Konflikt vor Eskalation?

Zündstoff Museumsordnung

30. Juli 2009, 20:41

Bundesmuseen-Direktoren fürchten um ihre Autonomie

Wien - Vor nun schon mehr als zwei Jahren, im Sommer 2007, hatte Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) eine "museumspolitische Initiative" gestartet, die von vielen Seiten begrüßt wurde: Ziel war es, die Aufgaben der Bundesmuseen genau zu definieren, um Doppelgleisigkeiten beim Ausstellungsprogramm wie bei Ankäufen zu minimieren. Doch zu einer "Museumsreform", wie das Schlagwort lautete, kam es nicht einmal im Ansatz: Im Juni 2008 lag ein "Strategiepapier" am Tisch, das bloß Nachjustierungen vorsah.

Die Profile der Häuser sollten bis Jahresende durch neue Museumsordnungen geschärft werden. Und darauf aufbauend wollte das Ministerium im Frühjahr 2009 längerfristige Rahmenzielvereinbarungen mit den Bundesmuseen abgeschlossen haben.

Aber gegenwärtig gibt es noch nicht einmal die Museumsordnungen: Die Direktoren feilschen seit Monaten mit dem Ministerium um Formulierungen. Wobei die Positionen ziemlich starr sind: Das Ministerium will konkrete Ziele und Zuständigkeiten verankert wissen, die Direktoren hingegen pochen auf ihren Autonomiestatus - und wollen sich in die Programmatik nichts dreinreden lassen.

Derzeit scheint der Konflikt kurz vor der Eskalation zu stehen: Das Ministerium drohte gerüchteweise mit der Umsetzung der eigenen Ideen. Bei den Museumsdirektoren liegen die Nerven blank: Kommenden Montag findet eine kurzfristig anberaumte, außerordentliche Direktorenkonferenz statt. Vorsitzende ist seit 1. Juli Sabine Haag, die Generaldirektorin des Kunsthistorischen Museums. Hinter vorgehaltener Hand erklärt man, nicht klein beigeben zu wollen.

Dem Standard liegen die in vielen Punkten divergierenden Entwürfe des Kulturministeriums wie auch der Direktorenkonferenz vor. Im Papier der wissenschaftlichen Anstalten heißt es apodiktisch: "Das Museum definiert im Rahmen der Museumsordnung die Leitlinien seiner Zweckbestimmung und seiner speziellen Aufgaben selbst." Das Ministerium hingegen führt die "Umsetzung der jeweils für drei Jahre abgeschlossenen Rahmenzielvereinbarung" an, in der "die strategischen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt gemäß ihres kulturpolitischen Auftrags festgelegt werden".

Zudem hat, nach den Vorstellungen des Ministeriums, die Geschäftsführung "ein langfristiges Museumskonzept auf Basis der Zweckbestimmung der wissenschaftlichen Anstalt" zu erstellen. Der Ausbau der Sammlung habe "im Einklang mit dem langfristigen Museumskonzept" zu erfolgen und sich "an dem in den besonderen Zweckbestimmungen festgelegten Sammlungsprofil der wissenschaftlichen Anstalt" zu orientieren. Die Direktoren hingegen bleiben in ihrem Papier äußerst vage: Sie wollen Sammeln, Erforschen, Ausstellen. Das Vermitteln ist ihnen lange nicht so wichtig wie dem Ministerium, Provenienzforschung wird mit keinem Wort erwähnt. Konkret werden die Direktoren nur in einem Punkt: "Das Museum wird von einem Geschäftsführer geleitet, der auf fünf Jahre bestellt wird." Auf einen Zeitraum festlegen will sich das Ministerium aber natürlich nicht.

Einigkeit herrscht in einem Detail aber doch: Dass die wissenschaftliche Anstalt von nur "einem Geschäftsführer" geleitet werden soll. Dies wäre ein gravierender Rückschritt: Es hatte ein Jahrzehnt gebraucht, bis Elisabeth Gehrer (ÖVP), Vorgängerin von Schmied, einsah, dass etwa im Kunsthistorischen Museum eine Person ("Generaldirektor") nicht uneingeschränkt schalten und walten darf. Gerade Claudia Schmied, die Ex-Bankerin, betont immer wieder die Wichtigkeit des "Vier-Augen-Prinzips". Sie hält zwei Geschäftsführer für die Salzburger Festspiele für unabdingbar. Was für einen Saisonbetrieb richtig erscheint, sollte daher auch für einen Ganzjahresbetrieb Standard sein müssen. (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 31.7.2009)

 

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.