Anleger hatten Kaufverträge wegen Irrtums angefochten, die Meinl Bank will gegen die Urteile berufen
Wien - Drei Privatanleger haben gegen die Meinl Bank ein Urteil erwirkt, wonach die Bank den Klägern den Kaufpreis für ihre Meinl-European-Land-Papiere zurückzahlen muss. In dem Verfahren ging es - wie in anderen Verfahren bisher auch - um die Werbung für MEL-Zertifikate, die als "irreführend" dargestellt wird. Gekauft haben die Kläger ihre MEL-Papiere bei konzessionierten Wertpapierdienstleistern. Dass die Meinl Bank für die Aussagen im Werbeprospekt haften muss, hat nun das Handelsgericht Wien und das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien in erster Instanz entschieden. Die Bank wird berufen.
Der Anwalt der Anleger, Michael Poduschka, vertritt nach eigenen Angaben rund 150 MEL-Geschädigte; insgesamt gehe es um mehrere Millionen Euro. Weitere Verhandlungen werde es im Herbst geben. Viele der MEL-Geschädigten seien vorher reine Sparbuch-Sparer gewesen, die sich auf die Werbeprospekte für MEL (heute Atrium) verlassen hätten, so Poduschka. Laut Urteil hätten die Anleger keine MEL-Papiere gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass ein Totalverlust möglich sei.
Interessant sei, so Poduschka, dass die Gerichte kleingedruckte Hinweise auf dem Kapitalmarktprospekt, die der generellen Werbelinie für MEL durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen hätten.
Fall für Beraterhaftung
Die Meinl Bank argumentiert, dass die Gerichte zwar Beratungsmängel der betreffenden Anlageberater festgestellt, dieses Fehlverhalten aber bei ihren Urteilen zu Unrecht nicht gewertet hätten. In dem Urteils heißt es, dass die Bank sich nicht darauf verlassen könne, dass freie Berater irreführende Aussagen in den Prospekten gegenüber Endkunden richtigstellen.
Der MEL-Werbeprospekt sei eigentlich MEL zuzurechnen und nicht der Bank, sagt ein Bank-Sprecher. Dass die Bank für die Verluste der MEL-Anleger haften soll, sei nicht nachvollziehbar. "Es ist die Aufgabe eines Anlageberaters, auf das Risiko hinzuweisen", sagt ein Bank-Sprecher und verweist auf die Beraterhaftung. Die Meinl Bank - eigentlich "Meinl Success" - habe Anlageberater darauf hingewiesen, MEL-Zertifikate nur an Anleger mit dem Bereitschaft zu "hohem Risiko" zu verkaufen. (bpf, DER STANDARD, Printausgabe, 28.7.2009)