Suchmaschinen-Konzern will eingescannte Bücher über kostenpflichtigen Online-Zugang verwerten - "Google respektiert natürlich das Urheberrecht"
Der US-Suchmaschinenkonzern Google hat für seine umstrittene Büchersuche bereits zehn Millionen Bücher gescannt, und will die darunter befindlichen urheberrechtlich geschützten Texte in Hinkunft am US-Markt in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern kommerziell verwerten. Dies sagte Annabella Weisl, die Google Managerin Buchsuche für den deutschsprachigen Raum, am Mittwoch bei einem Pressetermin in München.
Partner
Die eingescannten Bücher stammen aus vorwiegend US-amerikanischen Bibliotheken oder werden (im "Partnerprogramm") von den Verlagen selbst zur Verfügung gestellt. Urheberrechtlich geschützte Texte sollen in einer ersten Phase der Verwertung in den USA gegen einen kostenpflichtigen Online-Zugang im Volltext zugänglich gemacht werden, wenn der Rechteinhaber zustimmt, so Weisl.
Mit dem Einscannen von urheberrechtlich geschützten Büchern aus US-Bibliotheken, ohne sich vorher auf Nutzungsrechte zu einigen, hat Google harsche Kritik von US-amerikanischen und internationalen, auch österreichischen Autoren auf sich gezogen. Durch einen Vergleich ("Google Book Settlement") mit US-Autoren- und Verlegerverbänden, der im Oktober von einem US-Gericht endgültig abgesegnet werden soll, sollen die Rechte an den Büchern nun für die USA geklärt werden. Außerhalb der USA sind die umstrittenen Buch-Scans derzeit nicht abrufbar, die Buchsuche liefert gemeinfreie Bücher und Scans aus europäischen Bibliotheken als Ergebnisse. Daher verstoße Google auch "nicht gegen europäisches Urheberrecht", so Annette Kroeber-Riel, European Policy Counsel Deutschland/Österreich/Schweiz bei Google. Ob und wann die Buchsuche auch in Europa vollständig angeboten werden wird, sei derzeit nicht klar, so Weisl.
"Google respektiert natürlich das Urheberrecht"
Obwohl "Google natürlich das Urheberrecht respektiert" (Weisl), fühlen sich viele internationale Autoren von der Vorgehensweise überrumpelt. Im deutschsprachigen Raum wollen Autoren und Verleger gemeinsam gegen die Bedingungen des Vergleichs vorgehen. Man wolle jedoch mit dem "heiß diskutierten Settlement" Rechteinhabern vielmehr die Möglichkeit geben, "ihre Urheberrechte online besser verwirklichen können", betonte Kroeber-Riel. Rechteinhaber seien zu jedem Zeitpunkt berechtigt, ein bestimmtes Zugangsmodell zu ihren Texten "freizuschalten oder zu blockieren". Von urheberrechtlich geschützten Werken aus den US-Bibliotheken, worunter naturgemäß auch viele europäische fallen, sind derzeit lediglich drei kurze Schnipsel abrufbar, nicht jedoch der Volltext. Dieser kann aber durchsucht werden - was für viele Autoren über den urheberrechtlich geschützten "Fair use" hinausgeht.
Obwohl dies noch zu Beginn der Scan-Initiative vom Unternehmen verneint wurde, will Google die eingescannten Werke auch über die Werbeeinnahmen hinaus wirtschaftlich verwerten. "Situationen verändern sich", so Weisl auf Nachfrage der APA, "dass dieser Vergleich geschlossen wird, hat vor vier Jahren niemand wissen können". Als ersten Schritt soll es nach Gültigwerden des Vergleiches einen kostenpflichtigen Online-Zugang geben, bei dem der Rechteinhaber selbst den Preis bestimmen soll, so Weisl zur APA. Weitere Details etwa zum Aufteilungsschlüssel der Einnahmen zwischen Google und Rechteinhaber seien "noch nicht final". Dieser orts- und geräteunabhängige Zugang zu Texten (das Buch soll nicht wie ein E-Book heruntergeladen, sondern online genutzt werden), sei "sehr Google-affin". Pläne für eine darüber hinausgehende Nutzung als downloadbares E-Book oder Print-On-Demand gebe es "derzeit" keine, obwohl das Settlement "Möglichkeiten zur zusätzlichen Nutzung umfasst", wie Weisl bestätigt.
Kommunikation
Angesichts der anhaltenden Kritik europäischer Autoren und Autorenvertreter gesteht Google-Pressesprecher Stefan Keuchel auf Nachfrage der APA zu, dass der US-Konzern bei der öffentlichen Kommunikation seiner Vorhaben "offensiver und besser kommunizieren" hätte sollen. Die Website zum US-Vergleich ist "für Normalsterbliche schwer zu verstehen". Dass überhaupt ein Vergleich geschlossen wurde, bedeute nicht, dass Google Recht gebrochen habe. Es sei aber "nicht klar, wie so ein Gerichtsverfahren ausgegangen wäre", so Keuchel in Hinblick auf den Rechtsstreit zwischen US-Autoren und Google. "Wir haben größeres Interesse daran gehabt, uns zu einigen, als jahrelang vor Gericht zu stehen und in der Zwischenzeit untätig sein zu müssen."
Ob der Vergleich im Oktober endgültig geschlossen werden kann, hänge auch von den kartellrechtlichen Bedenken ab, die derzeit in den USA noch überprüft werden müssen. Ist eine derartige Überprüfung noch im Gange, so muss der "Termin möglicherweise verschoben werden", so Kroeber-Riel.(APA)