umfrage veröffentlicht - sei sie marokkanisch oder ausländisch - wird verboten", sagte der Minister der Nachrichtenagentur AP. "Die Monarchie kann nicht Gegenstand von Meinungsumfragen sein", sagte Naciri. Wer dies dennoch versuche, kenne die Konsequenzen.

Die aktuellen Ausgaben der beiden Magazine wurden aus dem Verkehr gezogen, obwohl die Umfrage der zehnjährigen Herrschaft des 45-jährigen Mohammed VI. ein mehrheitlich positives Zeugnis ausstellte. Neben der Monarchie sind der Islam als Staatsreligion und der Anspruch auf das annektierte Gebiet der Westsahara Tabuthemen in dem nordafrikanischen Königreich. Mohammed feierte in der vergangenen Woche sein zehnjähriges Thronjubiläum. Zuvor hatte sein Vater König Hassan II. 38 Jahre lang die Geschicke des Landes gelenkt. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.