Nachtsichtgeräte auf "Potter"-Zuschauer

23. Juli 2009, 19:04
  • Artikelbild
    foto: warner

Möglicher Verstoß gegen Überwachungsgesetze in deutschen Kinos - Datenschutzbeauftragter: "rechtlich fragwürdig"

Magdeburg/Hamburg - Zum Startwochenende des neuen "Harry Potter"-Films hat die Verleihfirma Warner Kinobesucher in mehreren deutschen Kinos mit Nachtsichtgeräten observiert, bestätigte das Unternehmen am Donnerstag einen Bericht der "Magdeburger Volksstimme". Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hält die Aktion für rechtlich fragwürdig. Das Landesverwaltungsamt ermittle nun, ob Warner mit der Überwachung gegen Gesetze verstoßen hat.

"Analysen haben gezeigt, dass in den vergangenen Monaten und Jahren eine Reihe von Filmen in deutschen Kinos mit Camcordern oder anderen Aufnahmegeräten aufgezeichnet wurden", teilte Warner Bros. auf Anfrage mit. "Harry Potter und der Halbblutprinz" sei ein Film, der durch Raubkopierer höchst gefährdet ist, insbesondere am ersten Wochenende nach dem Start. Die Maßnahmen erfolgten am Startwochenende in weniger als zehn ausgewählten Kinos. Dort wurden nach Informationen der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) in der Vergangenheit wiederholt illegale Mitschnitte gemacht. Warner Bros., die GVU, der Hauptverband Deutscher Filmtheater und der Verband der Filmverleiher hätten sich gemeinsam auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen geeinigt.

Die benutzten Nachtsichtgeräte könnten keinerlei Bilder speichern und wurden nur genutzt, um Aufnahmegeräte erkennen zu können, mit denen potenziell illegale Aufnahmen gemacht werden können. Es sei deutlich auf die Maßnahmen hingewiesen worden. (APA)

 

 

bunter wimpel
00
28.7.2009, 18:25
warner bros.

gehört abgeschafft.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.