Wien - 42.462 minderjährige Kinder bekommen derzeit ihren Unterhalt nicht vom zahlungspflichtigen Elternteil, sondern vom Staat überwiesen. In der Regel sind es Väter, die den vom Gericht festgelegten Unterhalt verweigern.

In Summe hat die Republik im Vorjahr mehr als 104 Millionen Euro für Unterhaltsvorschüsse ausgegeben, wie aus der Beantwortung einer aktuellen FPÖ-Anfrage durch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hervorgeht. Bisher ist der Staat immer dann eingesprungen, wenn ein erfolgloses Exekutionsverfahren gegen den Unterhaltsschuldner vorangegangen war.

Nicht überraschend ist daher, dass der Staat auf mehr als der Hälfte der Kosten auch endgültig sitzenbleibt. Konkret konnten 2008 50,6 Millionen Euro von den unterhaltspflichtigen Elternteilen eingetrieben werden. Die Eintreibungsquote ist damit in den letzten Jahren nur geringfügig gestiegen - 2006 lag sie bei 45 Prozent, 2007 dann bei 46,5 Prozent und im Vorjahr schließlich bei 48 Prozent.

Im nächsten Jahr könnten die Ausgaben des Staates für Unterhaltsvorschüsse noch weiter steigen. Im Juni wurde nämlich im Parlament beschlossen, dass der Staat nicht erst nach einem erfolglosen Exekutionsverfahren einspringt, sondern bereits bei der Einleitung eines solchen Verfahrens. Die Mehrkosten werden mit "einigen 100.000 Euro" geschätzt. (go, DER STANDARD, Printausgabe, 3. August 2009)