Fliegen auch mit Grippesymptomen

30. Juli 2009, 14:26
  • Beim alleinigen Verdacht auf eine Erkrankung müssen Passagiere befördert werden.
    foto: maria lanznaster/pixelio.de

    Beim alleinigen Verdacht auf eine Erkrankung müssen Passagiere befördert werden.

Airlines dürfen Passagiere mit Grippesymptomen nicht einfach abweisen. EU-Verkehrskommissar: Nur bei eindeutiger ärztlicher Diagnose

Brüssel - Auch in Zeiten der Schweinegrippe dürfen Fluggesellschaften Passagiere mit Krankheitssymptomen nicht ohne weiteres abweisen. Das stellte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani in Brüssel klar. Ein bloßer Verdacht auf eine Erkrankung reiche nicht aus, um die Beförderung zu verweigern, erklärte Tajani.

Dies sei nur bei einer eindeutigen ärztlichen Diagnose möglich, oder wenn die Gesundheitsbehörden den Fluggesellschaften ausdrücklich besondere Vorsichtsmaßnahmen auferlegt hätten. Seien diese Bedingungen nicht erfüllt, so hätten abgewiesene Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ersatzflug. (APA)

warum auch nicht ?

bisher wurden ja auch kranke und fiebernde passagiere mitgenommen. wer krank ist, will auch wieder nach hause kommen.

im übrigen, ein weiteres indiz dafür, daß die schweinegrippe keine echte gefahr für die bevölkerung darstellt.

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