Gerichtsverhandlung

"Der Kleinste sticht immer als Erster"

28. Juli 2009, 19:06

Schlichtversuch bei Streit vor einem Lokal endete mit Messerstichen in den Hals

Wien - "Tschuldigung", sagt der angeklagte Franz H., als Markus H. am Dienstag im Zeugenstand des Wiener Straflandesgerichtes Platz nimmt. "Nix passiert", antwortet Markus. Aber es ist ihm etwas passiert, am 7. Februar dieses Jahres. Er wäre nach zwei Messerstichen fast verblutet.

Nur: Der 39-jährige Angeklagte kann oder will sich daran beim besten Willen nicht erinnern. Er sei derart betrunken gewesen, dass er ein Blackout von einem halben Tag habe, erklärt er Richterin Katja Bruzek. "Der Alkohol hat schon so viel in meinem Leben zerstört."

Zuerst hatte ihm der Suff die unbeschwerte Kindheit genommen. Seine Mutter war schwer alkoholkrank und Franz wuchs bei mehreren Pflegeeltern auf. Sogar die Sonderschule schaffte er nur mit großen Schwierigkeiten. Als Malerlehrling begann er selbst zu trinken und hat seither nicht aufgehört - im Schnitt so an die 15 Biere pro Tag. Er blieb Hilfsarbeiter.

Ein wenig Halt

Eine Frau und ein Sohn gaben ihm später ein bisschen Halt. Doch nicht genug - er trank weiter. Am 7. Februar war's nicht anders. Franz H. wollte mit seinem Hund Gassi gehen - und trank am Würstelstand das erste Bier. Auf dem Weg zur Hundezone kam er bei der Lugner City vorbei - und kaufte zehn Bier im Angebot. Die trank er in der Hundezone gemeinsam mit einem Bekannten. Dann kaufte er für seinen Buben Zuckerln - und noch zehn Bier. Die trank er auf der Straße. "Ab da ist's eigentlich aus."

Richterin Bruzek versucht es also bei den Zeugen. Doch auch die wollen sich im Gerichtssaal auf einmal nicht mehr genau erinnern, was vor dem Lokal Mount Kenya in der Burggasse passiert war. Der betrunkene Franz H. hatte es betreten wollen, war aber nicht mehr eingelassen worden. Drei Passanten kamen vorbei und einer, Markus H., wollte den Streit mit dem Türsteher schlichten. "Es war eine Stupserei", sagt der Freund des Opfers. Er habe aber gerade "mit der Mamma telefoniert" und nichts gesehen, druckst er herum.

Erst als dem Zeugen unter eindringlicher Ermahnung seine Aussage bei der Polizei vorgehalten wird, gibt er zu: Ja diese erste Version stimme: Er habe gesehen, wie der Angeklagte zuschlug, Markus H. zurückschlug und wie dann Franz H. seinem Kontrahenten zweimal in den Hals stach.

Der Hintergrund: Die Frau, die mit den beiden Männern unterwegs war, kennt den Angeklagten seit Jahren. Sie sagt, sie kenne Franz H. "nur als gutmütigen, hilfsbereiten Menschen". Auch der Angeklagte sagt, er sei "immer der Kleinste, ein Duckmäuser. Wenn mi einer schief anschaut, bin i scho a Ameise." Richterin Bruzek: "Der Kleinste sticht immer als Erster."

Und nur zwei Zentimeter weiter vorne hätte der erste Stich die Halsschlagader durchtrennt, und Markus H. wäre verblutet. Franz H. wird nicht rechtskräftig wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 29.07.2009)

 

 

Kommentar posten
10 Postings
politisch verfolgt
00
30.7.2009, 12:02
20 biere am nachmittag?

also 10 liter. ich frag mich immer, wie die leute so viel flüssigkeit schaffen. da ist man doch alle 5 minuten am häusl. oder hat er die biere passenderweise gleich im pissoir des parks zu sich genommen, um sich den weg zu sparen?
alter schwede....

RebelAngel
 
02
29.7.2009, 17:33
"Der Kleinste sticht immer als Erster"

na, da wird wieder munter diskriminiert! Wo ist denn die Political-Correctness - Polizei?

ela vie
00
30.7.2009, 09:04

ist alles nur milieuanpassung der richterin...

Marlon62
00
29.7.2009, 16:43
Franz H. wird nicht rechtskräftig wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

????????????

Marlon62
02
29.7.2009, 16:20
Franz H. wird nicht rechtskräftig wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Wie bitte? 2 Messerstiche in den Hals sind nur "versuchte" absichtliche schwere Körperverletzung?!?

ramazotti
00
30.7.2009, 22:44

linker kuschelkurs der justiz eben. wie überall! blöd gelaufen, pech gehabt.

Ruskij
03
30.7.2009, 11:29

Aber er kann doch nichts dafür. Der Alkohol hat ihn betrunken gemacht.

Marlon62
00
31.7.2009, 11:18
Er hat aber "tatsächlich" zugestochen,

es nicht "nur versucht".

Karl Reinhard
 
00
Er hat aber "tatsächlich" zugestochen

Ja, aber der Nachweis der Tötungs-ABSICHT dürfte, unter diesen Umständen, kaum zu führen sein.

Daher kommt Mord wohl kaum in Frage.

Bluestone
00
Versuchter Mord aber schon

Bei 2 Stichen in den Ar*sch wohl nicht bei 2 Stichen in den Hals aber sehr wohl.

Hätte noch so eine blöde Ausrede: ich wollte dem vermeintlichen Opfer nur die Kotletten rasieren und bin halt 2x abgerutscht.

Diese blöden "ich war betrunken" & "kann mich nicht erinnern" -Ausreden stinken gewaltig.

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