Geschäftsführerin Rösslhumer will Bundes-Lösung.

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Wien - Die Hoffnung aus Frauenhaus-Gründerzeiten, dass sich diese Fluchtorte durch mehr Aufklärung über Gewalt in Beziehungen erübrigen könnten, habe sich nicht bewahrheitet, sagt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins autonomer Frauenhäuser. Nach wie vor müssten Frauen vor gewalttätigen (Ehe)männern flüchten und seien dann auf sichere Unterbringungsmöglichkeiten angewiesen: 2008 waren es 1600 Betroffene. Und die Diskussionen über andere Formen beziehungsgebundener Gewalt- "etwa psychischer, wie sie Männer bei Frauen beklagen" - stehe erst am Anfang.

Also seien die 28 österreichischen Frauenhäuser als fixe soziale Einrichtungen zu betrachten, deren Bestehen abgesichert und deren Finanzen garantiert werden müssten. Und zwar in ganz Österreich nach einheitlichen Kriterien: "Nicht so wie jetzt, wo in jedem Bundesland andere Regelungen bestehen. Wo in Wien eine Betreuerin auf drei Frauen, in Niederösterreich hingegen eine Betreuerin auf sechs Frauen kommt. Oder in Oberösterreich alle Kosten abgedeckt werden, während die Tiroler Frauenhäuser heuer mit 80 Prozent des bisherigen Budgets auskommen müssen."

Risse in den Wänden

Einzelne Häuser in Tirol seien aus chronischem Geldmangel sogar baufällig: "In einem der beiden Innsbrucker Häuser haben die Wände Risse." Auch der Umstand, dass es im kleinen Österreich schwierig bis unmöglich ist, ins Frauenhaus eines anderen Bundeslands zu ziehen, ist laut Rösslhumer verbesserungswürdig. Solche Übersiedlungen seien oft vor allem für Betroffene von Zwangsverheiratungen wichtig: "Um der Familie aus dem Weg zu gehen."

Am besten, sagt Rösslhumer, stünden die Frauenhäuser derzeit in Oberösterreich da: Nämlich rechtlich im Landes-Sozialhilfegesetz festgeschrieben. Sie fordert, "das oberösterreichische Modell" solle in allen Bundesländern angewendet werden. Eine zweite Möglichkeit wäre, die Frauenhäuser im Gewaltschutzgesetz zu verankern.

Von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erhält die Frauenhauschefin Unterstützung - wenn auch nur für Vorschlag Nummer eins. Eine Verankerung im Gewaltschutzgesetz würde bedingen, dass Bundesgeld aufgebracht werden müsste: "Das ist unrealistisch", sagt deren Sprecherin Dagmar Strobel. Für die einheitliche Landesgesetzlösung werde sich Heinsch-Hosek jedoch stark machen: "Sie wird mit den einzelnen Landeshauptleuten reden." (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 29.07.2009)